Strafrecht der DDR, Lehrbuch 1988, Seite 140

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 140 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 140); Die Übereinstimmung muß entsprechend den Gesetzen der Logik und unter Beachtung der bestehenden Auslegungspraxis festgestellt werden. Jedes Tatbestandsmerkmal muß in den Umständen der Handlung nachgewiesen sein. Rechtfertigungsgründe (zum Beispiel Notwehr) schließen die Tatbestandsmäßigkeit der Handlung, aus (vgl. 4.2.2.2.). 3.2.4.2. Die Auslegung der Strafrechtsnormen Die Auslegung von Strafrechtsnormen ist Erfordernis und Bestandteil des Prozesses der Anwendung der Strafrechtsnormen. Sie besteht in der Ermittlung des in ihrem gesetzlichen Wortlauf fixierten konkreten gesellschaftspolitischen Inhalts. Die Auslegung ist in diesem Sinne ein Erkenntnisprozeß, in dessen Ergebnis Schlußfolgerungen über den Inhalt und den Zweck von Strafrechtsnormen oder einzelner in diesen Normen enthaltener Begriffe oder Ausdrücke gezogen werden. Im Zusammenhang mit der Rechtsanwendung stellt die Auslegung eine Form der Konkretisierung der Strafrechtsnormen dar.14 Das Ziel der Auslegung besteht in der Regel darin, den gesellschaftlichen Inhalt und das Ziel der Strafrechtsnorm ihrem sprachlichen Ausdruck entsprechend, das heißt adäquat zu ermitteln. Dieses Ergebnis der Auslegung wird auch als adäquate Auslegung bezeichnet. Ausgangspunkt, Grundlage und Rahmen einer jeden Auslegung von Strafrechtsnormen ist der gesetzliche Wortlaut der Norm, in dem deren Inhalt und Ziel den entsprechenden sprachlichen Ausdruck gefunden haben. Eine Auslegung von Strafrechtsnormen über den gesetzlichen Wortlaut hinaus ist ebenso unzulässig wie die Schließung von Lücken im Strafgesetz mittels der Auslegung (Problem der Analogie). Auch dürfen strafgesetzliche Regelungen, die nicht mehr den Erfordernissen der Kriminalitätsbekämpfung entsprechen, nicht durch Auslegung korrigiert werden. Die Auslegung besteht in der Interpretation der Strafrechtsnormen durch die dafür zuständigen staatlichen Organe im Prozeß der Rechtsanwendung. Davon zu unterscheiden ist die gesetzliche Interpretation von Begriffen oder Ausdrücken in Strafrechtsnormen durch sogenannte Legaldefinitionen. Solche Definitionen gehören in den Bereich der Rechtsschöpfung. Sie werden gewöhnlich auch als normative oder authentische Auslegung bezeichnet. Ebensowenig wird die Interpretation von Strafrechtsnormen durch die Strafrechtswissenschaft von dem hier verwendeten Begriff der Auslegung erfaßt, auch wenn die zuständigen staatlichen Organe solche wissenschaftlichen Erkenntnisse ihrer Auslegung vielfach zugrunde legen. Sie wird üblicherweise als wissenschaftliche Auslegung verstanden, doch sie ist nicht unmittelbarer Bestandteil der Rechtsverwirklichung. Die Auslegung von Strafrechtsnormen wird in der Regel durch Erfordernisse oder Bedürfnisse der Praxis notwendig. Doch wäre es fehlerhaft, die Notwendigkeit der Auslegung vorrangig mit Zweifeln im praktischen Rechtsanwendungsprozeß zu begründen. Natürlich können Unklarheiten des sprachlichen Ausdrucks in Strafrechtsnormen solche Zweifel entstehen lassen. Doch die Notwendigkeit der Auslegung von Strafrechtsnormen ergibt sich vielmehr aus - einem relativ hohen Allgemeinheitsgrad des sprachlichen Ausdrucks der Strafrechtsnormen; - der Verwendung spezieller juristischer Begriffe, von Begriffen aus anderen Wissensgebieten oder mehrdeutigen Begriffen aus der Alltagssprache in den Strafrechtsnormen; - dem Gebrauch von wertenden Begriffen und Blankettdispositionen (vgl. 3.2.2.); - dem systematischen und funktionellen Zusammenhang der Strafrechtsnormen im Strafgesetz und mit anderen Gesetzen und Rechtszweigen. Über die Auslegung der Strafrechtsnormen sichern die verfassungsmäßig zuständigen staatlichen Organe die Einheitlichkeit der Anwendung der Strafgesetze als wichtigstes Erfordernis der sozialistischen Gesetzlichkeit des Strafrechts und der Gleichbehandlung der Bürger. Mittels der Auslegung wird ein optimales Verhältnis zwischen der Stabilität und Flexibilität der Strafgesetze angesichts der sich ständig verändernden gesellschaftlichen Beziehungen, auf deren Schutz sich die Strafgesetze richten, angestrebt. Bei der Auslegung der Strafrechtsnorm ist in theoretischer und methodologischer Hinsicht von folgendem auszugehen: 1. Die Auslegung muß auf der Politik der Arbeiterklasse und ihrer Partei in der konkreten Etappe der gesellschaftlichen Entwicklung basieren. Sie bildet den Schlüssel für 14 Vgl. Objektive Gesetze - Recht - Handeln, Berlin 1979, S. 129 ff. 140;
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Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv unter Leitung von John Lekschas, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 1-271). Leiter des Autorenkollektivs: John Lekschas Gesamtredaktion: John Lekschas, Erich Buchholz; Autoren: 1. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Erich Buchholz, Mitautor: Lothar Welzel; 2. Kapitel: Hauptautor: Hans Weber, Mitautoren: Ulrich Dähn, Heinz Duft, Kurt Görner, Heinz Wolf; 3. Kapitel: Autor: Lothar Reuter; 4. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Dietmar Seidel, Mitautoren: Rudi Beckert, Irmgard Buchholz, Günter Ebenroth, Walter Hennig, Kurt Manecke, Rolf Rindert, Rolf Schröder; 5. Kapitel: Hauptautor: Erich Buchholz, Mitautoren: Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Helmut Schmidt, Gertrud Stiller, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf.

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und die auftretenden spezifischen Probleme ihrer strafrechtlichen Bekämpfung Diskussionsbeitrag der НА Zu den Angriffen auf die: sozialistische Volkswirtschaft und zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit.

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