Strafrecht der DDR, Lehrbuch 1988, Seite 374

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 374 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 374); ?In Uebereinstimmung mit den Grundsaetzen sozialistischer Jugendpolitik ist dem jugendlichen Rechtsverletzer Gelegenheit zu aktiver Bewaehrung und taetiger Wiedergutmachung zu geben. Konkrete, erfuellbare Aufgaben muessen ihn vor Be-waehrungssituationen stellen. Das ist gerade bei Strafen ohne Freiheitsentzug bedeutsam, damit der Jugendliche die darin enthaltene moralisch-rechtliche Verurteilung des Verhaltens recht zu empfinden vermag. Durch die Auferlegung von Verpflichtungen sowie durch eine intensive differenzierte Kontrolle ueber deren Verwirklichung wird die staatlich-gesellschaftliche Reaktion auf die Rechtsverletzung fuer den Jugendlichen erlebbarer, indem von ihm eigene Aktivitaet, Selbstdisziplin und Verantwortung gefordert wird. Die ueberwiegende Mehrzahl der jugendlichen Rechtsverletzer befindet sich in einem Lehr- oder Ausbildungsverhaeltnis. Angesichts der Bedeutung, die der erfolgreiche Abschluss der Schulbildung und der beruflichen Ausbildung sowohl fuer die Persoenlichkeitsentwicklung als auch darueber hinaus fuer die Vorbeugung von Rechtsverletzungen hat, sollte im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen Jugendliche -soweit es die Schwere und die Umstaende der Tat erlauben - vorrangig gesichert werden, dass der Jugendliche die begonnene Ausbildung erfolgreich abschliesst oder zumindest eine bestimmte Ausbildungsstufe erreicht (vgl. ? 72 StGB). Hier ergibt sich auch eine besondere Verantwortung fuer die Ausbildungseinrichtungen, fuer die Eltern und andere Erziehungstraeger sowie fuer die gesellschaftlichen Kraefte, dem Jugendlichen dabei wirksam zu helfen. Um eine positive Entwicklung des jugendlichen Straftaeters zu erreichen, ist es gleichermassen wichtig, die soziale Umwelt, die Kollektive zu kennen, in denen er lebt, lernt und arbeitet -eine Tatsache, auf die zwar in ? 61 StGB nicht ausdruecklich hingewiesen wird, die jedoch fuer die Auswahl der Massnahmen (beachte ? 30 Abs. 2 StGB), fuer ihre Ausgestaltung (zum Beispiel Buergschaft, Arbeitsplatzbindung), vor allem aber fuer die Unterstuetzung und Foerderung des Bewaehrungs- und Wiedergutmachungsprozesses gerade bei Jugendlichen eine nicht zu unterschaetzende Bedeutung hat. Der Wieder-gutmachungs- und Bewaehrungsprozess wird um so erfolgreicher sein, je aktiver das Kollektiv ihn unterstuetzt; denn das eigene Bemuehen des Taeters um Wiedergutmachung und Bewaehrung wird vor allem bei Jugendlichen weitgehend von den Auffassungen und Bedingungen in seinem Kollektiv mitbestimmt. Es ist wichtig, dass das Kollektiv dem jugendlichen Rechtsverletzer hilft, Notwendigkeit und Gerechtigkeit der Strafe einzusehen. Dabei darf das Kollektiv nicht nur das strafbare Handeln verurteilen; es muss dem Rechtsverletzer zugleich und vor allem die Moeglichkeit zu Aktivitaeten in und mit dem Kollektiv geben, ihm Vertrauen entgegenbringen, ihn als gleichberechtigtes Kollektivmitglied anerkennen und ihm auch Gelegenheit geben, sich auf Taetigkeitsgebieten zu beweisen, wo er seine positiven Eigenschaften entfalten kann. Fuer den jugendlichen Straftaeter, besonders fuer noch nicht 16jaehrige, hat meist die Familie noch eine grosse Bedeutung. Deshalb ist die Kenntnis der Situation und Nutzung der Potenzen der Familie sowie deren Einbeziehung in das Verfahren unbedingt geboten (vgl. ?? 69, 70 StPO sowie auch ? 70 StGB). Inwieweit die Familiensituation Einfluss haben kann auf die Auswahl und Ausgestaltung der Massnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, das haengt - wie oben generell fuer die Beziehungen Jugendlicher-Kollektiv dargelegt - von der Situation in der Familie ab, von den Beziehungen des Jugendlichen zu seiner Familie und von dem Verhaeltnis der Familie zu anderen Kollektiven (insbesondere Zusammenarbeit mit der Schule). Guenstige Familienverhaeltnisse koennen das Absehen von der Strafverfolgung bei Vergehen (vgl. ? 67 Abs. 2 StGB) rechtfertigen, wenn andere staatliche oder gesellschaftliche Erziehungstraeger ihrerseits entsprechende Massnahmen eingeleitet haben. Solche Familieinverhaeltnisse, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass die Eltern auf den weiteren Erziehungsprozess des Jugendlichen positiv einwirken werden, koennen auch zugunsten einer Strafe ohne Freiheitsentzug in solchen Faellen sprechen, in denen auf Grund der Schwere der Tat und der Persoenlichkeit des Taeters sowohl eine Strafe mit Freiheitsentzug wie auch eine Massnahme ohne Freiheitsentzug rechtlich zulaessig waere, bzw. bei Vergehen, bei denen im verletzten Gesetz keine Strafen ohne Freiheitsentzug vorgesehen sind (vgl. ? 71 StGB). 5.8.3. Das System strafrechtlicher Reaktionen bei jugendlichen Straftaetern Den Besonderheiten jugendlicher Straftaeter wird durch eine spezifische Gestaltung des Systems der Reaktionsweisen, besonders auch der 374;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 374 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 374) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 374 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 374)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv unter Leitung von John Lekschas, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 1-271). Leiter des Autorenkollektivs: John Lekschas Gesamtredaktion: John Lekschas, Erich Buchholz; Autoren: 1. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Erich Buchholz, Mitautor: Lothar Welzel; 2. Kapitel: Hauptautor: Hans Weber, Mitautoren: Ulrich Dähn, Heinz Duft, Kurt Görner, Heinz Wolf; 3. Kapitel: Autor: Lothar Reuter; 4. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Dietmar Seidel, Mitautoren: Rudi Beckert, Irmgard Buchholz, Günter Ebenroth, Walter Hennig, Kurt Manecke, Rolf Rindert, Rolf Schröder; 5. Kapitel: Hauptautor: Erich Buchholz, Mitautoren: Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Helmut Schmidt, Gertrud Stiller, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf.

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Zollverwaltung bestehen. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - E.Honecker. Zur Vorbereitung . Parteitages der Partei , Tagung der vom viß a.W.Lamberz. Die wachsende Rolle der sozialistischen Ideologie bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der noch in einem längeren Zeitraum fortbestehen und die Möglichkeit beinhalten, Wirkungsgewicht beim Zustandekommen feindlich-negativer Ein- Stellungen und Handlungen zu erlangen.

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