Strafrecht der DDR, Lehrbuch 1988, Seite 104

Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 104 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 104); ?geringe Kraefte und Mittel dafuer eingesetzt, Menschen, die durch erhebliche Konflikte mit der Gesellschaft und sozial verfehlte Verhaltensweisen belastet sind, zu einem normalen, gesellschaftsgemaessen Leben zu fuehren. Der Kampf gegen die Kriminalitaet als eine der zaehlebigsten Nachwirkungen der Ausbeutergesellschaft, als Ausdruck spontaner destruktivanarchischer Widerspruchsentfaltung und noch bestehender Lebensschwierigkeiten, aber auch als Erscheinungsform des Kampfes aggressivster Kreise und Kraefte des Monopolkapitals gegen den Sozialismus ist untrennbarer Bestandteil der historischen Mission der Arbeiterklasse, die werktaetigen Menschen von den Fesseln des Privateigentums an Produktionsmitteln und der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu befreien und eine Gesellschaft zu errichten, ?worin die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung fuer die freie Entwicklung aller ist?43. Mit einer solchen Gesellschaft sind Gesellschaftsblindheit, gesellschaftsfeindliches und anarchisches Verhalten unvereinbar. Die Bekaempfung gesellschaftswidriger und gesellschaftsgefaehrlicher Verhaltensweisen ist -wie im Programm der SED in mehreren Zusammenhaengen betont wird - Bestandteil der Entfaltung der sozialistischen Lebensweise. Die sozialistische Gesellschaft kann und darf sich mit der andauernden Existenz der Kriminalitaet nicht abfinden und muss deshalb kriminelle und andere gesellschaftswidrige Verhaltensweisen entschieden bekaempfen und solchen Verhaltensweisen Vorbeugen. Daher werden die staatlichen und die gesellschaftlichen Aktivitaeten zur sozialen Vorbeugung der Kriminalitaet verstaerkt. Dabei ist zu beruecksichtigen, dass Bekaempfung und Vorbeugung von Straftaten und von anderen Rechtsverletzungen eine Einheit bilden, dass auch solchen Rechtsverletzungen wie Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten oder arbeitsrechtlichen Disziplinverletzungen mit den entsprechenden rechtlichen Mitteln entgegengetreten werden muss, um hohe bewusste gesellschaftliche Disziplin und kommunistische Sittlichkeit zur Entfaltung zu bringen. Manche nichtstrafrechtlichen Rechtsverletzungen bilden auch einen guenstigen Naehrboden fuer kriminelle Verhaltensweisen. So haben eine Reihe von Eigentumsdelikten oftmals mit kleineren, noch nicht strafrechtlichen Verstoessen begonnen, die nicht oder nicht ausreichend geahndet wurden. Gerade weil die sozialistische Gesellschaft entsprechend erkannten objektiven Gesetzmae- ssigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung errichtet und staendig vervollkommnet wird, ist sie eine Gesellschaft, die hoehere bewusste Disziplin erfordert. Lenin sprach von einem ?gewaltigen Kampf der sozialistischen Bewusstheit gegen das buergerlich-anarchistische Element? und nannte ihn einen ?Kampf von weltgeschichtlicher Bedeutung?44. Zur Vorbeugung und Bekaempfung der Kriminalitaet muessen daher grosse staatliche und gesellschaftliche Kraefte mobilisiert werden. Die allmaehliche Zurueckdraengung der Kriminalitaet ist kein den Realitaeten widersprechender Wunschtraum, wie buergerliche Ideologen verschiedenster Spielarten immer wieder behaupten, sondern eine Moeglichkeit, die im Wesen des Sozialismus selbst begruendet liegt. Der Marxismus-Leninismus hat den grundlegenden Zusammenhang zwischen der Verwirklichung der historischen Mission der Arbeiterklasse und der allmaehlichen Verdraengung der Kriminalitaet sowie der allmaehlichen Aufhebung ihrer Ursachen herausgearbeitet. Das erfordert, ?alle Verhaeltnisse umzuwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein veraechtliches Wesen ist?45. ?Wir heben den Gegensatz des einzelnen Menschen gegen alle andern auf - wir setzen dem sozialen Krieg den sozialen Frieden entgegen, wir legen die Axt an die Wurzel des Verbrechens ?46 Die Richtigkeit der Erkenntnisse der Klassiker des Marxismus-Leninismus ueber die Kriminalitaet und deren Vorbeugung und Bekaempfung sowie der Strafpolitik des sozialistischen Staates ist durch die historischen Erfahrungen bewiesen worden. Das bezeugen die beachtlichen Erfolge bei der Zurueckdraengung der Kriminalitaet in den sozialistischen Laendern. In der DDR ging die Zahl der Straftaten seit 1946 auf 23 Prozent zurueck. Die Eigentumskriminalitaet ging im Verhaeltnis zu 1949 auf 18 Prozent, Mord und Totschlag auf 13 Prozent und Raub und Erpressung auf 14 Prozent zurueck. Der Trend der Kriminalitaet ist insgesamt sinkend, wenn auch die Entwicklung nicht gleichmaessig verlaeuft. In der Welt gehoert die 43 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 4, Berlin 1959, S. 482. 44 W. I. Lenin, Werke, Bd. 27, Berlin 1960, S. 244. 45 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 1, Berlin 1957, S. 385. 46 K. Marx/F. Engels, Werke, Bd. 2, Berlin 1958, S. 541. 104;
Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 104 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 104) Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Seite 104 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 104)

Dokumentation: Strafrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Lehrbuch 1988, Autorenkollektiv unter Leitung von John Lekschas, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988 (Strafr. DDR Lb. 1988, S. 1-271). Leiter des Autorenkollektivs: John Lekschas Gesamtredaktion: John Lekschas, Erich Buchholz; Autoren: 1. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Erich Buchholz, Mitautor: Lothar Welzel; 2. Kapitel: Hauptautor: Hans Weber, Mitautoren: Ulrich Dähn, Heinz Duft, Kurt Görner, Heinz Wolf; 3. Kapitel: Autor: Lothar Reuter; 4. Kapitel: Hauptautoren: John Lekschas, Dietmar Seidel, Mitautoren: Rudi Beckert, Irmgard Buchholz, Günter Ebenroth, Walter Hennig, Kurt Manecke, Rolf Rindert, Rolf Schröder; 5. Kapitel: Hauptautor: Erich Buchholz, Mitautoren: Irmgard Buchholz, Ulrich Dähn, Helmut Schmidt, Gertrud Stiller, Hans Weber, Lothar Welzel, Heinz Wolf.

Auf der Grundlage der sozialistischen Ideologie bildeten sich im Verlauf der Bahre seit der Bildung Staatssicherheit , als Schutz- und Sicherheitsorgan der Arbeiterklasse, ganz spezifische tschekistische Traditionen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Sicherheit der und der anderen tschekistischen Kräftesowie der Mittel und Methoden der Arbeit. Davon ist die Sicherheit, das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die mit dem Ziel des späteren Einsatzes in feindlichen Objekten oder für besondere Aufgaben geworben worden sind. Bei der Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Instrukteuren Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren durch die Abteilung der Bezirksverwaltung Verwaltung zu übernehmen. Darüber muß die Entscheidung durch den Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung herbeigeführt werden.

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