Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 271

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 271 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 271); beobachten. Zur Anordnung einer derartigen Einweisung ist im Ermittlungsverfahren ausschließlich der Staatsanwalt berechtigt. Die Unterbringung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten (§ 43 StPO). 7.6.5. Leichenschau und Leichenöffnung Diese Maßnahmen erstrecken sich auf die Besichtigung und Untersuchung menschlicher Leichname oder menschlicher Leichenteile. Sie werden immer vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß ein Mensch durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden anderer den Tod fand, d. h. bei Verdacht auf Tötung durch fremde Hand, ebenso bei Auffinden unbekannter Toter (§ 94 StPO). In anderen Fällen bei Tod durch Unfall, durch Selbstmord oder bei ungeklärter Todesursache ist es dagegen Sache des Einzelfalles, ob der Staatsanwalt eine derartige Maßnahme verfügt. Auf jeden Fall müssen ihm Vorkommnisse dieser Art vom Untersuchungsorgan unverzüglich mitgeteilt werden, damit er über die Notwendigkeit einer Leichenschau oder Leichenöffnung entscheiden kann. Die Leichenschau besteht in einer Besichtigung und äußeren Untersuchung des Leichnams. Sie wird am Fundort der Leiche durchgeführt, da die Beschaffenheit des Fundortes wertvolle Rückschlüsse darüber zu geben vermag, ob der Verstorbene auf gewaltsame Weise ums Leben kam. Weist z. B. der Fundort Spuren eines Kampfes zwischen Personen auf, zeigt seine Beschaffenheit, daß sich der Verstorbene nicht selbst erhängt haben kann, oder zeigen Fußspuren Dritter oder Sthleifspuren, daß der Aufgefundene erst nach seinem Tode zum Fundort gebracht worden ist, so können das wichtige Anhaltspunkte für den Statsanwalt und das Untersuchungsorgan sein. Die Leichenschau wird vom Staatsanwalt, unter Hinzuziehung eines Arztes vorgenommen (§ 45 Abs. 1 StPO). Läßt sich die Todesursache schon durch die Besichtigung des Leichnams und Fundortes eindeutig klären, wird nach Aufnahme eines Leichenbesichtigungsprotokolls von einer späteren Leichenöffnung abgesehen. Gegebenenfalls werden dem Protokoll zusätzlich Lichtbilder und Fundortskizzen beigefügt, um éeine Aussagekraft zu erhöhen. Die Leichenöffnung muß durchgeführt werden, wenn die Todesursache durch die Leichenschau nicht sicher festgestellt werden kann oder wenn sich während einer Verwaltungssektion Anhaltspunkte für Tötung durch fremde Hand ergeben. Unter Verwaltungssektionen sind Leichenöffnungen zu verstehen, die auf der Grund-L läge der Anordnung über die ärztliche Leichenschau durch die Abteilung Gesund-Ш heitswesen verfügt werden; beispielsweise bei ungeklärter Todesursache, bei Selbst-mord, bei Totgeborenen oder bei Verstorbenen unter einem Jahr, bei tödlich Verunglückten, bei verstorbenen Schwangeren, bei Tod infolge einer Geschwulsterkrankung oder einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit. Verwaltungssektionen werden von Fachärzten für pathologische Anatomie oder gerichtliche Medizin vorgenommen, in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Bezirksarztes auch durch andere Fachärzte, sofern diese auf dem Gebiet der pathologischen Anatomie oder gerichtlichen Medizin erfahren sind. Die Leichenöffnung wird im Beisein des Staatsanwaltes von zwei Ärzten, unter denen sich ein Facharzt für pathologische Anatomie oder Gerichtsmedizin befin- 271;
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Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Information des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrund-tätigkeit in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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