Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 260

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 260 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 260); den. Bei labilen Zeugen besteht sogar die Möglichkeit, daß sie in dem Glauben, dem Vernehmenden eine Gefälligkeit zu erweisen, oder aus der Sorge heraus, ihn bei anderem Verhalten zu verärgern bewußt Falsches aussagen. Suggestivfragen sind Fragen, die in verhüllter oder unverhüllter Form bereits die für den Vernehmenden wünschenswerte Antwort enthalten.9 In unverhüllte Form sind sie gekleidet, wenn sie so gestellt sind, daß der Vernommene merken soll, welche Antwort von ihm erwartet wird. Fragen dieser Art wären Zeichen einer Voreingenommenheit des Vernehmenden. Sie würden den gesamten Wert der Aussage in Zweifel ziehen, wenn z. B. gefragt würde: „Nicht wahr, der Täter war doch grauhaarig?" In verhüllte Form sind Suggestivfragen gekleidet, wenn sie dem Vernommenen eine bestimmte Antwort nahelegen, ohne daß dies für ihn offen sichtbar wird. Fragen dieser Art sind im Unterschied zu unverhüllten Suggestivfragen zumeist nicht in der Absicht gestellt, den Zeugen zu einer bestimmten Antwort zu veranlassen. Sie sind meist Ausdruck ungeschickter Formulierungsweise eines noch nicht genügend erfahrenen Kriminalisten, wenn z. B. gefragt wird: „War der Täter grauhaarig?", statt daß gefragt wird: „Welche Haarfarbe hatte der Täter?" In Ausnahmefällen für zulässig gehalten werden dagegen Fangfragen.10 Sie können dann sinnvoll sein, wenn der Vernehmende nach den konkreten Umständen in der Sache davon ausgehen muß, daß der Vernommene bewußt falsche Aussagen macht. Fangfragen werden plötzlich und für den Vernommenen unerwartet gestellt, um ihn zum Eingeständnis einer geleugneten Handlung oder eines geleugneten Faktes zu bewegen. Ihre Verwendung setzt hohe kriminalistische Fähigkeiten des Vernehmenden voraus. Ungeschickte Fragestellungen können zu einer suggestiven Beeinflussung des Vernommenen und dadurch zu falschen Aussagen führen. Die Aussagen des Zeugen sind in der ersten Person („Ich"-Form) und in seiner Ausdrucksweise soweit diese nicht verletzend oder unverständlich ist zu Protokoll zu nehmen. Mundartliche, nicht allgemein verständliche Ausdrücke, oft auch berufliche Fachtermini bedürfen einer Erläuterung. Die Niederschrift muß in jedem Falle so erfolgen, daß eine anderweitige Auslegung der Aussagen unmöglich ist. Ob der Kriminalist die Form der Frage-Antwort-Protokollierung, der geschlossenen Protokollierung oder eine Mischform (bei der neben den Aussagen des Zeugen Komplexfragen mit aufgenommen werden) wählt, ist Sache des Einzelfalles. Die Form hat in der Regel auf Qualität und Aussagekraft des Protokolls keinen Einfluß. Da die Protokollierung der Angaben des Zeugen zumeist erst im Anschluß an die Vernehmung (auf der Grundlage von Notizen des Vernehmenden) erfolgt oder im Anschluß an die Vernehmung zu einem bestimmten Komplex, ist meist die Form der geschlossenen Protokollierung bzw. eine Mischform zwischen geschlossener und Frage- und Antwort-Protokollierung gebräuchlich. Dort, wo es dagegen darauf ankommt, daß das Protokoll den genauen Ablauf 9 Vgl. Die Vernehmung, Berlin 1960, S. 80. 10 Vgl. G. Feix, a. a. O., S. 158, 425 ; Die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten, Berlin 1971, S. 40. Die Verfasser lehnen Fangfragen grundsätzlich ab. 260;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 260 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 260) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 260 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 260)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Aufklärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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