Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 222

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 222 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 222); \ Die Notwendigkeit der Fortdauer der Untersuchungshaft ist stets unter Berücksichtigung von Art und Schwere der Straftat sowie der anderen in § 123 StPO genannten Gesichtspunkte zu prüfen. Hat beispielsweise das Gericht aufgrund des Wegfalls von Erschwerungsgründen eine geringere Freiheitsstrafe ausgesprochen und strebt der Verurteilte mit seiner Berufung die Verurteilung ohne Freiheitsentzug an, wird von der Kann-Vorschrift des §132 Abs. 2 StPO kein Gebrauch zu machen sein. Zu beachten ist auch, daß sich §132 Abs. 2 StPO ausschließlich auf Fälle einer Verurteilung bezieht. Der Beschluß des Gerichts über die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft gemäß § 132 Abs. 2 StPO bedeutet inhaltlich eine Abänderung der Haftgründe. Er wird aih Schluß der Hauptverhandlung verkündet. Gegen diesen Beschluß kann der Verurteilte Beschwerde einlegen. Über sie hat das Rechtsmittelgericht unverzüglich zu entscheiden. 6.2.2. Die vorläufige Festnahme Die vorläufige Festnahme bei Vorliegen v der Voraussetzungen eines Haftbefehls In einer Reihe von Fällen sehen sich der Staatsanwalt oder das Untersuchungsorgan überraschenden Situationen gegenüber, die es nicht gestatten, vor der Ergreifung eines Verdächtigen oder Beschuldigten beim Gericht einen Haftbefehl zu beantragen; beispielsweise weil der Verdächtige oder Beschuldigte infolge des mit der Einholung eines Haftbefehls verbundenen Zeitverlustes Gelegenheit erhalten würde, flüchtig zu werden, Beweismittel zu vernichten. Mitbeteiligte zu warnen oder seine Straftat fortzusetzen. Liegt in diesem Sinne, wie es in § 125 Abs. 2 StPO heißt, „Gefahr im Verzüge" vor und sind die Voraussetzungen zum Erlaß eines Haftbefehls gegeben (§§ 122, 123 StPO), sind der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan berechtigt, den Verdächtigen oder Beschuldigten vorläufig festzunehmen. Die vorläufige Festnahme setzt also insbesondere voraus, daß sorgfältig geprüft wurde, ob dringender Tatverdacht besteht. { Die Ergreifung erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Verfügung des Staatsanwalts oder des Leiters des Untersuchungsorgans. Der Haftbefehl wird unmittelbar nach Ergreifung und Vernehmung des Verdächtigen oder Beschuldigten beantragt. . Die vorläufige Festnahme durch jedermann Besteht eine solche Situation, daß auch eine Ergreifung durch den Staatsanwalt oder das Untersuchungsorgan nicht abgewartet werden kann, hat nach §125 Abs. 1 StPO unter bestimmten Voraussetzungen jeder Bürger das Recht zur Festnahme eines Verdächtigen. Voraussetzung ist, daß ein Täter auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt wird; z. B. wenn Passanten einem Taschendieb hinterhereilen, um i,hm das Diebesgut abzunehmen und ihn der nächsten VP-Dienststelle zuzuführen, und 222;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 222 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 222) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 222 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 222)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorbestrafte Personen, Ant rags teiler auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, Personen, die ausgeprägte, intensive Westkontakte unterhalten, Reisekader für das sowie Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft oder des StrafVollzugsgesetzes Diszipli nannaßnahmen gegen Verhaftete Straf gef angene zur Anwendung kommen.

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