Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 376

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 376 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 376); Weise, daß zu Beginn der Hauptverhandlung die in §221 Abs. 1 3 StPO vorgesehenen Prozeßhandlungen stattfinden. An die Feststellung der Personalien des Angeklagten schließt sich der Vortrag des aufhebenden zweitinstanzlichen oder Kassationsurteils an. Mit dem Vortrag des aufhebenden (und zurückverweisenden) Urteils ist der Rahmen gegeben, innerhalb dessen erneut zu verhandeln und zu entscheiden ist. Deshalb bedarf es keines erneuten Vortrages der Anklage und keiner erneuten Verlesung des Eröffnungsbeschlusses mehr (§ 255 Abs. 2 StPO). Im weiteren Verlauf gelten die allgemeinen Vorschriften für die Hauptverhandlung erster Instanz. 8.8. Die Auswertung des Verfahrens In Übereinstimmung mit Art. 3 Abs. 3 StGB fordert § 256 Abs. 1 StPO von den Gerichten, daß sie die verantwortlichen Staats- und Wirtschaftsorgane, Betriebe und anderen Einrichtungen, Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen zur Beseitigung der Ursachen und Bedingungen von Straftaten veranlassen, die Unduldsamkeit der Bürger gegenüber Straftaten verstärken und für die Vorbeugung neuer Straftaten Sorge tragen. Zur Erfüllung dieser Pflicht stehen dem Gericht vielgestaltige Mittel und Wege zur Verfügung. Das Gericht hat die jeweils geeigneten Maßnahmen zu ergreifen (§§ 19, 20, § 256 Abs. 2 StPO). Am besten hat sich die von den Gerichten geübte Praxis bewährt, unmittelbar nach der Urteilsverkündung mit den an der Haupt Verhandlung beteiligten gesellschaftlichen Kräften und Vertretern der Leitung des Betriebes, des staatlichen Organs oder der Genossenschaft die notwendigen Maßnahmen zur Gestaltung des Bewährungs- und Erziehungsprozesses zu beraten. „Inhalt dieser Beratung muß sein die Festlegung der konkreten Maßnahmen und deren Zielstellung; Feststellung der Hauptwege ihrer Verwirklichung entsprechend den konkreten Bedingungen im Arbeits- bzw. Lebensbereich des Verurteilten; Koordinierung des Zusammenwirkens der gesellschaftlichen Kräfte aus dem Betrieb und dem Wohngebiet und der Leiter der jeweiligen Bereiche (Betrieb, Genossenschaft, staatliches Organ) ; zweckmäßigste Form der Information des Gerichts über den Verlauf des Bewährungs- und Erziehungsprozesses."34 Der Verurteilte ist an diesen Aussprachen nicht zu beteiligen. Wenn kein Vertreter der Betriebsleitung an der Hauptverhandlung teilgenommen hat, sind die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Vertreter des Kollektivs oder der Gewerkschaft aufzufordem, die Leiter der Betriebe bzw. betrieblichen Bereiche oder die Kaderabteilung vom Ausgang des Strafverfahrens und über die festgelegten Maßnahmen zur Gestaltung des Bewährungs- und Erziehungsprozesses zu 34 „Probleme de, Verwirklichung a. a. O., S. 38 f. 376;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 376 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 376) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 376 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 376)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt, sondern ist häufig Bestandteil der vom Genossen Minister wiederholt geforderten differenzierten Rechtsanwendung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zum Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen.

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