Strafverfahren in der Deutschen Demokratischen Republik und seine demokratischen Prinzipien 1956, Seite 17

Strafverfahren in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und seine demokratischen Prinzipien 1956, Seite 17 (Str.-Verf. DDR 1956, S. 17); Vernehmung zur Wahrheit zu ermahnen und zu belehren. Dann folgt die Vernehmung zur Person, wobei auch solche Fragen zu stellen sind, die ihre Glaubwürdigkeit für die vorliegende Sache aufhellen (§ 56 StPO); Schließlich folgt die Vernehmung zur Sache. Uber jede Vernehmung ist wie bei jeder Ermittlungshandlung ein Protokoll anzufertigen. Es kann für die Hauptverhandlung große Bedeutung haben (vgl. §§ 207, 209 StPO). Der Inhalt eines solchen Protokolls ist im § 112 StPO bestimmt. Beim Durchführen von Vernehmungen ist auf das Zeugnisverweigerungsrecht hinzuweisen. Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt: 1. Der Ehegatte des Beschuldigten, 2. die Geschwister des Beschuldigten, 3. Personen, die mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt (Enkel, Kinder, Eltern, Großeltern) oder durch Annahme an Kindes Statt verbunden sind. Es gijt also kein Zeugnisverweigerungsrecht für Verlobte, frühere Ehegatten und Verschwägerte. Jeder Zeuge kann auch die Auskunft über solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm oder dem zeugnisverweigerungsberechtigten Angehörigen die Gefahr straf gerichtlicher Verfolgung zuziehen würde (§ 49 StPO). In keinem Fall steht aber ein solches Recht einer Person dann zu, wenn die Strafgesetze eine Anzeigepflicht für das Verbrechen begründeten (§ 46 StPO), z. B. bei Staatsverbrechen, Verbrechen gegen das Leben, schweren Verbrechen gegen sozialistisches Eigentum usw. Unter dieser Voraussetzung wird vom Gesetz auch das „Berufsgeheimnis“ der Rechtsanwälte und Ärzte und das Recht der Auskunftsverweigerung bei Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung eingeschränkt. Weiter ist ein Zeuge, der z. B. der Deutschen Volkspolizei angehört, auf seine Zeugnisverweigerungspflicht hinzuweisen, die so lange besteht, als er von der ihm ausdrücklich auferlegten Schweigepflicht nicht entbunden wurde. Der Zeuge wird durch eine Aussagegenehmigung nachzuweisen haben, daß er von dieser Pflicht befreit wurde (vgl, § 48 StPO). Die Vorschriften über die Vereidigung von Zeugen haben für das Ermittlungsverfahren keine Bedeutung. Eine Vereidigung von Zeugen findet nur bei einer richterlichen Vernehmung statt. Der Sachverständige im Ermittlungsverfahren Die den Sachverständigen betreffenden Vorschriften haben auch erhebliche Bedeutung für das Ermittlungsverfahren. Sachverständigengutachten sollen grundsätzlich bei den entsprechenden staatlichen Dienststellen angefordert werden. Private Sachverständige sollen nur herangezogen werden, wenn es besondere Umstände erfordern. Diese Bestimmung, § 60 StPO in Verbindung mit Ziffer 5 des Beschlusses des Ministerrates vom 27. 3. 1952, durch die die Höchstfrist für die Abgabe von Sachverständigengutachten auf einen Monat festgelegt wurde, erstrebt eine schnelle und fachlich gute Tätigkeit des jeweiligen Gutachters. Im Ermittlungsverfahren kann z. B. ein Sachverständiger benötigt werden, um den Geisteszustand des Beschuldigten kennenzulernen. Ergeben sich Hinweise auf die Unzurechnungsfähigkeit eines Beschuldigten, so ist ihnen auch im Ermittlungsverfahren nachzugehen, da das Gutachten des Sachverständigen für die Entscheidung benötigt wird, mit der der Staatsanwalt das Ermittlungsverfahren abschließt. Auch eine Beobachtung in einer Krankenanstalt kann erforderlich sein. 17;
Strafverfahren in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und seine demokratischen Prinzipien 1956, Seite 17 (Str.-Verf. DDR 1956, S. 17) Strafverfahren in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und seine demokratischen Prinzipien 1956, Seite 17 (Str.-Verf. DDR 1956, S. 17)

Dokumentation: Strafverfahren in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und seine demokratischen Prinzipien, 2. Beiheft zur Schöffenzeitschrift 1956, bearbeitet von: Gerhard Stiller (Dozent in Potsdam-Babelsberg), Jakob Grass (Direktor des Bezirksgerchts Leipzig), Ministerium der Justiz der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956 (Str.-Verf. DDR 1956, S. 1-56).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität bei Rückfalltätern. Es existieren weiterhin Täterkategorienbei denen generell Besonderheiten der Persönlichkeitsentwicklung zu beachten sind. Diese Spezifik führte hinsich Täter zu speziellen strsfprozessualen RegelhgetK Besonderheiten sind auch bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die unter Ausnutzung einer Dienstreise oder einer Reise in dringenden Familienangeleaenheiten nach nichtsozialistischen Staaten oder nach Westberlin die ungesetzlich verlassen haben.

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