Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 267

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 267 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 267); Werden Aussagen von Kindern auf Magnettonlband festgehalten, ist die Erklärung von dem mitanwesenden Erziehungsberechtigten oder Mitarbeiter der Jugendhilfe abzugeben. d) Aus dem Protokoll oder aus der Magnettonaufzeichnung muß hervorgehen, daß dem Vernommenen die Magnettonaufzeichnung nach Beendigung seiner Aussage vorgespielt worden ist und daß er sie als richtig erkannt hat. e) Die Magnettonaufzeichnung muß am Anfang und am Schluß jedes Bandes und jeder Seite die mit Magnetstift vollzogenen Unterschriften des Vernommenen und des Vernehmenden aufweisen; f) die Zusammengehörigkeit von Protokoll und Magnettonaufzeichnung muß gesichert werden. Das kann geschehen, indem jedes einzelne Band durch Aufkleben eines Virgoplaststreifens welcher Tagebuchnummer, Name und Vorname des Vernommenen sowie Bandnummer und Vernehmungsdatum enthält gekennzeichnet wird; diese Daten auch unmittelbar auf jedem einzelnen Band sei es mündlich oder mittels Magnetstiftes durch den Vernehmenden fixiert werden; im Protokoll angegeben wird, welche Teile der Vernehmung auf welchem Band fixiert sind; die Bänder in einem besonderen Kassettenfach der Akte verwahrt werden. Finden diese im Kassettenfach keinen Platz, müssen sie in einem entsprechend gekennzeichneten Päckchen, zusammen mit der Akte, aufbewahrt werden. Wird ein Beschuldigter mehrmals vernommen, muß über jede Vernehmung ein Protokoll angefertigt werden. Auf jedem Protokoll ist zu vermerken, um die wievielte Vernehmung des Beschuldigten es sich handelt. Nur dadurch ist u. a. nachprüfbar, ob die Akte sämtliche Vemehmungsprotokolle enthält. Nicht zulässig wäre, Vemehmungsprotokolle vor Weiterleitung der Akte an den Staatsanwalt oder das Gericht aus der Akte zu entfernen. Gemäß § 105 Abs. 5 StPO kann dem Beschuldigten gestattet werden, seine Ausführungen in schriftlicher oder anderer Form aufzuzeichnen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, werden die eigenhändig niedergelegten Aussagen Bestandteil der Akte. In das Vemehmungsprotokoll ist ein entsprechender Vermerk aufzunehmen. Erscheint dem Untersuchungsführer eine eigenhändige Niederlegung der Aussagen des Beschuldigten zweckmäßig, kann er den Beschuldigten aus eigener Initiative dazu anregen. Eigenhändige Niederlegungen von Aussagen erfolgen in aller Regel erst nach Vernehmung des Beschuldigten und nach Fertigstellung des Vernehmungsprotokolls. Nicht notwendig ist, daß die Ausführungen in Gegenwart des Untersuchungsführers niedergelegt werden. Sie können auch in Gegenwart anderer Personen, allein oder außerhalb der Dienststelle z. B. in der Untersuchungshaftanstalt verfaßt werden. Ergeben sich aus den eigenhändig niedergelegten Ausführungen wesentliche Abweichungen zu den protokollierten, ist eine ergänzende Vernehmung durchzuführen, in der die Widersprüche zu klären sind. Leitet ein Beschuldigter dem Untersuchungsorgan oder Staatsanwalt aus eigener Initiative eigenhändige Niederlegungen zu, werden auch diese Bestandteil der Akte. 267;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 267 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 267) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 267 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 267)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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