Strafrecht der DDR, Lehrbuch 1988, Seite 49

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 49 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 49); ?Nach dem fraenkischen Strafrecht in der Lex Sa-lica betrug das Wergeid fuer die Toetung eines Unfreien 20 Solidi (Schilling), eines Freien 200, eines Grafen oder koeniglichen Gefolgsmannes 600 bis 1800 Solidi. Unfreie wurden wegen kleinen Diebstahls zur Pruegelstrafe verurteilt. Besonders strenge Strafen, wie Haengen, Verbrennen bei lebendigem Leibe, Raedern, Abhacken der rechten Hand, Ausreissen der Zunge, wurden im ausgehenden Mittelalter gegenueber Bauern angewandt. Erhaengen war (so bei Diebstahl) eine Strafart fuer Maenner, waehrend Frauen (so bei Diebstahl) ertraenkt wurden. In der Carolina wird Ertraenken generell als Strafe fuer Frauen vorgesehen oder auch lebendig Begraben oder Pfaehlen an Stelle von Vierteilen, Raedern, Enthaupten oder Erhaengen fuer Maenner. Die Strafe ist daher - was gerade in Abgrenzung zu buergerlichen Lehren von der Ewigkeit des Rechts, des Strafrechts, von Verbrechen und Strafe hervorgehoben werden muss - in ihrer sozialen Qualitaet grundverschieden von den urge-sellschaftlichen Reaktionsweisen. Dieser prinzipielle Unterschied, diese Diskontinuitaet ist deshalb zu betonen, weil - Kontinuitaet innerhalb der Diskontinuitaet - einige erste Formen der Strafe an Reaktionsformen anknuepfteri, die sich namentlich in der Spaet- und Verfallsperiode der Urgesellschaft herausgebildet hatten. In dem Masse wie die Strafe sich zu einer besonderen Form staatlicher Gewaltanwendung gegen an und fuer sich freie Gesellschaftsmitglieder entwickelte und je mehr die urspruengliche Solidaritaet der Gentilgenossen schwand und je schaerfer die sozialen Widersprueche wurden, desto mehr wurde es erforderlich, sie ideologisch zu rechtfertigen. Um in dem durch Klassenantagonismus zerrissenen sozialen Organismus der Ausbeuterordnungen wirksam sein zu koennen, musste sie sozial akzeptiert werden. Die Gewalt sollte nicht als fremde, willkuerliche Gewalt erscheinen. Es musste ein ideologisches Fundament, dafuer geschaffen werden, dass der Staat die Strafe unangefochten handhaben und geradezu ein ?Recht zu strafen? (ius puniendi) fuer sich in Anspruch nehmen konnte. Gemaess dieser objektiven Notwendigkeit fuer die herrschende Ausbeuterklasse, die Strafgewalt zu rechtfertigen, wurden bereits im Altertum theoretische Reflexionen ueber die Strafe wie auch zum Recht und zur Gerechtigkeit angestellt, die fuer die strafentheoretischen Auffassungen aller Ausbeuterordnungen bedeutsam blieben, die zugleich aber auch teilweise bereits die Strafgewalt eingrenzende bzw. innerhalb der Geschichte der Ausbeuterordnungen relativ fortschrittliche Positionen enthielten. Fuer die Strafentheorie war ausser den rechtsphilosophischen Lehren Aristoteles?, der die Aequivalenz von Tat und Strafe hervorhob,55 namentlich jener Ausspruch Senecas (etwa 4 V. u. Z. - 65 u. Z.) beachtlich, der - bezugnehmend auf Protagoras (485 - 415 v. u. Z.) - das Verhaeltnis von Strafgrund und Strafzweck betrifft: ?Nemo prudens punit, quia peccatum est, sed ne peccatur? (Kein Vernuenftiger straft, weil verbrochen wurde, sondern damit nicht verbrochen werde).56 Die theoretischen Ueberlegungen zur Strafe in der Sklavenhalterordnung blieben im wesentlichen fuer diese ganze Gesellschaftsformation bestimmend. Sie uebten auch im Feudalismus grossen Einfluss aus. Zu dominierenden Strafen des Feudalzeitalters entwickelten sich zunehmend die ?Leibes?- und ?Lebensstrafen?, die in den Zeiten des Niedergangs von aeusserster Grausamkeit waren. Der Gedanke der Abschrek-kung - je haerter, desto besser - wurde vorherrschend. Dabei ist hervorzuheben, dass im Mittelalter West- und Mitteleuropas die wesentlich theologische ?Erklaerung? und Rechtfertigung der Strafe als ?gerechte Suehne? fuer die suendige Tat, als ?Werk? oder ?Zorn Gottes? oder als Massnahme galt, um Gott im Kampf gegen den Teufel zum Siege zu verhelfen. Solche deistische oder theokratische Deutung der Strafe wirkte als ideologisches Schutzschild selbst fuer die grausamste Strafpraxis, indem Kritik an solcher Gefahr lief, ihrerseits als Gotteslaesterung oder anderes Religionsverbrechen verfolgt zu werden. In der Entwicklung der Strafe wie auch entsprechender theoretischer Reflexionen ueber die Strafe kam etwas grundsaetzlich Neues auf, als sich im Schosse des Feudalismus der Kapitalismus, die buergerliche Gesellschaft, herauszubilden begann und in diesem Zusammenhang sich 55 Vgl. Aristoteles, Nikomachische Ethik, a. a. ?., V. Buch, 8. Kapitel, S. 99 ff. 56 Seneca stuetzte bzw. bezog sich dabei auf Protagoras, der diesen Gedanken bereits geaeussert hatte. Vgl. Plato?s Protagoras 324 (Plato?s Werk uebers, v. Mueller, I. S. 451), zitiert nach: L. von Bar, Geschichte des Deutschen Strafrechts und der Strafrechtstheorie, Berlin 1882, S. 204. 4 Strafrecht DDR, Lehrbuch 49;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 49 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 49) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 49 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 49)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv unter Leitung von John Lekschas, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 1-271). Leiter des Autorenkollektivs: John Lekschas Gesamtredaktion: John Lekschas, Erich Buchholz; Autoren: 1. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Erich Buchholz, Mitautor: Lothar Welzel; 2. Kapitel: Hauptautor: Hans Weber, Mitautoren: Ulrich Dähn, Heinz Duft, Kurt Görner, Heinz Wolf; 3. Kapitel: Autor: Lothar Reuter; 4. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Dietmar Seidel, Mitautoren: Rudi Beckert, Irmgard Buchholz, Günter Ebenroth, Walter Hennig, Kurt Manecke, Rolf Rindert, Rolf Schröder; 5. Kapitel: Hauptautor: Erich Buchholz, Mitautoren: Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Helmut Schmidt, Gertrud Stiller, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf.

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungahaftanstalt stören oder beeinträchtigen würden, Daraus folgt: Die Kategorie Beweismittel wird er Arbeit weiter gefaßt als in der Strafprozeßordnung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X