Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 445

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 445 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 445); Um seine Interessen auch im Rechtsmittelverfahren wahrzunehmen, kann sich der Geschädigte auch an diesem Verfahrensstadium beteiligen. Er ist von der Hauptverhandlung zu benachrichtigen (§ 292 StPO). Wird im Rechtsmittelverfahren sein Schadensersatzanspruch unmittelbar berührt, sind ihm Hinweise über die Wahrnehmung seiner Rechte, insbesondere über notwendige Anträge, zu geben. Im Interesse der Beschleunigung des Verfahrens hat das Gericht die Hauptverhandlung zur Entscheidung über das Rechtsmittel spätestens vier Wochen nach Eingang der Akten durchzuführen. Nur ausnahmsweise ist eine Fristüberschreitung zulässig. Sie muß in einem Aktenvermerk des Vorsitzenden begründet werden (§ 294 StPO). 11.2.4.3. Die Hauptverhandlung zweiter Instanz Inhalt und Gang der Hauptverhandlung Die Hauptverhandlung im Rechtsmittelverfahren wird inhaltlich von der Funktion der kritischen Überprüfung der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung bestimmt. Unabhängig von der Begründung oder von einer Beschränkung des Rechtsmittels hat die Überprüfung alle tatsächlichen und rechtlichen Seiten der Entscheidung nach den Kriterien des § 291 StPO in ihren gesellschaftlichen Zusammenhängen zu umfassen. Die mit einem Rechtsmittel gerügten Fragen hat das Rechtsmittelgericht besonders aufmerksam zu prüfen. Gerade auf diese Fragen erwartet der Rechtsmitteleinleger im Urteil eine begründete Antwort. Vom Wesen des Rechtsmittelverfahrens als eines Überprüfungsverfahrens wird auch der von der erstinstanzlichen Hauptverhandlung abweichende Verlauf der zweitinstanzlichen Hauptverhandlung bestimmt. Nach dem Beginn der Hauptverhandlung (vgl. § 221 StPO) folgt der Vortrag des Berichterstatters, eines vom Senatsvorsitzenden beauftragten beisitzenden Richters, der das Wesentliche über das bisherige Gerichtsverfahren in der Strafsache vorträgt. Dazu gehören der vom erstinstanzlichen Gericht festgestellte Sachverhalt, die Ergebnisse der Beweisführung des erstinstanzlichen Gerichts, die rechtlichen Schlußfolgerungen des erstinstanzlichen Gerichts, die in erster Instanz erfolgte Strafzumessung sowie die Gesetzlichkeit der Verfahrensdurchführung. Die Aufgabe des Berichterstatters ist es dabei, die Gesichtspunkte hervorzuheben, über die es zu beraten gilt. n Nach dem Vortrag des Berichterstatters hört das Rechtsmittelgericht die Prozeßbeteiligten an (§ 297 Abs. 2 StPO). Der Staatsanwalt sowie der Angeklagte und sein Verteidiger, der Rechtsmitteleinleger zuerst, erhalten damit Gelegenheit, mit IJren Ausführungen und Anträgen zur Lösung der Probleme des Verfahrens und so zu einer der einheitlichen Gesetzlichkeit entsprechenden Entscheidung beizutragen. Beteiligt sich der Geschädigte am Rechtsmittelverfahren, ist auch ihm Gelegenheit zu Ausführungen und Anträgen zu geben. Sodann folgt die Beweisaufnahme, nach deren Abschluß die Prozeßbeteiligten, der Staatsanwalt, der Angeklagte, der Verteidiger, der gesellschaftliche Ankläger und der gesellschaftliche Verteidiger ihre Schlußvorträge halten und darin ihre Auffassungen über das Ergebnis der Verhandlungen darlegen sowie ihre Anträge stellen können. Ist der Angeklagte anwe- 445;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache . Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten Staatssicherheit , Die Organisation des Zusammenwirkens der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit mit anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von Koör dinierungaVorschlägen liegt dementsprechend bei den Referatsleitern der Abteilung ХѴ Sie haben im Rahmen dieser Verantwortung die Realisierung der vom Leiter der Abteilung in Form von Transportaufträgen bestätigten Koordinierungsvorsohläge gewährleisten., Zu beachtende Siohorheltserfordernisse und andere Faktoren, die Einfluß auf die Koordinierung der Transporte haben.

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