Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 171

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 171 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 171); mittel notwendig, insbesondere für die Würdigung sich widersprechender Aussagen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn die Aussage des als Zeuge vernommenen Geschädigten der Aussage des Beschuldigten bzw. Angeklagten entgegensteht, aber aus weiteren Beweismitteln die Wahrheit der Angaben des Geschädigten bestätigt wird oder wenn zwei sich widersprechende Zeugenaussagen vorliegen, aber die Unwahrheit der einen Zeugenaussage anhand des Sachverständigengutachtens über einen Beweisgegenstand festgestellt wird oder wenn sich der Beschuldigte aufgrund hochgradiger Trunkenheit an nichts mehr erinnern kann, jedoch seine Straftat durch Zeugenaussagen bewiesen wird. Stehen keine anderen als das unzuverlässige Beweismittel zur Verfügung, so ist unter Berücksichtigung dessen, daß kein Beweismittel eine im voraus festgelegte Beweiskraft besitzt, der Wahrheitswert der Aussagen nicht mit Gewißheit bestimmbar, und der Angeklagte muß in diesem Fall freigesprochen werden. Dazu stellt das Oberste Gericht der DDR in seinem Urteil vom 3.9.1968 fest: „Steht trotz Ausschöpfung aller möglichen Beweismittel die Aussage des Angeklagten gegen die Aussage des einzigen Tatzeugen (Geschädigten), so ist es verfehlt, von vornherein der Aussage dieses Zeugen eine höhere Beweiskraft beizumessen. Belastende Aussagen dürfen nicht isoliert betrachtet werden, sie sind vielmehr im Zusammenhang mit allen weiter festgestellten Tatsachen in die Beweiswürdigung einzubeziehen."26 Wenn das Gericht im konkreten Verfahren zu der Erkenntnis gelangt, daß ein Beweismittel größere Beweiskraft hat, dann muß diese Erkenntnis auf der Grundlage konkreter Fakten bewiesen werden. 5.6. Gegenstand, Umfang und Grenzen der Beweisführung Unter dem Gegenstand der Beweisführung versteht man jene Gesamtheit festzustellender Tatsachen, die vom Charakter der Straftat, von der Täterpersönlichkeit sowie von den Ursachen und Bedingungen der Tat bestimmt wird und die erst die Entscheidung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen strafrechtlicher Verantwortlichkeit eines Bürgers ermöglicht.27 Vom Gegenstand der Beweisführung müssen die Grenzen der Beweisführung unterschieden werden. Sie ergeben sich aus dem qualitativen und quantitativen Inhalt, den die aus den Beweismitteln hervorgehenden Informationen haben müssen, um auf ihrer Grundlage die zum Gegenstand der Beweisführung gehörenden Tatsachen feststellen zu können und damit sich die Entscheidenden von der Übereinstimmung ihrer Tatsachenfeststellungen mit dêr objektiven Realität überzeugen können. Der Umfang der Beweisführung ist identisch mit der Gesamtheit aller Beweiserhebungen, die notwendig sind, um dürch die Nutzung von Beweismitteln über die zum Gegenstand der Beweisführung gehörenden Tatsachen wahre Erkenntnisse zu gewinnen sowie ihre Wahrheit nachzuweisen. 26 „OG-Urteil vom 3.9.1968", a. a. O. 27 Vgl. R. Herrmann, Grundfragen der Beweisführung im Ermittlungsverfahren, a. a. O., S. 63. 171;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 171 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 171) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 171 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 171)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt und bei allen Vollzugsmaßnahmen außerhalb derselben notwendig. Sie ist andererseits zugleich eine Hilfe gegenüber dem Verhafteten, um die mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß jeder Inhaftierte sicher verwahrt wird, sich nioht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden im großen Umfang feindlich-negative Einstellungen zu erzeugen, feindlichnegative Handlungen zu inspirieren und zu organisieren und sich somit eine breite personelle Basis im Innern der zu schaffen.

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