Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 308

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 308 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 308); Das Eröffnungsverfahren verhindert weitgehend, daß Strafsachen zur Hauptverhandlung gelangen, die entweder im Ermittlungsverfahren nicht vollständig aufgeklärt worden sind, in denen die Ermittlungsergebnisse keinen hinreichenden Tatverdacht begründen, in denen eine gesetzliche Voraussetzung der Strafverfolgung fehlt oder für deren Beratung und Entscheidung die gesellschaftlichen Gerichte zuständig sind. Die Nichtzulassung solcher Strafsachen zur Hauptverhandlung trägt zum Schutz der Rechte des Beschuldigten bei und bewahrt ihn vor unnötigen Belastungen. Das Gesetz (§ 188 Abs. 1 Ziff. 1 4 StPO) schreibt für solche Strafsachen ein anderes prozessuales Vorgehen als die gerichtliche Hauptverhandlung vor. So wird auch die Prozeßökonomie gefördert und zugleich einer Abwertung der Hauptverhandlung vorgebeugt, die eintreten kann, wenn die Hauptverhandlung infolge von Mängeln, die schon vorher hätten erkannt werden können, unterbrochen werden muß. Mit der Einreichung der Anklageschrift wird das Verfahren beim Gericht anhängig (§ 187 Abs. 1 StPO). Ab jetzt befaßt sich allein und erstmalig das Prozeßgericht mit dem gesamten Ermittlungsergebnis, um in eigener Verantwortung über den weiteren Verlauf oder die Beendigung des Verfahrens zu entscheiden. Alle Entscheidungen im Eröffnungsverfahren (ausgenommen in kreisgerichtlichen Verfahren bei selbständigen Einziehungen und in Verfahren vor dem Obersten Gericht) werden unter Mitwirkung von Schöffen getroffen (§ 188 Abs. 3 StPO). Im Unterschied zur gerichtlichen Hauptverhandlung prüft und entscheidet das Gericht im Eröffnungsverfahren nur auf Grund der Akten. Es findet keine mündliche Verhandlung statt. Wenn das Gericht das Hauptverfahren eröffnet, trifft es keine Entscheidung vorweg, die der gerichtlichen Hauptverhandlung Vorbehalten ist. Mit seinem Eröffnungsbeschluß stellt das Gericht fest, daß gegen den Angeklagten hinreichender Tatverdacht wegen der in der Anklageschrift bezeichneten Straftat vorliegt; d. h., daß das Verfahren die Sachreife erlangt hat, von der die Möglichkeit der allseitigen und unvoreingenommenen Untersuchung und Entscheidung in der Hauptverhandlung abhängt, in der sich der Angeklagte zu verantworten hat. Bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens kann der Staatsanwalt die Anklage zurücknehmen (§189 Abs. 2 Ziff. 4 StPO). Ausschließlich der Generalstaatsanwalt der DDR ist befugt, die Anklage in jeder Lage des Verfahrens zurückzunehmen (§ 193 Abs. 2 StPO). Die Rücknahme der Anklage wird z. B. erforderlich sein, wenn sich in dem Zeitraum nach Anklageerhebung bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens nachträglich herausstellt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung nicht vorliegen oder daß die erhobene Beschuldigung nach den Ergebnissen einer gemäß § 190 Abs. 1 Ziff. 2 StPO im Eröffnungsverfahren gerichtlich angeordneten Nachermittlung nicht mehr begründet ist. Im gerichtlichen Verfahren nimmt der Staatsanwalt nur durch die Stellung von Anträgen an das Gericht auf das weitere Verfahren Einfluß. Der Umfang der gerichtlichen Prüfungspflichten im Eröffnungsverfahren Alle Beratungen und Entscheidungen des Gerichts im Eröffnungsverfahren erfolgen in geschlossener Sitzung. An ihr nehmen nur die zur Entscheidung berufenen 308;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 308 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 308) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 308 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 308)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Verhaltensanforderungen an die Mitarbeiter der -Abteilung Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache , tierter in Auswirkung der zunehmenden Aggressivität und Gefährlichkeit des Imperialismus und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten Entscheidungen über die politisch-operative Bedeutsamkeit der erkannten Schwerpunkte treffen und festlegen, welche davon vorrangig zu bearbeiten sind, um die Konzentration der operativen Kräfte und Mittel sowie der wesentlichen Aufgaben und Maßnahmen der Leitungstätigkeit und ihrer weiteren Vervollkommnung. werden durch alle Leiter, mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter erarbeitet.

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