Strafrecht der DDR, Lehrbuch 1988, Seite 56

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 56 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 56); und dies nicht nur in bezug auf die einträgliche Bereicherungs- und Wirtschaftskriminalität, die schon immer eine Domäne der herrschenden Klassen war, sondern auch hinsichtlich jeglicher anderer Erscheinungsformen der allgemeinen Kriminalität. Das Strafrecht und die Strafjustiz des Imperialismus hatten sich auf die neue Widerspruchslage in der Gesellschaft und auf das Anschwellen und die qualitativen Wandlungen der Kriminalität sowie die Veränderungen in der sozialen Herkunft und Stellung der Straftäter einzustellen. Im Prozeß dieser Entwicklung kam es zur Herausbildung von Tendenzen, die für das Strafrecht und die Strafjustiz aller imperialistischen Hauptländer nach und nach und in den den nationalen Rechtssystemen angemessenen Formen typisch wurden.71 In allen imperialistischen Ländern traten - mit zeitlicher Verzögerung und nationalen Modifikationen je nach dem Entwicklungsstand und der Entwicklungsform des Imperialismus in den verschiedenen Ländern - Entwicklungstendenzen des Strafrechts und der Strafjustiz auf, die sich allmählich zu typischen Tendenzen und Wesenszügen des Strafrechts und der Strafjustiz des Imperialismus herausbildeten und damit Allgemeingültigkeit erhielten. Solche allgemeinen Tendenzen sind: - die Verwandlung der Justiz in einen Stützpfeiler monopolistischer Gewaltherrschaft, - das Auftreten inflationistischer Tendenzen in der Strafgesetzgebung, - die zunehmende Ohnmacht der Justiz gegenüber einer sich explosionsartig ausdehnenden allgemeinen Kriminalität, verbunden mit einer wechselseitigen Brutalisierung von Verbrechertum und Polizei. 1.2.5.1. Die Verwandlung der Justiz in einen Stützpfeiler monopolistischer Gewaltherrschaft Die erste grundlegende, auf die Zerstörung von bürgerlicher Demokratie und Gesetzlichkeit gerichtete Tendenz, die für die gesamte Entwicklung von Strafrecht und Strafjustiz entscheidend wurde, zeigte sich im Bereich des politischen Strafrechts und der politischen Strafjustiz. Zunächst in Keimformen, später Schritt um Schritt deutlicher wurden Strafrecht und Strafjustiz verwandelt in Stützpfeiler monopolistischer und militaristischer Gewaltherrschaft. In Deutschland hatte sich dies bereits frühzeitig, bedingt auch durch die besondere Eigenart der Entwicklung des Kapitalismus in diesem Land, die zu einem frühen reaktionären Bündnis zwischen aufsteigender Bourgeoisie und militaristischem Junkertum geführt hatte, im „Kölner Kommunistenprozeß“ (1852) angekündigt, den die preußische Justiz im Gefolge der niedergeschlagenen Revolution von 1848 gegen Führer des revolutionären Proletariats durchführte. Hier wurde in einem historischen „Musterprozeß“ einerseits die Furcht der herrschenden Klassen vor dem revolutionären Proletariat deutlich, und andererseits wurde demonstriert, welche Mittel man unter Bruch der Gesetze und aller sogenannten rechtsstaatlichen Prinzipien anzuwenden bereit war, um sich der revolutionären Führer der Arbeiterklasse zu entledigen. An diesen schon sehr früh geborenen Methoden zur rechtswidrigen Verfolgung von Kommunisten, deren einziges „Delikt“ es war, einer revolutionären Idee zu folgen, hat sich bis auf den heutigen Tag nichts geändert. Die politische Gesinnung, die der vom Monopolkapital verordneten sogenannten rechtstreuen Gesinnung zuwiderlief, wurde zum alleinigen und ausreichenden Strafgrund erhoben. Damit verlor das Strafrecht jeden Schein des Rechts auf. diesem Gebiet, und der politische Gegner ging mit der Gesinnungsverfolgung aller durch Strafrecht und Strafprozeßrecht gewährten Garantien gegen staatliche Willkür verlustig. Wie Marx es in seiner Kritik des Kölner Kommunistenprozesses mit brillanter juristischer Schärfe herausgearbeitet hatte, wurde die Behauptung einer staatsfeindlichen Gesinnung zum Vorwand für justiziell geübte Anschläge auf die Existenz dieses für gefährlich erklärten Gegners.72 Die weitere Entwicklung in Deutschland über solche Stationen wie das „Sozialistengesetz“73, die rechtswidrigen Verfolgungen der Streikbewegungen vor dem ersten Weltkrieg, 71 Näher zu dieser „Zwittergestalt“ des imperialistischen Strafrechts vgl. U. Ewald, Theoretische Probleme und Ideologie des „Täterstrafrechts“ im imperialistischen Deutschland, Berlin 1983, S. 88 ff. (jur. Diss. A). 72 Vgl. K. Marx, „Enthüllungen über den Kommuni-sten-Prozeß zu Köln“, in: K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 8, Berlin 1960, S. 409 ff. 73 Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, in Kraft getreten am 21. Oktober 1878 (Reichsgesetzblatt 1878 Nr. 34 S. 351). 56;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 56 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 56) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 56 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 56)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv unter Leitung von John Lekschas, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 1-271). Leiter des Autorenkollektivs: John Lekschas Gesamtredaktion: John Lekschas, Erich Buchholz; Autoren: 1. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Erich Buchholz, Mitautor: Lothar Welzel; 2. Kapitel: Hauptautor: Hans Weber, Mitautoren: Ulrich Dähn, Heinz Duft, Kurt Görner, Heinz Wolf; 3. Kapitel: Autor: Lothar Reuter; 4. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Dietmar Seidel, Mitautoren: Rudi Beckert, Irmgard Buchholz, Günter Ebenroth, Walter Hennig, Kurt Manecke, Rolf Rindert, Rolf Schröder; 5. Kapitel: Hauptautor: Erich Buchholz, Mitautoren: Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Helmut Schmidt, Gertrud Stiller, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Aus der Tatsache, daß der Sozialismus ein noch relativ junger Organismus ist und demzufolge bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie die Schaffung der grundlegenden Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus ist das erklärte Ziel der Politik unserer Partei.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X