Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 273

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 273 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 273); fahrzeugen), die Durchsuchung von Räumlichkeiten und Grundstücken (z. B. von Wohnungen, Wohnzelten, Dienst- und Arbeitsräumen, Läden, Hotels, Gaststätten, Schuppen, Häusern, Schiffen, Bootskabinen sowie von umfriedeten Grundstük-ken). Alle weiteren Durchsuchungen, z. B. die des freien Geländes, von Bahnhofshallen, öffentlichen Wartesälen, öffentlichen Verkehrsmitteln u. ä. werden vom Gesetz nicht erfaßt, da dies keinen Eingriff in verfassungsmäßig geschützte Rechte darstellt. Sie bedürfen daher keiner staatsanwaltschaftlichen Anordnung und keiner richterlichen Bestätigung. Nach dem Betroffenen, die Durchsuchung bei verdächtigen und bei unverdächtigen Personen. Schließlich kennt das Gesetz noch den Spezialfall der Durchsuchung zur Nachtzeit Die Anordnung von Durchsuchungen trifft der Staatsanwalt, bei Gefahr im Verzüge sind auch die Untersuchungsorgane zuständig (§ 109 Abs. 1 StPO). Die Durchsuchung eines Verhafteten oder vorläufig Festgenommenen und der von diesem mitgeführten Gegenstände kann vom Untersuchungsorgan weil es sich um eine unerläßliche Maßnahme handelt ohne Anordnung des Staatsanwalts vorgenommen werden und bedarf keiner richterlichen Bestätigung (§ 109 Abs. 2 StPO). Die Durchsuchung bei Verdächtigen (§108 Abs. 2 StPO) setzt einmal voraus, daß der von der Durchsuchung Betroffene in dem begründeten Verdacht steht, Täter oder Teilnehmer einer Straftat zu sein.16 Eine Durchsuchung kann also nicht mit dem Ziel angeordnet werden, zu klären, ob der Verdacht einer Straftat besteht. Komplizierter ist die Situation, wenn eine Sachlage gegeben ist, bei der eine von mehreren am Ereignisort angetroffenen Personen in ihrer Kleidung einen vom Untersuchungsorgan gesuchten Gegenstand verborgen hat und nicht bekannt ist, um wen der Anwesenden es sich konkret handelt. Hier besteht die Möglichkeit, ein freiwilliges Vorweisen des Tascheninhaltes zu veranlassen und die Leibesvisitation auf denjenigen zu beschränken, der sich beharrlich weigert, der Bitte des Untersuchungsorgans zu entsprechen. Erklärt der Untersuchungsführer den anwesenden Personen die Gründe, die ihn zu dem Ersuchen um freiwilliges Vorweisen des Tascheninhaltes veranlassen, erweckt es bei denjenigen, die mit der Tat (z. B. einem Schmuckdiebstahl) nichts zu tun haben, das entsprechende Verständnis und die erforderliche Bereitwilligkeit. Weiterhin muß die Vermutung bestehen, daß bei dem Verdächtigen Beweismaterial oder gesuchte Personen aufgefunden werden können. Dabei ist nicht notwendig, daß die gesuchte Person mit dem Verdächtigen identisch ist und daß das Beweismaterial den Beschuldigten selbst belastet. So kann z. B. in der Wohnung eines Beschuldigten eine Durchsuchung notwendig werden, um einen dorthin geflüchteten Komplizen zu ergreifen, auch wenn der Beschuldigte seinerseits schon ergriffen ist. Es kann auch eine Durchsuchung veranlaßt werden, obgleich der Verdächtige Materialien verborgen hält, die lediglich einen Komplizen belasten usw. 16 Vgl. K. Griep/G. Papenfuß, „Die Durchsuchung und Beschlagnahme", Kriminalistik. Kleine Fachbuchreihe, H. 8, Berlin 1968, S. 17. 18 Strafverfahrensrecht 273;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 273 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 273) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 273 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 273)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und deren Zusammenwirken mit ihren Hintermännern im westlichen Ausland umfassend aufzudecken und zu unterbinden. Im Mittelpunkt standen dabei solche Machenschaften, Aktivitäten und Pamphlete der Exponenten politischer Untergrundtätigkeit in der unter Beachtung der Besonderheiten des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil für das Studium an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen derartiger Handlungen einzudringen. Die kriminologische Analyse des Zustandekommens feindlichnegativer Handlungen, ihrer Angriffsrichtungen, Erscheinungsformen. Begehungoweisen, der dabei angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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