Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 162

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 162 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 162);  welcher Wert dem Beweismittel für die Beweisführung beigemessen wird; ob es zum Nachweis der Wahrheit der das Urteil begründenden Erkenntnisse herangezogen werden soll; ob es den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Würdigung der Beweisführung als Grundprozeß der Überzeugungsbildung Der Prozeß der Würdigung der Beweisführung stellt faktisch die abschließende Handlung in einer bestimmten Stufe der Beweisführung dar. Er besteht im wesentlichen in der geistigen Verarbeitung des Beweismaterials durch den Untersuchungsführer (z. B. beim Erarbeiten des Schlußberichtes), den Staatsanwalt (bei der Erarbeitung der Anklage) und das Gericht (bei der Urteilsfindung). Darüber hinaus ist es jedoch auch erforderlich, daß die Beweisführung zu einzelnen Erkenntnissen auf bestimmten Stufen der Erkenntnis gewürdigt wird. Das ermöglicht es z. B. dem Untersuchungsführer, sich eine innere Position zu dem erreichten Erkenntnisstand zu verschaffen. Im Prozeß der Würdigung der Beweisführung setzen sich der Untersuchungsführer, der Staatsanwalt und die Mitglieder des Gerichts mit den einzelnen Elementen der Beweisführung auseinander. Sie prüfen, ob die auf der Grundlage der Beweismittel erfolgte Beweisführung keinerlei Zweifel daran läßt, daß die Erkenntnisse über die strafrechtlich relevanten Elemente und Umstände der Handlung mit der objektiv abgelaufenen Straftat und ihren Elementen und Umständen übereinstimmen. Auf der Grundlage dieser Auseinandersetzung mit der Beweisführung und den Beweismitteln gelangen sie dann persönlich und kollektiv zur Gewißheit. Diese im Prozeß der Beweiswürdigung erlangte Gewißheit über den Wahrheitswert der gewonnenen Erkenntnisse bildet gleichzeitig die Grundlage für das persönliche, subjektive Verhältnis des Untersuchungsführers, des Staatsanwalts und der Mitglieder des Gerichts zu den gewonnenen Erkenntnissen. Damit schließt der Prozeß der Beweiswürdigung die persönliche Auseinandersetzung mit folgenden Elementen des Beweisverfahrens ein : mit der Qualität der Beweismittel (Informationswert und Gesetzlichkeit) ; mit der Quantität der Beweismittel (reichen sie aus, um den Beweis im erforderlichen Umfang zu führen?); mit den daraus abgeleiteten Fakten (besitzen diese Erkenntnisse wirklich den Charakter von Fakten?) ; mit den zugrunde gelegten wissenschaftlichen Erkenntnissen (sind sie tatsächlich gesichert?); mit der Exaktheit der logischen Schlußfolgerungen (werden keine falschen odér voreiligen Schlüsse gezogen?) ; mit der Vollständigkeit der Beweisführung (sind über alle strafrechtlich relevanten Elemente der Handlung wahre Erkenntnisse vorhanden?); mit der Möglichkeit oder Unmöglichkeit begründeter Zweifel an den dem Urteil zugrunde liegenden Erkenntnissen. 162;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 162 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 162) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 162 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 162)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten.

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