Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 361

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 361 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 361); Jedoch sind grundsätzliche Empfehlungen möglich, deren Beachtung dazu beiträgt, in jedem konkreten Fall die Urteilsgründe so zu gestalten, daß sie straff, in hinreichender Ausführlichkeit, verständlich und überzeugend erläutern, warum in der Strafsache nur die getroffene (und keine andere) Entscheidung gefällt werden konnte. So ist zu empfehlen, sich schon vor der Niederschrift der Urteilsgrüjide gedankliche Klarheit über deren Gliederung zu verschaffen. Dabei ist der Erfahrungssatz zu berücksichtigen, daß aus der jeweiligen Tat und ihrer gesellschaftlichen Auswirkung unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich des dem Gesetz entsprechenden Aufbaus, Inhalts und Umfangs der Urteilsgründe erwachsen. Um Wiederholungen zu vermeiden, ist es nicht gleichgültig, an welcher Stelle der Urteilsbegründung auf die Persönlichkeit des Angeklagten einge-gangefi wird. Am Anfang der Urteilsbegründung ist die Schilderung der Persönlichkeitsentwicklung dann zweckmäßig, wenn sie für das Verständnis der Tatmotive und der Entscheidung zur Tat von besonderer Bedeutung ist, aber auch, wenn die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen des Angeklagten für die Beurteilung der Schuldfrage wesentlich sind. In der Regel sollten Ausführungen über die Persönlichkeitsentwicklung des Angeklagten mit der Erörterung desjenigen Problems verbunden werden, für das sie aufschlußreich sind, so daß z. B. die Beziehungen zwischen der Persönlichkeit des Angeklagten und der Strafzumessung in der Regel bei den Strafzumessungsgründen zu behandeln sind. Haben bestimmte Seiten der Täterpersönlichkeit nur jeweils für bestimmte im Urteil zu behandelnde Probleme Bedeutung, so ist es sinnvoll, diese einzelnen Persönlichkeitszüge (getrennt von den übrigen Persönlichkeitsmerkmalen) in ihrem Zusammenhang mit diesen Tatumständen darzustellen. Beeinflussen einzelne dieser Seiten der Täterpersönlichkeit zugleich auch die Strafzumessung, so brauchen sie unter den Strafzumessungsgründen nicht wiederholt zu werden; es genügt dann, daß sie hier unter Bezugnahme auf die früher getroffenen Feststellungen gewertet werden.25 Mühlberger hebt hervor, daß ähnliche Gesichtspunkte bei mehreren Handlun-lungen eines Angeklagten oder mehrerer Angeklagter zu beachten sind: Ergeben sich aus der ersten Straftat weitere oder besteht ein Zusammenhang zu den späteren Straftaten, dann ist eine chronologische Darstellung zweckmäßig, die diesen Zusammenhang sichtbar macht. Enthalten von mehreren Straftaten jeweils einige die gleiche beweisrechtliche oder materialrechtliche Problematik, so empfiehlt es sich, die so verbundenen Handlungen jeweils in einem Komplex festzustellen und abzuhandeln. Bei mehreren Tätern, die in unterschiedlichem Umfang gemeinsam gehandelt haben, ist es zweckmäßig sofern dem nicht die vorstehenden Gesichtspunkte entgegenstehen , jeweils die Handlungen im Komplex zu schildern, an denen die gleichen Angeklagten beteiligt waren. Darüber hinaus sollte jede einzelne Straftat beziffert werden, wenn es sich um eine größere Anzahl von Straftaten 25 Vgl. F. Mühlberger, „Anforderungen an Inhalt und Umfang des erstinstanzlichen Strafurteils", NJ, 5/1973, S. 137 ff. 361;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 361 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 361) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 361 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 361)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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