Strafrecht der DDR, Lehrbuch 1988, Seite 377

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 377 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 377); ?kel 25 Absatz 4 der Verfassung der DDR, ist es zur Vermeidung derartiger Probleme und zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen gerechtfertigt, den Jugendlichen zu verpflichten, als notwendige Voraussetzung fuer die Erlernung eines Berufes die Schulbildung abzuschliessen bzw. die Ausbildung in einem Beruf aufzunehmen oder fortzusetzen und abzuschliessen. Auch bei Straftaten Jugendlicher, die materielle Schaeden zur Folge hatten, ist unter Beachtung der Voraussetzungen des ? 348 Absatz 2 ZGB in Verbindung mit der Verurteilung auf Bewaehrung obligatorisch die Verpflichtung zur Wiedergutmachung des Schadens (vgl. ? 33 Abs. 3 StGB) auszusprechen, sei es als Schadenswiedergutmachung durch Geldleistungen, aber auch - mit Einverstaendnis des Geschaedigten -durch eigene Arbeit. Probleme koennen sich ergeben, wenn der Jugendliche weder ueber eigene Einkuenfte noch ueber Sachwerte oder Ersparnisse verfuegt und auch eine Wiedergutmachung durch eigene Arbeit nicht moeglich ist. Hier koennen entsprechende Fristen fuer Ratenzahlungen gesetzt werden, die es dem Jugendlichen gestatten, durch Arbeit in der Freizeit Geld zu verdienen, um seiner Wiedergutmachungspflicht nachzukommen. Damit kann auch in diesen Faellen eine zwingende und auch erfuellbare Bewaehrungsaufgabe gestellt werden. Als eine wirksame Ausgestaltung der Bewaehrungsverurteilung hat sich - gerade bei Jugendlichen - die Verpflichtung zur Verrichtung unbezahlter gemeinnuetziger Arbeit in der Freizeit (vgl. ? 33 Abs. 4 Ziff. 5 StGB) erwiesen. Die Verpflichtung zur Freizeitarbeit wird insbesondere dann auferlegt, wenn im Zusammenhang mit der Straftat ein negatives Freizeitverhalten, Maengel in der Arbeitsdiziplin oder eine Missachtung des Eigentums der Gesellschaft oder der Buerger sichtbar wurden. Aber auch bei Koerperverletzung, unbefugter Benutzung von Kraftfahrzeugen, Verkehrsgefaehrdung durch Trunkenheit kann die Verpflichtung zur Freizeitarbeit sinnvoll sein. Beim Ausspruch dieser Verpflichtung muss beruecksichtigt werden, ob sie geeignet ist, beim jugendlichen Straftaeter einen Erziehungserfolg zu erreichen. Es sollen nicht weniger als drei und es duerfen nicht mehr als 10 Tage auferlegt werden. Zur wirksamen Ausgestaltung der Bewaehrungsverurteilung gehoert in den gegebenen Faellen auch die Verpflichtung zur Berichterstattung vor dem Leiter, dem Kollektiv oder einem be- stimmten staatlichen Organ (vgl. ? 33 Abs. 7 StGB). Diese Verpflichtung ist gegenueber den -anderen Verpflichtungen nicht von gleicher Selbstaendigkeit, denn sie ist immer anjien Ausspruch anderer Verpflichtungen gebunden, ueber deren Erfuellung der Verurteilte zu berichten hat. Eine Verpflichtung zur Berichterstattung wird dann nuetzlich sein, wenn der Jugendliche zur Wiedergutmachung des Schadens in einer bestimmten Frist verpflichtet wurde, die von dem Verurteilten erhoehte Anstrengungen verlangt, oder wenn gemeinnuetzige Freizeitarbeit auferlegt oder Auflagen nach ? 72 erteilt worden sind. Mit dieser Berichterstattung soll folgendes erreicht werden: - eine besonders nachhaltige Kontrolle der Erfuellung der Bewaehrungspflicht, so dass der Verurteilte sich der Rechenschaftspflicht nicht entziehen kann; V - die Befaehigung des Taeters, sein Verhalten waehrend des Bewaehrungsprozesses kritisch einschaetzen zu lernen (vor Kollektiv, Leiter oder Gericht); - eine regelmaessige Pruefung der Anstrengungen des Taeters zur Wiedergutmachung umfangreicher Schaeden; - die Festigung des Verhaeltnisses zum Kollektiv. Vor wem Bericht erstattet werden soll, wird jeweils vom Einzelfall - von den auferlegten Pflichten und der Persoenlichkeit des Jugendli- 4 chen - abhaengen. Soll vor dem Kollektiv berichtet werden (Schulklasse, Betrieb), so ist genau zu pruefen, ob das jeweilige Kollektiv geeignet ist, Berichterstattungen entgegenzunehmen, und ob der Jugendliche das Kollektiv akzeptiert. Ist das nicht der Fall, so ist eine Berichterstattung vor dem Leiter - bei Schue-v lern vor dem Direktor der Schule - geeigneter. Die Berichterstattung kann aber auch vor einem Richter oder Schoeffen im Gerichtsgebaeude angeordnet werden. Bei besonders undiszipliniertem Verhalten, Problemen bei der Erziehung des Jugendlichen durch das Kollektiv (zum Beispiel Schulklasse) sollte die Berichterstattung vor dem Richter vorgesehen werden. Es kann in diesen Faellen auch sinnvoll sein, eine solche Berichterstattung im Beisein des Richters vor der Schulklasse vorzunehmen. Dadurch erleben die Schueler eine Form der unmittelbaren Durchsetzung des sozialistischen Rechts. Ausserdem koennen unmittelbare Hinweise und Orientierungen des Richters dazu 377;
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Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv unter Leitung von John Lekschas, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 1-271). Leiter des Autorenkollektivs: John Lekschas Gesamtredaktion: John Lekschas, Erich Buchholz; Autoren: 1. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Erich Buchholz, Mitautor: Lothar Welzel; 2. Kapitel: Hauptautor: Hans Weber, Mitautoren: Ulrich Dähn, Heinz Duft, Kurt Görner, Heinz Wolf; 3. Kapitel: Autor: Lothar Reuter; 4. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Dietmar Seidel, Mitautoren: Rudi Beckert, Irmgard Buchholz, Günter Ebenroth, Walter Hennig, Kurt Manecke, Rolf Rindert, Rolf Schröder; 5. Kapitel: Hauptautor: Erich Buchholz, Mitautoren: Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Helmut Schmidt, Gertrud Stiller, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf.

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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