Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 215

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 215 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 215); und Wohnanschrift der Beschuldigten oder Angeklagten; bei Ausländem auch deren Staatsangehörigkeit. Danach ist in knapper Form die Tat, deren der Beschuldigte oder Angeklagte dringend verdächtig ist, mit Angabe der verletzten Strafgesetze aufzunehmen. Es ist ferner anzugeben, welcher Haftgrund nach § 122 StPO gegeben ist und aus welchen Fakten er hergeleitet wird. Eine Begründung des dringenden Tatverdachts - d. h. die Benennung der bisher bekannt gewordenen Verdachtsfakten und Beweismittel ist im Haftbefehl nicht vorzunehmen, da dieser unübersichtlich werden und zudem auch die Gefahr hervorgerufen würde, daß der Beschuldigte bei der Verlesung des Haftbefehls vorzeitig über den Stand der Ermittlungen informiert wird. Den Schluß des Haftbefehls bildet die Rechtsmittelbelehrung. 6.2Л.2.2. Richterliehe Vernehmung Der Verhaftete ist unverzüglich, spätestens am Tage nach seiner Ergreifung, dem zuständigen Gericht zur Vernehmung vorzuführen (Art. 100 Abs. 1 Verfassung, § 126 Abs. 1 StPO). Die Vernehmung dient der Klärung, ob der Haftbefehl aufrechtzuerhalten und zu vollstrecken ist. Sie soll dem Beschuldigten oder Angeklagten Gelegenheit geben, sich zu der erhobenen Beschuldigung zu äußern und Beweiserhebungen zu beantragen (§ 126 Abs. 2 StPO). Das setzt voraus, daß der Richter dem Beschuldigten oder Angeklagten zu Beginn der Vernehmung den Grund der Verhaftung mitteilt und daß er ihn über die ihm zustehenden Rechte belehrt. Es setzt weiter voraus, daß dem Beschuldigten oder Angeklagten Gelegenheit gegeben wird, die ihm wesentlich erscheinenden Fakten in Ruhe und mit genügender Konzentration vorzutragen. Das Gericht hat auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse und der Erklärungen des Betroffenen den Haftbefehl eigenverantwortlich zu überprüfen, so daß sich die Vernehmung nicht auf die bisherigen polizeilichen Ermittlungen allein beschränken darf. Unabhängig davon, ob der Beschuldigte oder Angeklagte die Tat zugibt oder bestreitet, ist ihm auch Gelegenheit zu geben, zu dem Haftgrund Stellung zu nehmen. Er muß schon während der richterlichen Vernehmung die Möglichkeit haben, etwaige Einwände gegen die Notwendigkeit oder Rechtmäßigkeit seiner Inhaftnahme vorzubringen ; z. B. warum nach seiner Ansicht irrtümlich von Fluchtverdacht oder Verdunklungsgefahr ausgegangen wird. Keinesfalls darf der Richter aber in der Weise Vorgehen, daß er dem Beschuldigten durch ungeschickte Fragestellungen den Stand der Ermittlungen kund gibt und auf diese Weise die Untersuchungstaktik durchkreuzt. '&1 Die vom Beschuldigten und Angeklagten gemachten Angaben und Beweis-ahträge sind exakt zu Protokoll zu nehmen. Dabei hängt die Länge des Protokolls von dem Umfang der Aussagen und der Art der Einwendungen des Beschuldigten und Angeklagten ab. Es ist möglich, daß z. B. bei einem geständigen Beschuldigten im Protokoll nur angegeben wird, daß sich der Beschuldigte auf die bei dem Untersuchungsorgan gemachten Aussagen beziehe, die Tat nach wie vor zugebe, weitere als die bereits gemachten Angaben nicht zu machen im Stande sei und auch keinerlei Beweisanträge stelle. 215;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 215 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 215) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 215 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 215)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung abzustimmen. iqm Staatssicherheit. Bei Strafgefangenen, die nicht in der Abteilung Berlin erfaßt sind, hat die Erfassung in dgÄbtTlung Staatssicherheit Berlin durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges durch die Suche, Sicherstellung und Dokumentierung von Gegenständen, Mitteln. Die Körperdurehsuenung wird im entkleideten Zustand der Verhafteten durchgeführt.

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