Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 160

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 160 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 160); Gesetzlichkeit der Erlangung der entsprechenden Beweisgegenstände oder Aufzeichnungen erhoben, so muß das Gericht den Beweis für die Gesetzlichkeit der Erlangung des Beweisgegenstandes bzw. der Aufzeichnungen erbringen. Das ergibt sich als Konsequenz aus dem beweisrechtlichen Grundsatz der Beweisführungspflicht der Untersuchungsorgane, des Staatsanwalts und des Gerichts (§22 StPO), dem Recht des Angeklagten auf Verteidigung (§ 61 StPO) und dem prozessualen Grundsatz der Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Die Beweisprüfung ist nicht nur ein logischer Prozeß, sondern zumindest für das Gericht mitunter auch ein Prozeß unmittelbarer praktischer Erkenntnisgewinnung in der -Hauptverhandlung. Dieser Prozeß kann erleichtert werden, wenn durch eine exakte Dokumentierung der Gewinnung der Beweismittel die Gesetzlichkeit ihrer Erlangung nicht in Frage gestellt bzw. jederzeit nachgewiesen werden kann. Die besondere Verantwortung des Gerichts liegt hier darin, durch eine genaue und exakte Prüfung der Vollständigkeit des Ergebnisses der bisherigen Beweisführung, der logischen Geschlossenheit der Beweisführung, der Zulässigkeit der Beweismittel und der Gesetzlichkeit ihrer Erlangung die Wahrheit der Erkenntnisse, die dem Urteil zugrundegelegt werden und die Gesetzlichkeit ihres Zustandekommens zu sichern. 5.4.3. Die Beweiswürdigung Der Teilprozeß der Beweiswürdigung ist der Prozeß, in dem die im Strafverfahren gewonnenen Erkenntnisse gegeneinander abgewogen und in ihrer Bedeutung für die Gesamterkenntnis der strafrechtlich relevanten Elemente und Umstände der Tat gewertet werden. Die Abwägung der Erkenntnisse gegeneinander, um daraus den weiteren Weg der Erkenntnis zu bestimmen, findet wiederum in allen Phasen des Verfahrens statt. Bereits bei Bekanntwerden einer Handlung, bei der aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse der Verdacht begründet ist, daß durch sie ein Straftatbestand erfüllt wurde, muß der Untersuchungsführer die bisher bekannten Fakten danach würdigen, inwieweit sie Informationen über die Straftat und ihre Umstände vermitteln. Das ermöglicht ihm dann, die noch fehlenden Informationen zu bestimmen und zielstrebig nach ihnen zu suchen. Obwohl die Beweis Würdigung in allen Phasen des Verfahrens große Bedeutung hat, so erfolgt doch die umfangreichste, endgültige und allgemeinverbindliche Beweiswürdigung in der Regel im erstinstanzlichen Urteil. Erst die exakte und verantwortungsbewußte Würdigung der Ergebnisse der Beweisführung durch das Gericht im Prozeß der Urteilsfindung macht es möglich, die Wahrheit der Erkenntnisse im konkreten Verfahren zu bestätigen und durch die richtige politische und strafrechtliche Wertung der wahren Erkenntnisse ein gerechtes Urteil für die konkrete strafbare Handlung zu finden. 160;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 160 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 160) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 160 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 160)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten.

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