Strafrecht der DDR, Lehrbuch 1988, Seite 306

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 306 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 306); anstiftenden Tätigkeit), und es muß ein kausaies Verhältnis zwischen der jeweiligen Teilnahmehandlung und der ausgeführten Tat bestehen (und sei dies auch die Bestärkungsfunktion, die beispielsweise die Leistung einer vorher zugesagten Beihilfe nach der Tat gemäß § 22 Abs. 2 Ziff. 3 StGB hat). Ebenso exakt, wie das StGB die einzelnen Teilnahmekategorien fixiert, regelt es auch die Art und das Maß der Verantwortlichkeit. Das Strafrecht der DDR enthält sich dabei bewußt jeglicher schematischer Regelung des Maßes der Verantwortlichkeit, es fordert vielmehr, daß unter ganzheitlicher Betrachtung das Gewicht der jeweiligen Teilnahmehandlung im Gesamtgeschehen konkret und der Situation des Tatgeschehens angemessen bestimmt wird (wozu auch die Berücksichtigung der Persönlichkeit und Individualität der Täter bzw. Teilnehmer gehört). Auf dieser Basis sind die Verantwortlichkeit und ihr Maß individuell festzulegen. Es verlangt, die hier wirksame spezifische Dialektik sowohl in ihren objektiven Bezügen (zum Beispiel Handlungsweisen der einzelnen Mittäter oder die Bedeutung bestimmter Hilfeleistungen, zum Beispiel bei Einbrüchen) als auch in ihrer subjektiven Bedeutsamkeit (zum Beispiel Intensität der Anstiftungshandlung gegenüber einem unentschlossenen Täter, besondere persönliche Interessen des Gehilfen an der Tat) exakt aufzudecken. Die gesamte Regelung der Verantwortlichkeit der jeweiligen Teilnehmer, die es ermöglicht, jeden der Beteiligten - wenn erforderlich mit äußerster Härte - zur Verantwortung zu ziehen, und auch die Möglichkeit enthält, von Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit abzusehen (vgl. § 22 Abs. 3, 4 und 5 StGB), stellt höchste Ansprüche an die exakte Sachverhaltsfeststellung, die Differenzierung und Individualisierung der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Sie läßt keinen Spielraum für spekulatives Vorgehen oder Vermutungen. Sie verlangt ferner, daß alle in den vorgangegan-genen Abschnitten behandelten Verantwortlichkeitsregeln strikt beachtet werden und zusätzlich die in Kapitel 5 dieses Lehrbuchs behandelten Grundsätze der Bemessung der Strafe (vgl. §§ 61, 62, 63, 64 StGB) Berücksichtigung finden. Von diesen klassischen Formen der Teilnahme an einer Straftat unterscheiden sich solche Straftaten, bei denen das Zusammenwirken mehrerer Personen zu strafbarem Tun konstituti- ves Merkmal der jeweiligen Art von Straftat darstellt. Auf solche Straftaten sind die Kategorien der Teilnahme nicht anwendbar. Es handelt sich hier vielmehr um die Verantwortlichkeit für die Mitwirkung in soziologisch erfaßbaren Gruppierungen, die in sich wegen ihrer Gefährlichkeit selbst deliktischer Natur sind. Die de-liktische Natur solcher Gruppierungen ergibt sich dabei besonders daraus, welcher der Kategorien von Verbrechen oder Vergehen sie zugehören. Innerhalb der Verbrechen, die im 1. Kapitel des StGB erfaßt sind, haben sich in der Geschichte dieser Verbrechen besondere neue Formen des Zusammenschlusses zur Verbrechensbegehung herausgebildet. Die meisten der dort behandelten Verbrechen sind als „klassische“ Einzeldelikte nicht zu realisieren, sondern nur als Teilmomente verbrecherisch wirksamer Systeme. In der Strafrechtstheorie und Rechtsprechung der DDR sind solche Verbrechen daher auch als „Systemverbrechen“ qualifiziert und besondere Regeln erarbeitet worden, die einerseits jede sogenannte Kollektivhaftung aus-schließen und die andererseits die individuelle Verantwortlichkeit der jeweiligen Täter begründen, ohne diesen Systembezug und die daraus folgenden Besonderheiten zu vernachlässigen. Die Regeln des 1. Kapitels des StGB versuchen, diesen Besonderheiten der individuellen Verantwortlichkeit bei derartigen Systemverbrechen Rechnung zu tragen, indem sie die Verbrechen entweder als Unternehmensdelikte (vgl. §94 StGB) ausgestalten oder die Strafbarkeit des Einzelbeitrags zu dem umfassenderen System imperialistischer, gegen die Menschheit gerichteter Verbrechen definieren. Ungeachtet solcher tatbestandsmäßiger Besonderheiten, die zunächst und vornehmlich die Begründetheit strafrechtlicher Verantwortlichkeit betreffen, folgt das sozialistische Strafrecht auch gegenüber solchen Verbrechen dem Prinzip der Diffe--renzierung des Maßes der Verantwortlichkeit. Mag dies angesichts der grauenvollen Folgen solcher Verbrechen, wie dies die Verbrechen des Naziregimes belegen, auch äußerst schwierig sein, so lehnt das sozialistische Strafrecht dennoch jegliche Gleichmacherei auch hier ab. Vergleichsweise ähnlich stellt sich das Problem bei den vom Imperialismus und seinen offiziellen wie halboffiziellen oder auch nur von ihm ausgehaltenen Organisationen ausgehenden konterrevolutionären Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in 306;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 306 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 306) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 306 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 306)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv unter Leitung von John Lekschas, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 1-271). Leiter des Autorenkollektivs: John Lekschas Gesamtredaktion: John Lekschas, Erich Buchholz; Autoren: 1. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Erich Buchholz, Mitautor: Lothar Welzel; 2. Kapitel: Hauptautor: Hans Weber, Mitautoren: Ulrich Dähn, Heinz Duft, Kurt Görner, Heinz Wolf; 3. Kapitel: Autor: Lothar Reuter; 4. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Dietmar Seidel, Mitautoren: Rudi Beckert, Irmgard Buchholz, Günter Ebenroth, Walter Hennig, Kurt Manecke, Rolf Rindert, Rolf Schröder; 5. Kapitel: Hauptautor: Erich Buchholz, Mitautoren: Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Helmut Schmidt, Gertrud Stiller, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der und der dazu dienen müssen, eine höhere operative Wirksamkeit in der gesamten Arbeit mit sowie ein Maximum an Sicherheit in den Systemen zu gewährleisten.

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