Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 417

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 417 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 417); ist. Ort und Zeit müssen spätestens fünf Tage vor der Beratung bekanntgegeben werden. Dem beschuldigten Bürger sind mit der Einladung zur Beratung die Beschuldigung und der wesentliche Inhalt der Übergabeentscheidung bekanntzumachen. Wenn Antrag auf Ersatz des angerichteten Schadens gestellt worden ist, muß auch dieser übermittelt werden. Zur Beratung sind ferner Werktätige einzuladen, die über den Sachverhalt Angaben machen können. Das sind insbesondere die in der Übergabeentscheidung genannten Zeugen. Auch der Geschädigte ist einzuladen. Von der Übergabe z. B. an die Konfliktkommission sind auch der zuständige Vorsitzende der BGL bzw. AGL und das Arbeitskollektiv des beschuldigten Bürgers zu informieren. Sie sind ebenfalls zur Beratung einzuladen. Zur Vorbereitung der Beratung des gesellschaftlichen Gerichts sollte das Arbeitskollektiv zum Verhalten des Täters, zu seiner Person, zu den Ursachen und Bedingungen des Vergehens Stellung nehmen. Das Kollektiv sollte auch Vorschläge für eine eventuelle erzieherische Einwirkung und zur Beseitigung festgestellter Ursachen und Bedingungen unterbreiten. Die Beratung ist das Kernstück der Tätigkeit gesellschaftlicher Gerichte. In ihr erfolgt die erzieherische Einwirkung auf den beschuldigten Bürger. Aufgaben der Beratung sind die Feststellung des Sachverhalts, der in der Übergabeentscheidung bezeichnet ist, die tatbezogene Einschätzung der Persönlichkeit des beschuldigten Bürgers, die Aufdeckung von Ursachen und Bedingungen des Vergehens sowie die Auseinandersetzung mit ihnen. Die Beratung muß die Grundlagen für die Entscheidung über das Vorliegen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Notwendigkeit von Erziehungsmaßnahmen sowie von Maßnahmen zur Beseitigung von Ursachen und Bedingungen des Vergehens (z. B. für Empfehlungen gern. § 14 GGG) schaffen. Charakteristisch für die Beratung der gesellschaftlichen Gerichte ist das gemeinsame aktive Bemühen aller Anwesenden um die Lösung des Konflikts. Zur Erfüllung dieser Ziele legt jedes gesellschaftliche Gericht den Ablauf der Beratung eigenverantwortlich fest. Sie beginnt mit der Vorstellung der Mitglieder des gesellschaftlichen Gerichts. Danach wird die Beschuldigung durch teilweisen oder vollständigen Vortrag der Übergabeentscheidung vorgetragen. Der beschuldigte Bürger hat dann das Recht, sich zu der gegen ihn erhobenen Beschuldigung zu äußern, sich zu rechtfertigen und vorzubringen, was er selbst tun will, um sein künftiges Verhalten zu ändern bzw. den angerichteten Schaden wiedergutzumachen. Die Mitglieder des gesellschaftlichen Gerichts und alle an der Beratung teilnehmenden Werktätigen haben Gelegenheit, ihre Meinung zu Problemen zu äußern, die den Gegenstand der Beratung bilden. Sie können Fragen an den beschuldigten Bürger und andere Verfahrensbeteiligte stellen und Vorschläge unterbreiten. In der Beratung legen die Vertreter der Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Organisationen, der Arbeits- und anderen gesellschaftlichen Kollektive, die von diesen Kollektiven usw. erarbeitete Auffassung zur Straftat, zur Persönlichkeit des Beschuldigten, zur Notwendigkeit und Art der festzulegenden Er- 27 Strafverfahrensrecht 417;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 417 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 417) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 417 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 417)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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