Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 43

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 43 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 43); verfahrensrecht im Jahre 1924 durch die sogenannte Emminger-Verordnung.5 Als Folge der darin enthaltenen Zuständigkeitsregelung wurden die Schöffengerichte nahezu lahmgelegt und die erstinstanzlichen großen Strafkammern völlig abgeschafft. Die Amtsrichter als Einzelrichter erhielten eine ungeheure Machtfülle. Sie entschieden nicht nur bei Übertretungen, Privatklagesachen und solchen Vergehen, die mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bedroht waren, sondern konnten bei Verbrechen unter bestimmten Voraussetzungen Zuchthaus bis zu zehn Jahren verhängen. Der Umfang der Beweisaufnahme wurde dem freien Ermessen des Gerichts überlassen. Das beschleunigte Verfahren ergänzte die willkürlich eingeschränkte Beweisaufnahme. Nicht nur unbedeutende Strafsachen, sondern auch Fälle, in denen schwere Strafen zu erwarten waren, konnten nunmehr (ohne Anklageschrift, auf Grund mündlich erhobener Anklage gegen den polizeilich vorgeführten oder sich freiwillig stellenden Beschuldigten, ohne Eröffnungsbeschluß, ohne Einlassungsfrist) vor dem Einzelrichter oder vor dem Schöffengericht verhandelt werden. Zugleich beseitigte die Emminger-Verordnung das alte Schwurgericht (3 Berufsrichter und 12 Geschworene; Aufteilung der Urteilsfragen auf die gesondert voneinander beratenden und entscheidenden Gruppen: Jury und Berufsrichter), das sie unter Beibehaltung des Namens „Schwurgericht" der Sache nach in ein Schöffengericht umwandelte. Von nun an bildeten 6 Geschworene mit 3 Berufsrichtern zusammen einen Rechtsprechungskörper, der Schuld- und Straffragen gemeinsam zu beraten und zu entscheiden hatte. Zum Strafprozeßrecht im faschistischen Deutschland Die Brutalität der faschistischen Justiz zeigte sich nicht nur in den Verfahren vor dem Volksgerichtshof oder vor den Sondergerichten, sondern auch in den Strafverfahren vor den ordentlichen Gerichten. Mit der gewaltsamen Ausschaltung aller demokratischen Elemente aus der Rechtsanwaltschaft wurde das Recht auf Verteidigung zur Farce. Das Recht der notwendigen Verteidigung war beträchtlich eingeschränkt worden.6 Seit August 1942 gab es keinen Eröffnungsbeschluß mehr.7 Beschwerde und Berufung des Angeklagten (auch des Privatklägers und des Nebenklägers) gegen eine gerichtliche Entscheidung bedurften der Zulassung durch den Vorsitzenden des erkennenden Gerichts bzw. den Vorsitzenden der Berufungsstrafkammer oder das gesamte Berufungsgericht.8 Das Verbot der Straferhöhung wurde abgeschafft; d. h., auch wenn das Urteil allein zugunsten des Angeklagten angefoch- 5 Vgl. Verordnung über Gerichtsverfassung und Strafrechtspflege vom 4.1.1924 (RGBl. I S. 15), benannt nach dem damaligen Reichsjustizminister Emminger. Vgl. R. Herrmann, „Die Einschränkung der Schöffengerichtstätigkeit durch die reaktionäre Emminger-Verordnung", Staat und Recht, 2/1954, S. 201 ff. 6 Vgl. Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und der Rechtspflege vom 1.9.1939 (RGBl. I S. 1658) §§20 und 21; Zuständigkeits-ѴО vom 21. 2. 1940 (RGBl. I S. 405) §§ 32 und 33. 7 Vgl. Verordnung über die Beseitigung des Eröffnungsbcschlusses im Strafverfahren vom 13. 8. 1942 (RGBl. I S. 512). 8 Vgl. Verordnung zur weiteren Vereinfachung der Rechtspflege vom 13. 8.1942 (RGBl. I S. 508) Art. 7 §1. 43;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 43 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 43) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 43 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 43)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist und bleibt ein unumstößliches Gebot unseres Handelns. Das prägte auch die heutige zentrale Dienstkonferenz, die von dem Bestreben getragen war, im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten in den Mittelpunkt gestellt werden müssen, einige Bemerkungen zur weiteren Auswertung der in meinem Auftrag durchgeführten zentralen Überprüfung dieser Probleme.

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