Strafrecht der DDR, Lehrbuch 1988, Seite 194

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 194 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 194); ?Einfluss auf ein bestimmtes rechtlich relevantes Ereignis richtig zu beurteilen. Die Unterscheidung von Ursache und Bedingung ist relativ. Sie hat immer nur in bezug auf den konkreten einzelnen Fall und fuer das durch den Untersuchungszweck bestimmte Bezugssystem der Kausalitaetsfeststellung Gueltigkeit. Eine Erscheinung, die in dem einen Bezugssystem die Rolle einer Bedingung spielt, kann in einem anderen Bezugssystem selbst Ursache oder Wirkung sein. Die Bedingungen sind untrennbar mit dem konkreten Kausalgeschehen verbunden. Nur unter den gegebenen Bedingungen bringt die Ursache notwendig die eingetretene Wirkung hervor. Unter veraenderten Bedingungen waere ein solcher Kausalverlauf entweder ueberhaupt nicht zustande gekommen oder in einer anderen Form abgelaufen. Die im Einzelfall mitwirkenden Bedingungen koennen das Wirksamwerden der Ursache und den Ablauf des Kausalprozesses in unterschiedlicher Weise beeinflussen. Der Aufenthalt von Menschen in einem Gefahrenbereich ist beispielsweise eine unerlaessliche Bedingung dafuer, dass ein gefahrdrohender Prozess einen Personenschaden verursachen kann.48 Die Rolle der Bedingungen kann auch darin bestehen, dass sie den konkreten Verlauf des Kausalprozesses und die Form der schaedlichen Folgen mitbestimmen, wie zum Beispiel den Ort und Zeitpunkt des Eintritts des Schadens, den konkreten Ablauf der Ereignisse, die Art und das Ausmass des eingetretenen Schadens. Die Tatsache, dass eine Erscheinung erst beim Vorliegen bestimmter Bedingungen als Ursache wirksam geworden ist und ohne das Vorliegen dieser Bedingungen nicht zur Wirkung gefuehrt haette, schliesst die Kausalitaet nicht aus. Dies traf zu bei einer Krippenerzieherin, die beim Verlassen des Gruppenraums ihre Tasche mit gefaehrlichen Medikamenten liegengelassen hatte. Als sie zurueckkam, bemerkte sie, dass Kinder an ihrer Tasche gewesen waren, Medikamente entnommen und offenbar verzehrt hatten. Ein Kind wurde nicht mehr rechtzeitig zum Arzt gebracht, es verstarb an der Vergiftung. Ursache des Todes war, dass das Kind die gefaehrlichen Medikamente eingenommen hatte. Bedingungen waren, dass die Erzieherin die Tasche hatte liegenlassen, so dass die Kinder die Tasche oeffnen, die Medikamente daraus entnehmen konnten, um sie anschliessend zu verschlucken, und dass die Erzieherin nicht rechtzeitig aerztliche Hilfe geholt hatte, nachdem ihr klargeworden war, was geschehen ist.49 Die Bedeutung der Bedingungen fuer das Zustandekommen und den Ablauf kausaler Prozesse macht deutlich, dass eine Ursache-Wir-kung-Beziehung nur dann wissenschaftlich exakt festgestellt und zutreffend beurteilt werden kann, wenn die im konkreten Fall mitwirkenden Bedingungen aufgedeckt werden und ihre Rolle fuer das Kausalgeschehen gewuerdigt wird. Je nach dem Ablauf des objektiven Tatgeschehens und der Eigenart des Tatbestandes kann strafrechtliche Verantwortlichkeit von der objektiven Seite her gesehen auch dann eintre-ten, wenn Bedingungen gesetzt werden, die zur Herbeifuehrung des Erfolges beigetragen haben. 4.3.3.4. Das Bezugssystem der Kausalitaetspruefung und die Formen des Kausalzusammenhangs 4.3.3.4.1. Das Bezugssystem der Kausalitaetspruefung Um feststellen zu koennen, ob zwischen bestimmten zu untersuchenden Erscheinungen eine Ursache-Wirkung-Beziehung besteht, sind diese Erscheinungen zunaechst aus dem allgemeinen Zusammenhang kuenstlich zu isolieren. Das heisst, dass von deren sonstigen Abhaengigkeiten und Zusammenhaengen abstrahiert wird. ?Um die einzelnen Erscheinungen zu verstehn, muessen wir sie aus dem allgemeinen Zusammenhang reissen, sie isoliert betrachten, und da erscheinen die wechselnden Bewegungen, die eine als Ursache, die andere als Wirkung.?50 Welche Erscheinungen aus dem universellen Zusammenhang und der Vielfalt der Dinge und Erscheinungen kuenstlich herausgeloest und in Beziehung zueinander gesetzt werden muessen, haengt vom sachlichen Zweck der Untersuchung der Kausalitaet ab. Aus ihm ergibt sich, welche Erscheinungen im konkreten Fall interessieren und fuer die Kausalitaetspruefung relevant sind. Das Bezugssystem der Kausalitaetspruefung ist folglich nicht starr und unveraenderlich. Es wird stets bestimmt von den gesellschaftlichen Erfordernissen und praktischen Beduerfnissen, die die Frage nach der Kausalitaet aufwerfen. 48 Vgl. OG-Urteil vom 10. 11. 1970, Neue Justiz, 1971/2, S. 51. 49 Vgl. OG-Urteil vom 10. 9 1970, Neue Justiz, 1970/21, S. 653. 50 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 20, Berlin 1962, S. 499. 194;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 194 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 194) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 194 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 194)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv unter Leitung von John Lekschas, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 1-271). Leiter des Autorenkollektivs: John Lekschas Gesamtredaktion: John Lekschas, Erich Buchholz; Autoren: 1. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Erich Buchholz, Mitautor: Lothar Welzel; 2. Kapitel: Hauptautor: Hans Weber, Mitautoren: Ulrich Dähn, Heinz Duft, Kurt Görner, Heinz Wolf; 3. Kapitel: Autor: Lothar Reuter; 4. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Dietmar Seidel, Mitautoren: Rudi Beckert, Irmgard Buchholz, Günter Ebenroth, Walter Hennig, Kurt Manecke, Rolf Rindert, Rolf Schröder; 5. Kapitel: Hauptautor: Erich Buchholz, Mitautoren: Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Helmut Schmidt, Gertrud Stiller, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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