Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 22

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 22 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 22); Das ist aber nicht der Fall; denn jedem Strafrechtstyp entspricht eine bestimmte Prozeßform, ein bestimmter Typ des Strafverfahrens. Die Normen des Strafverfahrensrechts sind also keine inhaltsleeren, technischorganisatorischen Normen, die beliebiger Ausgestaltung fähig und deren Verletzung nur ein äußerlicher „Formverstoß" wäre. In Wirklichkeit regeln sie außerordentlich bedeutsame gesellschaftliche Verhältnisse, die tief in das Leben von Menschen eingreifen. So enthalten sie Bestimmungen über die Gründe für die Einleitung eines Strafverfahrens und die Art und Weise seiner Durchführung, über die Inhaftierung eines Beschuldigten, die Grundsätze der Beweisführung, die Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung. Die Tatsache, daß grundlegende Regeln für die Gestaltung des Strafverfahrens in Dokumenten des demokratischen Völkerrechts Aufnahme fanden, unterstreicht, wie bedeutsam diese Fragen sind. Diese völkerrechtlichen Grundsätze finden in der Rechtsordnung der DDR ihre unbedingte Verwirklichung. Hierzu gehören zum Beispiel das Londoner Vier-Mächte-Abkommen vom 8. August 1945 über die Verfolgung und Bestrafung der Hauptkriegsverbrecher, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 sowie die Internationale Konvention über zivile und politische Rechte vom 16. Dezember 1966 (GBl. II 1974 S. 57). Völkerrechtliche Regelung fanden hierdurch solche für das Strafverfahren bedeutsamen Grundsätze wie die Unabhängigkeit der Richter und ihre Bindung an das Gesetz, ihre Unvoreingenommenheit, die Gewährleistung des gesetzlichen Richters und das Verbot von Ausnahmegerichten, die Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung, die Präsumtion der Unschuld, die beschleunigte Durchführung des Strafverfahrens, die Öffentlichkeit der gerichtlichen Hauptverhandlung, das Recht, Rechtsmittel einzulegen. Diese und weitere Prinzipien bestimmen die Grundzüge des Strafverfahrensrechts in der DDR und seine Anwendung. Sie sind in der sozialistischen Verfassung der DDR sowie im Strafgesetzbuch (Allgem. Teil, 1. Kap.), im Gerichtsverfassungsgesetz (1. Kap.), im Staatsanwaltschaftsgesetz, in der Strafprozeßordnung (1. Kap.), im Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte und in anderen Gesetzen als ver- bindliche Grundlage für die Durchführung des Strafverfahrens in der DDR fixiert. Das Gerichtsverfassungsgesetz der DDR enthält einheitliche Grundsätze für alle Gebiete der Rechtsprechung. Das Strafverfahrensrecht steht also in einem engeiv Zusammenhang zum Staatsrecht, zum Recht der Organisation und Tätigkeit den Gerichte und der Staatsanwaltschaft sowie zum Zivilprozeßrecht. i 1Л.2. Das Strafverfahren, sein Begriff und seine Aufgaben 'H Aus den Darlegungen zum Strafverfahrensrecht sind bereits die Wesenszüge des/ Strafverfahrens deutlich geworden. Als Synonym für Strafverfahren wird auch das Wort „Strafprozeß" verwandt. Es stammt aus der lateinischen Sprache. „Procedere" bedeutet vorwärtsbewegen, gehen' „Prozeß" ist die folgerichtige zeitliche Aufeinanderfolge bestimmter Erscheinungen und Zustände, ist Entwicklung und Veränderung. Diese allgemeine Bestimmung ist auch auf den Strafprozeß anwendbar. 22;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 22 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 22) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 22 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 22)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten unter den Zweck der Untersuchungshaft die gesetzliche Pflicht, keinen Mißbrauch der Rechte bezüglich einer Umgehung des Zwecks der- Untersuchungshaft oder bezüglich der Störung von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben befugt, den ihm unterstellten Angehörigen Weisungen zu erteilen sowie die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Aus- und Weiterbilduncs-maßnahmen, insbesondere auf rechtlichem Gebiet, unterstützt. Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet.

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