Strafrecht der DDR, Lehrbuch 1988, Seite 184

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 184 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 184); ?StGB) und das Alter oder Geschlecht des Opfers (vgl. ?? 142-152 StGB); b) die Eigentumsverhaeltnisse hinsichtlich bestimmter Sachen oder deren gesellschaftliche Zweckbestimmung und Beschaffenheit. Dazu gehoeren unter anderem der Charakter des angegriffenen Eigentums (vgl. ?? 157ff., 17 7 ff. StGB) ; die volkswirtschaftliche Zweckbestimmung (vgl. ?? 167, 168, 173 StGB) oder sonstige gesellschaftliche Funktion von Gegenstaenden (vgl. ? 191 Ziff. 1, ?? 198, 204 StGB). Aus der genauen Bestimmung eines strafrechtlich geschuetzten Objektes koennen sich im Einzelfall auch Hinweise fuer die Auslegung von Tatbestandsmerkmalen und fuer die Ermittlung des Anwendungsbereichs des gesetzlichen Tatbestandes ergeben. ) Aus der systematischen Einordnung des Tatbestandes der Hehlerei in den Abschnitt ueber die Straftaten gegen die Rechtspflege beispielsweise folgt, dass diese Bestimmung nicht primaer dem Schutz des Eigentums, sondern dem Schutz der Taetigkeit staatlicher Organe (Rechtspflege) dient. Als Vortat der Hehlerei kommen deshalb nicht nur Eigentumsstraftaten in Betracht, sondern alle ?mit Strafe bedrohten Handlungen?, durch die der Taeter einen Vorteil erlangt hat (auch Preisdelikte, Zollstraftaten usw.). Aus der gesellschaftlichen Bedeutung des strafrechtlich geschuetzten Objekts ergeben sich strafrechtliche Kriterien fuer die Einschaetzung der Tatschwere und fuer die Differenzierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Sie finden in der Regel schon in der Gesetzgebung Beachtung, und daher darf diese allgemeine gesellschaftliche Bedeutung eines Objekts bei der konkreten Strafzumessung fuer den Einzelfall nicht abermals als Strafzumessungsgrund herangezogen werden. Im Strafgesetz werden Straftaten, die sich gegen das gleiche oder gegen gleichartige Objekte richten, systematisierend in einer Gruppe zusammengefasst. Die Einteilung in Objektgruppen bildet die Grundlage fuer den Aufbau und die Gliederung des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches. Zur Kennzeichnung der verschiedenen Arten von strafrechtlich geschuetzten Objekten werden in den Kapitelueberschriften des Besonderen Teils und in der Strafrechtswissenschaft Kurzbezeichnungen verwendet, zum Beispiel Straftaten gegen die Persoenlichkeit, gegen Jugend und Familie usw. Wir unterscheiden nach dem Schutzobjekt insgesamt 9 Gruppen von Straftaten: - Verbrechen gegen die Souveraenitaet der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte, - Verbrechen gegen die DDR (Staatsverbrechen), - Straftaten gegen die Persoenlichkeit, - Straftaten gegen Jugend und Familie, - Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft, - Straftaten gegen das persoenliche und private Eigentum, - Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit, - Straftaten gegen die staatliche Ordnung, - Militaerstraftaten. 4.3.2. Das objektive Tatgeschehen Alle Umstaende des aeusseren Tuetgeschehens, die im gesetzlichen Tatbestand bezeichnet sind, werden als objektive Seite der Straftat bezeichnet. Zur objektiven Seite der Straftat gehoeren im einzelnen: die im gesetzlichen Tatbestand beschriebene Tathandlung in Form eines bestimmten aeusseren Tuns oder Unterlassens; die vom Tatbestand gekennzeichneten Folgen der Straftat in Gestalt bestimmter Schaeden oder Gefahren; der Kausalzusammenhang zwischen dem aeusseren Verhalten und diesen Folgen; die tatbestandsmaessigen Mittel und Methoden und die vom Tatbestand geforderten Bedingungen von Raum und Zeit. Die objektive Seite der Straftat charakterisiert die Art und Weise der schaedlichen Einwirkung auf das strafrechtlich geschuetzte Objekt. 4.?.2.1. Die Tathandlung, ihre Begehungsformen und Merkmale Die gesetzliche Definition der Straftat macht die beiden Grundformen sichtbar, in denen sie begangen werden kann. ?Straftaten sind Handlungen (Tun und Unterlassen), die Verantwortlichkeit begruenden? (? 1 Abs. 1 StGB). Die strafbare Handlung kann danach grundsaetzlich in zwei Begehungsformen verwirklicht werden: - durch eine Taetigkeit, - durch das Unterlassen einer gesellschaftlich notwendigen Taetigkeit, zu der der Handelnde rechtlich verpflichtet ist. 184;
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Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv unter Leitung von John Lekschas, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 1-271). Leiter des Autorenkollektivs: John Lekschas Gesamtredaktion: John Lekschas, Erich Buchholz; Autoren: 1. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Erich Buchholz, Mitautor: Lothar Welzel; 2. Kapitel: Hauptautor: Hans Weber, Mitautoren: Ulrich Dähn, Heinz Duft, Kurt Görner, Heinz Wolf; 3. Kapitel: Autor: Lothar Reuter; 4. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Dietmar Seidel, Mitautoren: Rudi Beckert, Irmgard Buchholz, Günter Ebenroth, Walter Hennig, Kurt Manecke, Rolf Rindert, Rolf Schröder; 5. Kapitel: Hauptautor: Erich Buchholz, Mitautoren: Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Helmut Schmidt, Gertrud Stiller, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , Genossen Erich Honecker, wiederholt zum Ausdruck gebracht wurde. Darüber hinaus beschränkt sich unser Traditionsbild nicht nur einseitig auf die durch den Kampf der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei entsprechen, Hur so kann der Tschekist seinen Klassenauftrag erfüllen. Besondere Bedeutung hat das Prinzip der Parteilichkeit als Orientierungsgrundlage für den zu vollziehenden Erkenntnisprozeß in der Bearbeitung von feindlich tätigen Personen und Dienststellen in Vorgängen, bei ihrer Aufklärung, Entlarvung und Liquidierung. Der Geheime Mitarbeiter im besonderen Einsatz Geheime Mitarbeiter inr besonderen Einsatz sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der politischoperativen Arbeit wurde vom Leiter entschieden, einen hauptamtlichen zu schaffen. Für seine Auswahl und für seinen Einsatz wurde vom Leiter festgelegt: Der muß in der Lage sein, das Anwerbungsgespräch logisch und überzeugend aufzubauen, dem Kandidaten die Notwendigkeit der Zusammenarbeit aufzuzeigen und ihn für die Arbeit zur Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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