Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 449

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 449 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 449); samkeit des Strafverfahrens und auch im Interesse des Angeklagten kein weiterer Zeitverzug zugelassen werden. In diesen Fällen kommt also die Selbstentscheidung des Rechtsmittelgerichts in Betracht. Sie birgt jedoch einerseits die Problematik in sich, ob das Rechtsmittelgericht in Anbetracht des Überprüfungscharakters seiner Verfahrensweise die notwendigen sachlichen Grundlagen und die inhaltliche Berechtigung dazu hat. Das wurde bereits bei der Darstellung des Überprüfungscharakters deutlich gemacht. Andererseits berührt die Selbstentscheidung auch die Problematik der bindenden Weisungen. Eine einengende Regelung und Auffassung der Selbstentscheidung würde die Zahl der Zurückverweisung von Strafsachen nach Aufhebung des angefochtenen Urteils erhöhen. Das wiederum würde zu der unbefriedigenden Praxis führen, daß den erstinstanzlichen Gerichten nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache für die erneute Verhandlung keine echte Aufgabe der Sachaufklärung verbliebe bzw. infolge bindender Weisung kein Entscheidungsspielraum gelassen würde. Eine solche erneute erstinstanzliche Hauptverhandlung bliebe formal und gäbe der Tätigkeit der Richter und Schöffen keinen echten Inhalt. Sie würde von den Werktätigen nicht verstanden werden. Diese Problematik beseitigt § 301 StPO. Paragraph 301 StPO läßt die Selbstentscheidung unter folgenden Voraussetzungen ZU: Erstens: Beruht das angefochtene Urteil auf ungenügender Aufklärung oder unrichtiger Feststellung des Sachverhalts und hat das Gericht ausnahmsweise eine eigene Beweisaufnahme durchgeführt, kann es das angefochtene Urteil abändern und in der Sache selbst entscheiden (§ 301 Abs. 1 StPO). In der Rechtsmittelverhandlung vernimmt das Gericht den Vertreter des Kollektivs, dem der zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Angeklagte angehört, weil das vom erstinstanzlichen Gericht unterlassen worden war. Im Ergebnis der eigenen Beweisaufnahme kommt das Gericht zu der Überzeugung, daß eine Verurteilung auf Bewährung auszusprechen ist, und es ändert das Urteil entsprechend ab. In diesem Falle hat sich das Rechtsmittelgericht durch die eigene Beweisaufnahme den für die Abänderung des Urteils notwendigen unmittelbaren Eindruck über die problematischen Teile des Sachverhalts verschafft. Sofern keine höhere Strafe ausgesprochen wird, ist die Berechtigung zur Selbstentscheidung durch das Rechtsmittelgericht allgemein anerkannt. Falls das Verbot der Straferhöhung (§ 285 StPO) nicht entgegensteht, läßt das Gesetz jedoch auch zu, daß vom Rechtsmittelgericht eine höhere Strafe ausgesprochen oder ein freisprechendes Urteil in eine Verurteilung abgeändert wird. Dagegen erhobene Einwände, das Recht des Angeklagten würde verletzt, weil ihm gegen die Straferhöhung kein weiteres Rechtsmittel zusteht, haben im Ergebnis keine Berechtigung. Im Falle der Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung würde eine Berufung gegen das in der erneuten erstinstanzlichen Hauptverhandlung ergangene Urteil, insoweit es den Weisungen des Rechtsmittelgerichts entspricht, als unbegründet verworfen werden. Zweitens: Für den Fall, daß das Urteil in den tatsächlichen Feststellungen Kassationsgerichte", NJ, 1/1973, S. 15 f.; A. Uhlig, „Zur verbindlichen Weisung und Selbstentscheidung des Rechtsmittelgerichts", NJ, / 24/1973, S. 734 f.; W. Lenhart/ D. Reichwagen, a. a. O. ; F. Mühlberger, a. a. O. 29 Strafverfahrensrecht 449;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 449 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 449) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 449 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 449)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher auszuwerten und zu verallgemeinern. Dabei sind insbesondere weiterführende Erkenntnisse zur möglichst schadensverhütenden und die gesellschaftsgemäße Entwicklung Jugendlicher fördernde Verhinderung und Bekämpfung der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft.

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