Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 416

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 416 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 416);  das Vergehen erheblich gesellschaftswidrig ist; eine wirksame erzieherische Einwirkung durch das gesellschaftliche Gericht nicht zu erwarten ist; die Sache nicht genügend aufgeklärt wurde; der Beschuldigte die Straftat nicht zugegeben hat oder seine Aussagen vor dem gesellschaftlichen Gericht widerruft. Eignet sich die Sache „aus anderen Gründen" zur Beratung vor dem gesellschaftlichen Gericht nicht, erfolgt ebenfalls ein Einspruch, so z. B. wenn die Konflikt- oder Schiedskommission zu der Schlußfolgerung gelangt, daß das Vergehen wirksamer durch ein anderes gesellschaftliches Gericht beraten und entschieden werden könnte,- der beschuldigte Bürger zum Zeitpunkt der Übergabe nicht mehr im Wirkungsbereich des betreffenden gesellschaftlichen Gerichts arbeitet oder wohnt,* der beschuldigte Bürger Angehöriger eines bewaffneten Organs geworden ist; eine Strafsache übergeben wurde, die nach den Bestimmungen der StPO vorläufig oder endgültig einzustellen war, z. B. bei längerer schwerer Erkrankung des Beschuldigten, oder weil gegen einen jugendlichen Täter bereits ausreichende Erziehungsmaßnahmen gemäß § 67 StGB eingeleitet wurden ; Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des beschuldigten Bürgers bestehen; das gesellschaftliche Gericht in Vorbereitung oder Durchführung der Beratung von weiteren, bisher nicht aufgeklärten Straftaten des Beschuldigten erfährt. Der Einspruch ist bis zum Abschluß der Beratung des gesellschaftlichen Gerichts möglich. Er ist schriftlich und begründet beim übergebenden Organ einzulegen. Stellt dieses bei der nochmaligen Prüfung der Sache fest, daß die Voraussetzungen der Übergabe nicht gegeben waren, hat es die Übergabeentscheidung aufzuheben. Anderenfalls bestätigt es die Übergabe. Diese Bestätigung ist dann für das gesellschaftliche Gericht verbindlich (§ 60 Abs. 2 StPO, § 33 KKO, § 33 SchKO). 10.3. Die Vorbereitung und Durchführung der Beratung und Entscheidung durch die gesellschaftlichen Gerichte Die Vorbereitung der Beratung beginnt damit, daß sich die Mitglieder des gesellschaftlichen Gerichts auf der Grundlage der Übergabeentscheidung mit dem Sachverhalt vertraut machen. Der Vorsitzende des gesellschaftlichen Gerichts bzw. der mit der Leitung der Beratung Beauftragte legt gemeinsam mit den anderen Mitgliedern fest, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, damit in der Beratung der Sachverhalt und die strafrechtliche Verantwortlichkeit festgestellt werden können. Er bestimmt den Termin für die Beratung, die spätestens drei Wochen nach Eingang der Übergabeentscheidung stattfinden soll, und legt fest, wer einzuladen 416;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 416 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 416) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 416 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 416)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X