Strafverfahren in der Deutschen Demokratischen Republik und seine demokratischen Prinzipien 1956, Seite 9

Strafverfahren in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und seine demokratischen Prinzipien 1956, Seite 9 (Str.-Verf. DDR 1956, S. 9); Das Ermittlungsverfahren ist das erste in sich abgeschlossene Stadium des Strafprozesses. Es steht unter der Leitung des Staatsanwaltes, des Hüters der Gesetzlichkeit, der die Verpflichtung hat, dafür zu sorgen, daß jede Gesetzesverletzung entsprechend geahndet wird und daß andererseits im Ermittlungsverfahren die den Prozeßbeteiligten durch unsere Strafprozeßordnung eingeräumten Rechte beachtet werden. Dieser seiner leitenden Stellung entspricht es, daß er die volle Verantwortung für die Durchführung der gesamten Untersuchungen trägt. Das bedeutet aber nicht, daß der Staatsanwalt sämtliche Untersuchungshandlungen selbst vornehmen muß. Im allgemeinen werden die staatlichen Untersuchungsorgane tätig (§ 96 StPO), die auch das Ermittlungsverfahren selbständig einleiten können (§ 106 StPO). In unserem Falle gehen wir z. B. davon aus, daß der Staatsanwalt die Volkspolizei beauftragt, die Ermittlungen durchzuführen. Dazu kann der Staatsanwalt Weisungen erteilen (§ 97 StPO). Außer unserer Volkspolizei kommen noch als Untersuchungsorgane die Dienststellen des Ministeriums für Staatssicherheit in Betracht. Darüber hinaus können, soweit angebracht, auch andere staatliche Organe mit einer Untersuchung beauftragt werden, wenn sie in deren Aufgabenbereich fällt (§ 99 StPO). Hierbei ist z. B. an dais Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, die Arbeitsschutzinspektionen, die Dienststellen der Abgabenverwaltung, die Abteilungen für Wirtschaft beim Rat des Bezirkes oder an die Preisstellen zu denken. Mit der Verantwortung des Staatsanwalts für das Ermittlungsverfahren ist noch seine Aufsichtspflicht über die Tätigkeit der Untersuchungsorgane verbunden. Er muß somit dauernd mit diesen Staatsorganen Zusammenwirken, sie anleiten und gegebenenfalls durch Weisungen eine hohe Qualität der Untersuchungshandlungen gewährleisten. Unsere Strafprozeßordnung stattet die prozeßbeteiligten Beschuldigten, Zeugen und Sachverständigen mit dem Recht aus, gegen jede sie betreffende Maßnahme eines Untersuchungsorgans Beschwerde beim Staatsanwalt einzulegen (§§ 100, 101 StPO). In unserem Falle richtet sich der Verdacht einer strafbaren Handlung zunächst gegen den Kassierer X. Dieser Verdacht wird sich verstärken, wenn. z. B. die Volkspolizei bei ihren Ermittlungen feststellt, daß dieser Kassierer Ausgaben gemacht hat, die sein Einkommen übersteigen. Nehmen wir weiter an, daß er bei seiner Vernehmung vorbringt, im Zahlenlotto gewonnen zu haben und beantragt, darüber Beweis zu erheben. Wenn diesem Anträge nicht entsprochen wird, hat der Kassierer X das Recht, beim Staatsanwalt Beschwerde einzulegen. Hier ermöglicht die Beschwerde dem Beschuldigten X, die Ablehnung seines Antrages auf Beweiserhebung durch den Staatsanwalt nachprüfen zu lassen. Der Staatsanwalt ist verpflichtet, jeder Beschwerde nachzugehen und innerhalb von 5 Tagen zu entscheiden. Berechtigte Beschwerden werden damit verbunden, daß er für Abhilfe sorgt. Es wird so eine vollständige Aufklärung gesichert. Dem gesamten Strafverfahren liegt das Prinzip der Beschleunigung des Verfahrens zugrunde. Die StPO nennt deshalb für die einzelnen Verfahrensabschnitte bestimmte Bearbeitungsfristen. Wir alle sind an der schnellen Aufklärung eines Verbrechens und der Bestrafung des Schul- 9;
Strafverfahren in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und seine demokratischen Prinzipien 1956, Seite 9 (Str.-Verf. DDR 1956, S. 9) Strafverfahren in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und seine demokratischen Prinzipien 1956, Seite 9 (Str.-Verf. DDR 1956, S. 9)

Dokumentation: Strafverfahren in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und seine demokratischen Prinzipien, 2. Beiheft zur Schöffenzeitschrift 1956, bearbeitet von: Gerhard Stiller (Dozent in Potsdam-Babelsberg), Jakob Grass (Direktor des Bezirksgerchts Leipzig), Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956 (Str.-Verf. DDR 1956, S. 1-56).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Ministerium des Innern Befehl über Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von Waffen kommen, welche die mit dem tätlichen Angriff verbundenen Gefahren weiter potenzieren würden. Auch Angriffe auf Sicherungs- und Kontrollkräfte mit dem Ziel in den Besitz von Strafgefangenen gelangen und dadurch die Ordnung und Sicherheit in der StrafVollzugs-einrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassunos-untersuchunq An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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