Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 371

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 371 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 371); teilsgründe zu gewährleisten, muß auch hier der Aufwand im richtigen Verhältnis zu den Anforderungen stehen, die sich aus der Tat, der Person des Angeklagten und aus den der Straftat zugrundeliegenden gesellschaftlichen Konflikten ergeben. Das Urteil sollte im Anschluß an die Schlußvorträge, noch an dem Tage, an dem die Beweisaufnahme stattfand, beraten, abgesetzt und verkündet werden. Die gesellschaftliche Wirksamkeit des Strafverfahrens wird nicht zuletzt auch dadurch erhöht, daß das Urteil in kurzer und prägnanter Form den in §242 StPO enthaltenen Anforderungen entspricht. Zu dieser Frage sagt der Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur höheren Wirksamkeit des Strafverfahrens vom 7. 2.1973: „Die Sachverhaltsfeststellungen müssen unter Hervorhebung der Beweismittel die konkreten objektiven und subjektiven Tatumstände enthalten, die die Tatbestandsmäßigkeit der Handlung und ihre inhaltliche Sdiwere charakterisieren. Feststellungen zur Person sind tatbezogen zu treffen."33 8.5. Die gerichtliche Verfahrenseinstellung und die Verweisung 8.5.1. Entscheidungen über Verfahrenseinstellung Die vorläufige Einstellung des Verfahrens Für die vorläufige Einstellung des Verfahrens verlangt §247 Ziff. 1 bis 3 StPO die gleichen Voraussetzungen wie § 189 Abs. 1 in Verbindung mit § 150 Ziff. 2 bis 4 StPO, Danach kann das Gericht das Verfahren vorläufig einstellen, wenn der Angeklagte abwesend ist, nach der Tat geisteskrank geworden oder sonst schwer erkrankt ist; die zu erwartende Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit neben einer weiteren Maßnahme, die der Angeklagte wegen einer anderen Straftat zu erwarten hat, nicht ins Gewicht fällt; der Angeklagte wegen der Straftat einem anderen Staat ausgeliefert wird. Aus der Gesamtheit der Bestimmungen geht hervor, daß die vorläufige Einstellung des Verfahrens durch das Gericht in jeder Lage des gerichtlichen Verfahrens (vom Zeitpunkt der Anhängigkeit der Strafsache bei Gericht nach § 187 Abs. 1 StPO bis vor Eintritt der Rechtskraft einer das Verfahren abschließenden Entscheidung) zulässig ist. In Verbindung mit § 150 Ziff. 2 bis 4 regelt § 189 Abs. 1 und 3 StPO die vorläufige Einstellung des Verfahrens bevor -ein Eröffnungsbeschluß erlassen wurde oder (nach Eröffnung des Hauptverfahrens) bevor die Hauptverhandlung begonnen hat. Die vorläufige Einstellung des Verfahrens kann den Abschluß der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bilden (§ 240 Abs. 2 Ziff. 2 StPO). Sie ist aber auch außerhalb der Hauptverhandlung zulässig, d. h. ohne 33 „Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur höheren Wirksamkeit des Strafverfahrens vom 7.2.1973", NJ, 5/1973, Beilage 1, S. 8. 371;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Erfоrdernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die Anforderungen an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen, an denen Dugendliche beteiligt ind, im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann. Das Stattfinden der Beschuldigtenvernehmung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert. Das ergibt sich aus einer Keine von Tatsachen. Die ökonomische Strategie der Politik der Partei , wie Informations- und Wirtschaftspolitik; die Sicherung der Staatsgrenzen, bestehende Reisebeschränkungen in das nichtsozialistische Ausland sowie die Abgrenzungspolitik zur BRD.

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