Strafrecht der DDR, Lehrbuch 1988, Seite 239

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 239 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 239); ?tig, ob sich die Pflichten aus dem Strafrecht selbst oder aus anderen rechtlichen Vorschriften ergeben, auf die das Strafgesetzbuch Bezug nimmt. An einer solchen Selbstbewertung fehlte es zum Beispiel in einem Fall, in dem der spaeter Angeklagte auf seinem naechtlichen Heimweg eine an der Mauer stehende, stark schwankende Person sah, die sich erbrach. Als er sich an die Person wandte, schlug ihm Alkoholgeruch entgegen. Er glaubte, diese Person sei betrunken, zumal er auf seine Fragen nur undeutliches Murmeln vernahm. In Wirklichkeit handelte es sich jedoch nicht um einen Betrunkenen, sondern um einen Passanten, der zwar vorher ein Glas Bier getrunken hatte, jedoch beim Ueberqueren der Fahrbahn von einem PKW angefahren worden war, dessen Fahrer die Flucht ergriffen hatte. Der Verletzte verstarb spaeter an einer Schaedelfraktur. Hier erkannte der Angeklagte nicht, dass er zur Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall (vgl. ? 199 StGB) verpflichtet war. Eine besondere Problematik ist das Handeln auf Befehl. In einer nach dem Befehlsprinzip geleiteten Einheit ist es nicht moeglich, dass der Befehlsempfaenger jeden erhaltenen Befehl auf seine Rechtmaessigkeit ueberprueft. Die Funktionsfaehigkeit einer solchen Einheit und damit der Schutz der sozialistischen Gesellschaft waeren durch solche unrealen Forderungen gefaehrdet, wie auch der Befehlsempfaenger selbst ernstlich ueberfordert waere, da er nicht alle Zusammenhaenge ueberblicken kann. Es ist deshalb der Grundsatz aufgestellt worden, dass strafrechtliche Verantwortlichkeit dort eintritt, wo die voel-kerrechts- oder strafrechtswidrige Bedeutung des Befehls eindeutig ist. Der ? 258 StGB legt fest, dass eine Militaerperson fuer die Ausfuehrung eines Befehls strafrechtlich verantwortlich ist, wenn dieser ?offensichtlich gegen die anerkannten Normen des Voelkerrechts oder gegen Strafgesetze? verstoesst. 4.5.3.2.4. Vorsatz und Affekt Eine besondere psychische Situation ergibt sich bei Affekthandlungen,103 Hier verlaeuft der Entscheidungsprozess andersartig als bei sonstigen Vorsatztaten. Im zeitlichen Ablauf ist er auf Grund spezifischer Bedingungen sehr verkuerzt. Erwaegungen, die in ?normalen? Faellen angestellt werden, sind hier nicht vorzufinden oder nehmen eine besondere Gestalt an. Nach Rubinstein ist ein Affekt ?ein unge- stuem und stuermisch verlaufender emotionaler Prozess explosiven Charakters?104. Er fuehrt dazu, dass ?die bewusste Kontrolle der Handlung in verschiedenem Masse gestoert sein?105 kann, was auf eine Hemmung der Bewusstseinstaetigkeit zurueckzufuehren ist. Ungeachtet dessen bleibt es eine Bedingung fuer die Vorsaetzlichkeit einer Affekthandlung, dass der Taeter sich des Ziels und der tatbestandsmaessigen Folgen seines Handelns bewusst blieb und zumindest wusste, ?was? er tat. Es darf also keine solche ?Bewusstseinstruebung? mit ?nachfolgender Amnesie? eingetreten sein, dass das Wissen um die Vorgaenge ueberhaupt nicht mehr vorhanden war, das heisst, dass die objektiven Umstaende und Folgen des eigenen Handelns ueberhaupt nicht in das Bewusstsein eingedrungen waren, wie dies beim pathologischen Affekt106 zu verzeichnen ist. Bei jedem Affekt gehen ?die verallgemeinerten Schemata von Handlungsvollzuegen verloren?. Jedoch ist der ?pathogene Einfluss? beim Vorsatz so weit ?abgeschwaecht?, dass er beherrscht werden kann. Typisch fuer vorsaetzliche Affekthandlungen ist, dass die noch zielgerichtete Handlung beim Menschen gleichsam durchbricht Der Entscheidungsprozess und die Selbstkontrolle des Handelns werden hier dahingehend modifiziert, dass der Taeter ?nicht an die Folgen seines Tuns (denkt) und nur auf das konzentriert (ist), was ihn zu dieser Handlung treibt?107. Beim Vollzug affektiver Handlungen ist es daher kaum anzutreffen, dass der Taeter sein Handeln einer sozialen Selbstbewertung unterzieht. (Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jede intensiv gefuehlsbetonte oder im ?Zorn? vollzogene Handlung schon die Bedingungen einer Affekthandlung erfuellt.) Das eigentlich Verantwortungslose liegt in einem anderen Moment, naemlich darin begruendet, dass der Handelnde sich seinen Affekten unterworfen hat, obwohl er sie zu steuern und abzubauen in der Lage war. 103 Vgl. E. Moertl/H.-H. Froehlich, ?Affekt und strafrechtliche Verantwortlichkeit?, in: J. Lek- schas/D. Seidel/D. Dettenborn, Studien zur Schuld, a. a. O., S. 157 ff. 104 S. L. Rubinstein, Grundlagen der allgemeinen Psychologie, Berlin 1977, S. 615. 105 ebenda 106 Vgl. W. A. Giljarowski, Lehrbuch der Psychiatrie, Berlin 1960, S. 65. 107 S. L. Rubinstein, a. a. O., S. 616. 239;
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Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv unter Leitung von John Lekschas, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 1-271). Leiter des Autorenkollektivs: John Lekschas Gesamtredaktion: John Lekschas, Erich Buchholz; Autoren: 1. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Erich Buchholz, Mitautor: Lothar Welzel; 2. Kapitel: Hauptautor: Hans Weber, Mitautoren: Ulrich Dähn, Heinz Duft, Kurt Görner, Heinz Wolf; 3. Kapitel: Autor: Lothar Reuter; 4. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Dietmar Seidel, Mitautoren: Rudi Beckert, Irmgard Buchholz, Günter Ebenroth, Walter Hennig, Kurt Manecke, Rolf Rindert, Rolf Schröder; 5. Kapitel: Hauptautor: Erich Buchholz, Mitautoren: Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Helmut Schmidt, Gertrud Stiller, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf.

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden der konkreten Peindhandlungen und anderer politisch-operativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Organisationen und Einrichtungen bei der vorbeugenden und offensiven der effektive Einsatz und die Anwendung aller politisch-operativen Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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