Strafverfahrensrecht, Lehrbuch 1977, Seite 157

Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 157 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 157); Analyse und Synthese erfolgen in diesem Prozeß jedoch nicht nacheinander, in zwei voneinander getrennten Teilprozessen. Sie bilden vielmehr im Erkenntnisprozeß des Untersuchungsführers, des Staatsanwalts und des Gerichts eine ständige dialektische Einheit. Sie bedingen sich dergestalt gegenseitig, daß zunächst die Analyse die Elemente schafft, die die Voraussetzungen für das synthetisierende Denken bilden. Das Ergebnis der Synthese gibt seinerseits neue Ausgangspunkte für die Fortsetzung und vertiefende Weiterführung der Analyse. So gewinnt der Untersuchungsführer am Tatort zunächst aus der Analyse des sich ihm bietenden Gesamtbildes des Tatortes einzelne Informationen über den Ablauf der Handlung. Er stellt beispielsweise Schuhabdrücke fest, die vermutlich vom Täter stammen, sichert diese und synthetisiert aus ihrer Reihenfolge und Anordnung die vermutliche Bewegungsrichtung des Täters. Diese gewonnene Erkenntnis gibt ihm bereits weitere Hinweise, wo er nach weiteren Spuren der Handlung suchen muß. Der Prozeß der Beweiserarbeitung wird im Strafverfahren zunächst und am umfangreichsten von den Untersuchungsorganen vollzogen. Diese richten ihre praktische Tätigkeit im Strafverfahren vor allem darauf, Beweismittel aufzufinden, zu sichern und, gestützt auf sie, die Wahrheit oder Falschheit von Erkenntnissen über strafrechtlich erhebliche Tatsachen überzeugend zu begründen. Der Erkenntnisprozeß des Gerichts stützt sich im wesentlichen auf die Beweismittel, die von den Untersuchungsorganen im Ermittlungsverfahren gesichert wurden und deshalb in der Hauptverhandlung zu Verfügung stehen. Das schließt aber nicht aus, daß sich auch das Gericht in der Hauptverhandlung, wenn auch nicht mit gleichem Aufwand, um das Auffinden neuer Beweismittel bemühen sollte, um so das von den Untersuchungsorganen erreichte Ergebnis ständig zu vervollkommnen. Anhand der Beweismittel lassen sich zunächst kleinste Ausschnitte der Handlung oder ihrer Umstände entweder vom Untersuchungsführer, vom Staatsanwalt und vom Gericht selbst oder mit Hilfe eines Sachverständigen in einfachen Erkenntnissen widerspiegeln. Diese Erkenntnisse können dann unmittelbar durch den Vergleich mit aus anderen Beweismitteln hervorgegangenen Informationen, an deren Wahrheit keine Zweifel bestehen, empirisch bewiesen werden. So läßt sich auf der Grundlage des heutigen Entwicklungsstandes der Daktyloskopie aus einem am Tatort Vorgefundenen und gesicherten Fingerabdruck (Beweismittel 1) und einem vom Beschuldigten abgenommenen Vergleichsabdruck (Beweismittel 2) und dem darüber erstatteten Gutachten (Beweismittel 3) der Fakt ableiten, daß der Beschuldigte bzw. Angeklagte mit dem Spurenverursacher des am Tatort gefundenen Fingerabdruckes identisch ist. Das Gutachten stellt dabei faktisch die wissenschaftliche Anleitung dafür dar, wie sich das Gericht anhand der beiden Fingerabdrücke selbst empirisch von der Wahrheit dieser Erkenntnis überzeugen kann. Daß der Beschuldigte bzw. Angeklagte den Fingerabdruck auch am Tatort verursacht hat, läßt sich jedoch erst als gesicherte wahre Erkenntnis ableiten, wenn aufgrund weiterer wahrer Erkenntnisse ausgeschlossen werden kann, daß der Fingerabdruck auf anderem Wege an den Tatort gelangt ist. Es muß deshalb darauf geachtet werden, daß in der Beweisführung eine Erkenntnis nicht voreilig als wahr angesehen und der Feststellung einer Tatsache zugrunde gelegt wird. Aus mehreren Tatsachen, die festgestellt wurden, lassen sich dann auf logischem Wege wahre Erkenntnisse über größere Ausschnitte der Handlung und ihrer Umstände gewinnen. So läßt sich aus den Erkenntnissen, daß 157;
Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 157 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 157) Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Seite 157 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 157)

Dokumentation: Strafverfahrensrecht [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Lehrbuch 1977, Autorenkollektiv unter Leitung von Horst Luther, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977 (Strafverf.-R. DDR Lb. 1977, S. 1-623). Gesamtbearbeitung und verantwortliche Redaktion: Irmgard Buchholz, Rudolf Herrmann, Horst Luther (Leiter). Autoren: Horst Bein: 6, 7 (außer 7.2. und 7.7.2.), 13, 15, 16; Dokumente, Farbtafeln/ Karl-Heinz Beyer: 4. Irmgard Buchholz: 9; Sachregister/ Wolfgang Ebeling: 5/ Hans-Hermann Fröhlich : 8.3.2./ Rudolf Herrman : 2, 8/ Dmitri Stepanowitsch Karew: 17/ Wolfgang Kopatz: 12/ Horst Luther: 1, 3, 17.2.6., 17.3./ Otto Mayer, 7.2., 7.7.2./ Hans Schönfeldt: 11/ Hans Weber: 10/ Horst Willamowski: 14, wissenschaftliche Beratung bei der Gestaltung der Farbtafeln. Als Lehrbuch für die Ausbildung an Universitäten und Hochschulen der DDR anerkannt.

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen, und daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Der Verdacht einer Straftat ist gegeben, wenn überprüfte Informationen über ein tatsächliches Geschehen die gerechtfertigte Vermutung zulassen, daß es sich bei der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit , auf bauend auf den Darlegungen der Notwendigkeit seiner te, zuveiiässige Aufgabenerfüllung hande zen Person auf der Grundlage der Gesetze vorsnnehnen. Beide Seiten bilden eine untrennbare Einheit: Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit schließt ilire Durchsetzung unbedingt ein; Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein.

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