Strafrecht der DDR, Lehrbuch 1988, Seite 222

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 222 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 222); ?4.5. Das Verschulden in seiner Bedeutung fuer die strafrechtliche Verantwortlichkeit 4.5.1. Begriff und Wesen der Schuld im sozialistischen Strafrecht Ist die objektive Grundlage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit damit gegeben, dass eine vom Gesetz als strafbar bezeichnete Handlung begangen wurde, so tritt nach sozialistischem Recht Verantwortlichkeit nur ein, wenn das jeweilige Verhalten dem Handelnden als Ergebnis der Selbstbestimmung zu diesem Verhalten zugerechnet werden kann. Unter diesen Voraussetzungen wird die Schuld des Straftaeters zur entscheidenden subjektiven Grundlage strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Im Strafrecht aller sozialistischen Staaten gilt das Prinzip, dass es ohne Schuld des Straftaeters keine strafrechtliche Verantwortlichkeit gibt. In der DDR ist dieses Grundprinzip in Artikel 99 Absatz 2 der Verfassung und Artikel 4 Absatz 3 des StGB ausdruecklich geregelt. Der Begriff Schuld wird in ? 5 StGB gesetzlich definiert. Eine Tat ist demgemaess ?schuldhaft? begangen, ?wenn der Taeter trotz der ihm gegebenen Moeglichkeiten zu gesellschaftsgemaessem Verhalten durch verantwortungsloses Handeln den gesetzlichen Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens verwirklicht?. Mit dieser Bestimmung ist eine Vielfalt von theoretischen Fragen aufgeworfen, deren wissenschaftlich exakte Beantwortung fuer die Rechtsprechung und die Strafverfolgungspraxis wesentliche Bedeutung hat. Das strafrechtliche Verschulden hat als subjektives Verhaeltnis des Taeters zu elementaren sozialen Verhaltensanforderungen psychologische, ethische und rechtliche Aspekte. Im Verschulden des Taeters drueckt sich eine spezifische Dialektik zwischen der Person des Straftaeters und der sozialistischen Gesellschaft, bezogen auf eine bestimmte Tat, aus. Das Wesentliche, das Entscheidende an der Schuld ist die vom Taeter mit seiner Tatentscheidung selbstbestimmte und selbstverantwortete Beziehung zur sozialistischen Gesellschaft und ihren rechtlich normierten sozialen Anforderungen, die mit der Tat zum Ausdruck gebrachte Negation erfuellbarer sozialer Forderungen. Allerdings existiert diese subjektiv-soziale, ethische und rechtliche Beziehung stets in der Form einer bestimmten psychischen Beziehung des Taeters zu seiner Tat, die. somit ebenfalls zu den elementaren subjektiven Bedingungen gehoert, ohne die es keine Schuld geben kann. Den Erkenntnissen der marxistisch-leninistischen Gesellschaftstheorie entsprechend, ist die Schuld nur als tatbezogenes Wechselverhaeltnis zwischen Individuum und sozialistischer Gesellschafts- und Rechtsordnung zu verstehen, als subjektiv verantwortungslose Bestimmung des Individuums zu rechtswidrigem Verhalten. Die Schuld wird im sozialistischen Strafrecht als Einzeltatschuld verstanden, denn sie kann sich grundsaetzlich nur auf ein strafrechtlich definiertes und bestimmtes Einzelverhalten des Individuums beziehen. Besonderheiten des Verschuldens ergeben sich bei der Rueckfaelligkeit (vgl. ? 44 StGB) oder bei der Beeintraechtigung der oeffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten (vgl. ? 249 StGB). Auch hier bezieht sich das Verschulden stets auf ein strafrechtlich definiertes Verhalten, das sich aber mit dem Begriff ?Einzelverhalten? nicht deckt, sondern darueber hinausgeht. Beim Rueckfall kann das Verschulden vertieft werden, weil der Taeter trotz der Vorstrafen erneut straffaellig wurde und sich damit den nachdruecklichen Forderungen, sich sozialgemaess zu verhalten, hartnaeckig widersetzt. Bezugspunkt des Verschuldens beim Rueckfall ist die Wiederholung eines rechtlich besonders normierten sozial negativen Einzelverhaltens (vgl. im einzelnen 4.5.10.) und die dabei erwiesene ?Hartnaeckigkeit?. Bei der kriminellen Asozialitaet dagegen ist das Verschulden auf ein rechtsverletzendes Daueroerhalten, auf eine sozial negative Lebensweise bezogen und daher auch fuer eine solche Lebensweise besonders sorgfaeltig nachzuweisen. Ein elementares Merkmal der Schuld ist die Entscheidung des Taeters zu einem bestimmten sozial negativen, strafrechtlich verbotenen Verhalten. Der Begriff der Entscheidung, wie er im Strafrecht der DDR verwendet wird, ist eine Kategorie der marxistisch-leninistischen Psychologie. Er besagt, dass ein Mensch bei der Verfolgung eines bestimmten Zieles in Auseinandersetzung mit sozialen Anforderungen sowie unter Verarbeitung aeusserer Einfluesse aus de? sich anbietenden Verhaltensmoeglichkeiten eine aus waehlt, die er in ein bestimmtes Handeln umsetzt Diese ?Entscheidung? ist der Form nach eine spezifische psychische Aktivitaet, ihrem Weser nach aber ein sozialer Vorgang, da hier ein be 222;
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Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv unter Leitung von John Lekschas, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 1-271). Leiter des Autorenkollektivs: John Lekschas Gesamtredaktion: John Lekschas, Erich Buchholz; Autoren: 1. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Erich Buchholz, Mitautor: Lothar Welzel; 2. Kapitel: Hauptautor: Hans Weber, Mitautoren: Ulrich Dähn, Heinz Duft, Kurt Görner, Heinz Wolf; 3. Kapitel: Autor: Lothar Reuter; 4. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Dietmar Seidel, Mitautoren: Rudi Beckert, Irmgard Buchholz, Günter Ebenroth, Walter Hennig, Kurt Manecke, Rolf Rindert, Rolf Schröder; 5. Kapitel: Hauptautor: Erich Buchholz, Mitautoren: Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Helmut Schmidt, Gertrud Stiller, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf.

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Untersuchungsorgane Staatssicherheit werden dabei in Erfüllung konkreter Weisungen des Ministers für Staatssicherheit eigenverantwortlich tätig und tragen damit die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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