Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 21

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 21 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 21); selbst. Es ist das Strafverfahren eines sozialistischen Staates der Arbeiter und Bauern, eine Form staatlicher Leitungstätigkeit. Sein Klassencharakter, sein konsequenter Demokratismus und sozialistischer Humanismus kommen insbesondere in folgendem zum Ausdruck: a) Das Strafverfahren der DDR dient der gerechten Anwendung des Strafrechts und damit dem Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und jedes Bürgers in der DDR vor kriminellen Handlungen, der Vorbeugung von Straftaten und der Erziehung des Straftäters. Damit trägt das Strafverfahren zur Festigung und Weiterentwicklung der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse in der DDR bei. b) Es sichert, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. c) Das Strafverfahren dient der allseitigen Aufklärung der Straftaten, der Feststellung und Verwirklichung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit unter strikter Achtung der Würde der Bürger. d) Es gewährleistet die unmittelbare Mitwirkung der Bürger am Verfahren und bei seiner Auswertung. Es fördert die Verbundenheit der Bürger zu den Organen des sozialistischen Staates und ermöglicht die gesellschaftliche Kontrolle der Strafrechtsprechung durch die Öffentlichkeit. e) Es trägt mit seinen Maßnahmen zur Beseitigung der im Verfahren festgestellten Ursachen und Bedingungen von Straftaten, zur Vorbeugung der Kriminalität bei (§§ 1, 2 StPO). Damit stimmt das Strafverfahren in seinem Wesen und in seiner inhaltlichen Gestaltung mit dem Strafrecht, seinen Grundsätzen, dem Wesen seiner Tatbestände und Sanktionen sowie dem Zweck der strafrechtlichen Verantwortlichkeit überein. Diese Übereinstimmung ist gesellschaftlich notwendig. Darauf hat Karl Marx in seiner Arbeit „Debatten über das Holzdiebstahlsgesetz" ausdrücklich hingewiesen: „ das materielle Recht hat seine notwendige, eingeborne Prozeß form Der Prozeß und das Recht sind so wenig gleichgültig gegeneinander, als etwa die Formen der Pflanzen und Tiere gleichgültig sind gegen das Fleisch und das Blut der Tiere. Es muß ein Geist sein, der den Prozeß und der die Gesetze beseelt, denn der Prozeß ist nur die Lebensart des Gesetzes, also die Erscheinung seines innern Lebens."2 Wenn diese dienende Funktion des Strafverfahrens gegenüber dem Strafrecht hervorgehoben wird, so mindert das keineswegs die Bedeutung des Strafverfahrensrechts. Denn damit wird zugleich betont, daß das Strafverfahren keine inhaltsleere Prozeßform darstellt, die nach Zweckmäßigkeit so oder anders gestaltet werden könnte. Karl Marx bringt diesen Gedanken in der gleichen Arbeit zum Ausdruck: „Wenn der Prozeß nichts als eine gehaltlose Form ist, so hat solche formale Lappalie keinen selbständigen Wert."3 21 2 K. Магх/F. Engels, Werke, Bd. 1, Berlin 1956, S. 145. 3 ebenda;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 21 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 21) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 21 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 21)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. die Feststellung der Wahrheit als ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens. Sie ist notwendige Voraussetzung gerechter und gesetzlicher Entscheidungen. Die grundlegenden Aufgaben des Strafverfahrens sind in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen, seiner Freiheit und seiner Rechte und die Beschränkung der unumgänglichen Maßnahme auf die aus den Erfordernissen der Gefahren-äbwehr im Interesse der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt, sondern ist häufig Bestandteil der vom Genossen Minister wiederholt geforderten differenzierten Rechtsanwendung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit ist selbstverständlich an die strafprozessuale Voraussetzunq des Vorliecens eines der. im aufgeführten Anlässe gebunden. Der Anlaß ist in den Ermittlungsakten euszuWeisen. In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zum Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen.

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