Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 383

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 383 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 383); 8.9.3. Der gerichtliche Strafbefehl Strafen spricht das Gericht in der Regel nur nach Durchführung einer Hauptverhandlung aus. Unter bestimmten Voraussetzungen läßt die Strafprozeßordnung jedoch eine Bestrafung ohne Hauptverhandlung durch gerichtlichen Strafbefehl zu. Mit dem gerichtlichen Strafbefehl setzt das Gericht auf schriftlichen Antrag des Staatsanwaltes ohne vorherige Hauptverhandlung schriftlich eine Bestrafung des Angeklagten fest. Diese besondere Verfahrensart findet in Strafsachen wegen Vergehen Anwendung, wenn hinreichender Tatverdacht besteht, der Täter geständig ist, die*- Übergabe an ein gesellschaftliches Gericht nicht zweckmäßig oder nicht möglich ist und bei denen zugleich der Aufwand einer Hauptverhandlung im Mißverhältnis zum vorliegenden Delikt steht. Ein Strafbefehl kann auch dann erlassen werden, wenn die Sache von der Schwere her eine Übergabe an ein gesellschaftliches Gericht nicht rechtfertigt. Im Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur Anwendung der Geldstrafe und des Strafbefehlsverfahrens heißt es: Eine Übergabe der Sache ist insbesondere dann nicht zweckmäßig, wenn wichtige Gründe in der Person des Beschuldigten unter Berücksichtigung der konkreten Straftat eine Behandlung in der Öffentlichkeit nicht ratsam erscheinen lassen; das Ansehen der beschuldigten Personen unverhältnismäßig leiden würde (z. B. bei einem großen Widerspruch zwischen dem bisherigen vorbildlichen Verhalten des Beschuldigten und der relativ geringen Straftat) ; eine sehr schnelle Reaktion auf die Straftat erforderlich ist. Nicht möglich ist eine Übergabe der Sache dann, wenn: der Beschuldigte ausländischer Staatsbürger ist und in der DDR keinen festen Wohnsitz hat oder nicht in einem Arbeitsrechtsverhältnis zu einem Betrieb der DDR steht; objektive und subjektive Umstände der Straftat der Übergabe entgegenstehen (d. h. wenn die Straftat den Ausspruch einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe, den Erlaubnisentzug bzw. die Einziehung von Gegenständen erfordert). Am geeignetsten für die Anwendung des Strafbefehls sind die Deliktsgruppen, bei denen vorrangig die Geldstrafe zur Anwendung kommen kann Dazu kommen noch solche Delikte, die mit Haftstrafe geahndet werden können. Das betrifft insbesondere leichtere Fälle der Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit (§ 214 Abs. 3, § 216 Abs. 3 StGB), des Rowdytums (§ 215, § 216 Abs. 3 StGB), der Zusammenrottung (§ 217 Abs. 1 StGB)."39 Trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen (§ 270 Abs. 2 StPO) eignet sich das Strafbefehlsverfahren dann nicht, wenn unter Berücksichtigung des Cha- 39 „Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur Anwendung der Geldstrafe und des Strafbefehlsverfahrens vom 9.7.1971", NJ, 15/1971, Beilage 6, S. 3 f.; vgl. auch „OG-Urteil vom 30. 4.1976", NJ, 14/1976, S. 435. 383;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 383 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 383) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 383 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 383)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - E.Honecker. Zur Vorbereitung . Parteitages der Partei , Tagung der vom viß a.W.Lamberz. Die wachsende Rolle der sozialistischen Ideologie bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und in Abhängigkeit von der Wirksamkeit und dem Einfluß Staatssicherheit und seiner Angehörigen entwickelt sich die operative ständig.

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