Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 278

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 278 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 278); zu Einziehungszwecken beschlagnahmt; beispielsweise eine gefälschte Urkunde, ein Tatwerkzeug, oder ein Schreiben hetzerischen Inhalts. Hier muß aus der Bescfilagnahmeanordnung hervorgehen, daß die Beschlagnahme auf beide Gründe gestützt ist. Andernfalls können in nicht eindeutigen Fällen Fehler eintreten; z. B. eine irrtümliche Freigabe eines Gegenstandes, der zwar für Beweiszwecke entbehrlich wird, aber dennoch im Ergebnis des Verfahrens eingezogen werden muß. c) Gegenstände und Aufzeichnungen, die bei einer Durchsuchung vorgefunden werden und auf die Begehung einer anderen Straftat hindeuten (§ lit Abs. 2 StPO). Die Beschlagnahme erfolgt hier zu Beweiszwecken. Sie ist notwendig, um der Gefahr vorzubeugen, daß der unvermutet Vorgefundene Gegenstand vernichtet oder beiseitegeschafft wird, ehe das Untersuchungsorgan dazu in der Lage war, ein weiteres Ermittlungsverfahren einzuleiten; z. B. wenn bei einer Haussuchung nach Diebesgut überraschend Spionagematerialien mit aufgefunden werden. Die Beschlagnahme erfolgt meist im Zusammenhang mit einer Durchsuchung. Sie kann aber auch selbständig vorgenommen werden. Insbesondere, weiin dem Staatsanwalt oder Untersuchungsorgan bekannt ist, bei welchem Bürger sich der Gegenstand befindet und dieser ihn nach Vorweisen der Beschlagnahmeanordnung herausgibt. Von der Beschlagnahme ist die in der StPO nicht geregelte Sicherstellung zu unterscheiden. Diese besteht in einer formlosen Ansich- und Inverwahmahme einer Sache. Das sind zumeist Gegenstände, die im Freien aufgefunden und für Verfahrenszwecke gesichert werden (z. B. von flüchtigen Tätern weggeworfenes Diebesgut); nach einer Tatortuntersuchung zum Zwecke der Sicherung und Auswertung von Spuren benötigt werden und gegen deren Mitnahme kein Einspruch erhoben wird (etwa ein vom Täter in der Eile zurückgelassenes Tatwerkzeug, ein im Verlaufe des Handgemenges mit dem Opfer abgerissener Knopf, ein vom Täter am Tatort aufgestemmtes Türschloß) ; vom Verfügungsberechtigten dem Untersuchungsorgan aus eigener Initiative mit der Erklärung übergeben werden, auf das Eigentum an ihnen zu verzichten bzw. sie für die gesamte Dauer des Strafverfahrens den Organen der Strafrechtspflege zur Verfügung zu stellen. Diese Fälle unterliegen nicht den Formvorschriften der StPO. Sie sind deshalb aus den Vorschriften über die Beschlagnahme ausgeklammert, weil sie keinerlei Elemente prozessualen Zwanges enthalten und zudem auch keinen Eingriff in fremde Vermögensrechte darstellen. Es muß jedoch auch hier ein ordnungsgemäßes Protokoll verfaßt werden, in dem die sichergestellten Gegenstände genau bezeichnet sind und erklärt wird, wann, wo, durch wen und unter welchen Umständen die Sicherstellung erfolgte. Sind die Gegenstände bei einer Tatortuntersuchung sichergestellt worden, genügt es, die Angaben in den Tatortbefundsbericht und im Protokoll über die kriminaltechnische Tatortarbeit aufzunehmen. Die Anordnung einer Beschlagnahme erfolgt durch Erlaß einer schriftlichen Verfügung, die dem Betroffenen vorzuweisen ist (§ 110 Abs. 1 StPO). Im Ermitt- 278;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 278 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 278) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 278 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 278)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der feindlichen Zentralen, der kriminellen Mens chenhändlerbanden und der in feindlicher Absicht handelnden Personen innerhalb der rechtzeitig aufgedeckt und konsequent bekämpft werden.

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