Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 270

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 270 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 270); ?7.6.4. Die Untersuchung des Geisteszustandes Beschuldigter In einer Reihe von Faellen kann es im Ermittlungsverfahren notwendig werden, eine Untersuchung des Geisteszustandes des Beschuldigten zu veranlassen. So vor allem, weil die Art und Weise der Begehung einer Straftat darauf schliessen laesst, dass das Untersuchungsorgan einen geisteskranken Taeter vor sich hat, weil eine sogenannte Straftat ohne Motiv vorliegt, weil ermittelt worden ist, dass der Beschuldigte an epileptischen Anfaellen oder den Folgen einer frueheren Kopfverletzung leidet oder sich in nervenaerztlicher Behandlung befand, weil der Beschuldigte in besonderem Masse auffaellige Abweichungen in seiner Persoenlichkeitsentwicklung aufweist, die darauf schliessen lassen, dass wesentliche Gruende oder Mitbedingungen der Straftat im psycho-pathologischen Bereich zu suchen sind, weil ein abnormes Verhalten des Beschuldigten nach Begehung der Tat die Aufmerksamkeit des Untersuchungsfuehrers oder Staatsanwalts erregt, oder weil der Eindruck, den das Untersuchungsorgan oder der Staatsanwalt von dem Beschuldigten in der Vernehmung erlangt, Zweifel an dessen Zurechnungsfaehigkeit hervor-rufen. Auch andere Umstaende, z. B. Haeufung von Geisteskrankheiten unter nahen Verwandten, mehrfache Selbstmordversuche in der Vergangenheit des Beschuldigten, sexuell abnormes Verhalten usw. koennen Hinweise auf moeglicherweise vorhandene geistige Erkrankungen oder psycho-pathologische Stoerungen sein. Bestehen an der Zurechnungsfaehigkeit eines Beschuldigten Zweifel oder weisen die Umstaende auf eine verminderte Zurechnungsfaehigkeit hin, haben die Untersuchungsorgane dies dem Staatsanwalt mitzuteilen, der die Begutachtung durch einen Sachverstaendigen anordnet.14 In diesen Faellen koennen bereits zu Beschuldigtenvernehmungen psychiatrische Sachverstaendige hinzugezogen werden. Das gilt vor allem, wenn der Staatsanwalt oder Untersuchungsfuehrer im Zweifel darueber ist, ob eine Begutachtung erforderlich wird. So ist der Sachverstaendige haeufig in der Lage, sofort zu erkennen, ob eine entsprechende Untersuchung vorgenommen werden muss. Auf diese Weise koennen einerseits unnoetige Gutachten vermieden, andererseits Faelle echter geistiger Stoerungen leichter erkannt und beruecksichtigt werden. Haelt es der Sachverstaendige fuer ausreichend, kann die Untersuchung des Geisteszustandes auf dem Wege einer sogenannten ambulanten Expertise vorgenommen werden. Der Sachverstaendige verzichtet hier auf die Unterbringung des Beschuldigten in eine psychiatrische Klinik und nimmt die Begutachtung nach Vorladung des Beschuldigten vor. In den anderen Faellen wird auf Antrag des Sach-, verstaendigen angeordnet, den Beschuldigten in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen und dort zwecks Vorbereitung des psychiatrischen Gutachtens zu 14 Vgl. ?Beschluss des Praesidiums des Obersten Gerichts zur Arbeitsweise bei der Einholung und Pruefung psychiatrischer und psychologischer Gutachten vom 7.2.1973", in: Entscheidungen des Obersten Gerichts der DDR in Strafsachen, 13. Bd., Berlin 1974, S. 19 ff.; ?Beschluss des Praesidiums des Obersten Gerichts ueber die Voraussetzungen fuer die Beiziehung von forensischen Gutachten zur Pruefung der Zurechnungsfaehigkeit (?? 15, 16 StGB) und der Schuldfaehigkeit (?66 StGB) von Taetern vom 30.10.1972", in: Entscheidungen des Obersten Gerichts der DDR in Strafsachen, 13. Bd., a. a. O., S. 10 ff. 270;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 270 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 270) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 270 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 270)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermittlungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis der Absicherung der Verhafteten im Zusammenhang mit der Verhinderung feindlichen Wirksamwerdens im Untersuchungshaftvollzug zeigt, sind insbesondere die von den Verhafteten mit der Informationssaminlung konkret verfolgten Zielstellungen in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und zu Vestberlin ist demzufolge vor allem Schutz der an der Staatsgrenze zur zu Vestberlin beginnenden endenden Gebietshoheit der DDR.

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