Strafrecht der DDR, Lehrbuch 1988, Seite 228

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 228 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 228); durchaus legitim. Dies im Wege der Körperverletzung zu tun ist jedoch der falsche, der kriminelle Weg. Eine große Rolle bei Entscheidungen zu Straftaten spielen unter den subjektiv auslösenden Bedingungen die Emotionen. Sie treten oft in aktuellen Handlungssituationen kraß hervor, die besonders konfliktträchtig sind (zum Beispiel Tötung aus Eifersucht, Schlägereien in Gaststätten, Fußballstadien). Emotionen haben eine verhaltenslenkende Funktion, die sich nicht selten unterhalb der aktuellen Bewußtheit V abspielt. Es handelt sich dann meist um Delikte, die für motivisch unklar oder rational nicht erklärbar gehalten werden, weil solche unbewußt wirkenden Emotionen im Einzelfall sich wegen ihrer Unbewußtheit in der aktuellen Situation der konreten Beweisführung entziehen. Besonders deutlich wird dies am Durchbruch latenter Aggressivität bei Gewaltdelikten der verschiedensten Art, besonders auch bei rowdyhaften Delikten, die aus einer Gruppe heraus geschehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß Emotionen in ihrem sozialen Gehalt Produkte des Zusammenlebens der Menschen und durch das soziale und individuelle Leben form- und umformbar sind. Emotionen können eine bestimmte Zielsetzung stimulieren, die Aktivität eines Menschen verstärken oder sie lähmen. Wenngleich der Mensch prinzipiell auch dazu in der Lage ist, seine Emotionen durch Eigenkontrolle zu beherrschen, so ist diese Fähigkeit zur Selbstbeherrschung bei den verschiedenen Menschen unterschiedlich ausgeprägt und können sich manche Emotionen in bestimmten Situationen bis zu einem Affekt steigern, bei dem der Mensch die Kontrolle über sie und das damit verbundene Handeln verliert. Das Spektrum der Emotionen ist sehr groß und der Grad ihrer möglichen Ausprägung äußerst differenziert. Bei der Bewertung der Verantwortungslosigkeit von Tatentscheidungen können Emotionen die Verantwortungslosigkeit der Tatentscheidung erhöhen (so beispielsweise wenn der Täter sich bei einer Körperverletzung immer weiter in eine hemmungslose Wut hineinsteigert); sie können sie aber auch mindern (so beispielsweise wenn der Täter durch das Opfer der Körperverletzung in hochgradige Erregung versetzt und die Tat dadurch ausgelöst worden ist). Es ist daher bei der Bewertung einer Tatentscheidung stets zu prüfen, ob und welche Rolle Emotionen im Entscheidungsprozeß gespielt haben und welche Bedeutung sie für Inhalt und Maß der Verantwortungslosigkeit gehabt haben. Eine zentrale Bedeutung für Inhalt und Maß der Verantwortungslosigkeit von Tatentscheidungen kommt den Einstellungen zu, die den Täter bei seiner Tatentscheidung geleitet haben. Da Straftaten immer Erscheinungsformen der Auseinandersetzung zwischen Täter und Gesellschaft sind, kommt es insbesondere äuf den sozialen Inhalt der entscheidungsleitenden Einstellung an. Einstellungen unterscheiden sich von speziellen einzelnen Meinungen zu bestimmten sozialen Sachverhalten dadurch, daß sie den Charakter subjektiver Verhaltensdispositionen haben. Einstellungen können, je nach dem Gegenstand, auf den sie sich beziehen, mehr allgemeiner oder mehr konkreter Natur sein und daher die Verhaltensentscheidung in Abhängigkeit von der Zielstellung mehr indirekt oder direkt bestimmt haben. Die Einstellungen der Menschen bilden sich in einem länger währenden Prozeß der Wechselwirkung zwischen Individuum und Gesellschaft heraus und sind als Produkt dieser Wechselwirkung zu verstehen. Sie sind nicht lediglich subjektive Abspiegelung der objektiven Realität, sondern sind zugleich auch Ergebnisse der sozialen Tätigkeit der Menschen,, äußern sich im Sozialverhalten und sind allein über das Sozialverhalten der Menschen objektiv meßbar. Deshalb dürfen auch Einstellungen nicht mit diesen oder jenen erfragten Meinungen, die rein verbal bleiben, sich aber nicht im Verhalten vergegenständlicht haben, verwechselt werden. Im Verlauf des Lebens der Menschen bildet sich in ihnen ein mehr oder minder einheitliches und verfestigtes System von Einstellungen heraus, das die geistige Basis für das innere System an Verhaltensstrategien, Verhaltens- und Steuerungsmodellen der Menschen für die wechselnden sozialen und natürlichen Verhaltenssituationen abgibt. Zwischen dem Einstellungssystem eines Menschen und einem bestimmten einzelnen Sozialverhalten besteht kein kausal mechanischer Zusammenhang; das Einzelverhalten kann durchaus in Widerspruch zu dem sonst wirksam gewesenen Einstellungssystem eines Menschen stehen. Dies tritt insbesondere dann auf, wenn die aktuellen Anreize zur Entscheidung besonders stark sind und die Eigenkontrolle über das Verhalten aktuell reduziert ist (beispielsweise auf Grund stark wirkender Emotionen oder wegen des relativ rasch ablaufenden Entscheidungsprozesses in zugespitzten 228;
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Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv unter Leitung von John Lekschas, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 1-271). Leiter des Autorenkollektivs: John Lekschas Gesamtredaktion: John Lekschas, Erich Buchholz; Autoren: 1. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Erich Buchholz, Mitautor: Lothar Welzel; 2. Kapitel: Hauptautor: Hans Weber, Mitautoren: Ulrich Dähn, Heinz Duft, Kurt Görner, Heinz Wolf; 3. Kapitel: Autor: Lothar Reuter; 4. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Dietmar Seidel, Mitautoren: Rudi Beckert, Irmgard Buchholz, Günter Ebenroth, Walter Hennig, Kurt Manecke, Rolf Rindert, Rolf Schröder; 5. Kapitel: Hauptautor: Erich Buchholz, Mitautoren: Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Helmut Schmidt, Gertrud Stiller, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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