Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Besonderer Teil 1970, Seite 71

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 71 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 71); 71 2. Kapitel Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik eines anderen Staates oder Volkes Gewalt an wendet oder sie mit Gewalt bedroht, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren bestraft, (2) Der Versuch ist strafbar. Die DDR strebt friedliche, normale und freundschaftliche Beziehungen zu allen Staaten oder Völkern an, Diese Beziehungen sind für friedliche Verhältnisse und für die staatliche Sicherheit der DDR und ihre Bürger von lebenswichtiger Bedeutung. Deshalb sind sie gegen Angriffe strafrechtlich geschützt. Wenn diese Angriffe durch Anwendung von Gewalt oder Drohung mit Gewalt erfolgen, liegt nicht ein Vergehen nach § 221 StGB, sondern ein Staatsverbrechen (§ 109) vor. Dabei geht es nicht nur um Beziehungen der Organe des Staates, sondern auch um solche gesellschaftlicher Organisationen wie des FDGB, des DFD, der FDJ u. a. Die Gewaltanwendung ist tatbestandsmäßig bei Angriffen auf Leben und Gesundheit, Freiheitsberaubung, Brandstiftung, Sachbeschädigung u. a., die Drohung mit Gewalt bei Androhung einer solchen Handlung. Die Drohung kann sowohl schriftlich, durch Zeichen und Gegenstände als auch mündlich erfolgen. Der Vorsatz umfaßt Gewaltanwendung gegen oder gewaltsame Bedrohung von Angehörigen eines anderen Staates oder Volkes mit dem Ziel, dadurch die Beziehungen der DDR zu anderen Staaten oder Völkern zu stören. § HO Besonders schwere Fälle Ein besonders schwerer Fall der in diesem Kapitel genannten Verbrechen liegt insbesondere vor, wenn das Verbrechen 1. den Frieden, die sozialistische Staats- oder Geselîschâîs-ordnung, die Volkswirtschall oder die Verteidigungskraft der Deutschen Demokratischen Republik in hohem Maße gefährdet; 2. im“Verteidigungszustand begangen wird; 3. den Tod eines MenschelFverursacht oder das Leben einer größeren ÄiTzähTvon Menschen gefährdet oder ” 4. unter oder unter Androhung des Gebrauchs von Waffen begangen wurde. Die unter den Ziff. 1 4 genannten Fälle sind keine vollständige Aufzählung der besonders schweren Fälle, sondern nur typische Merkmale dafür. Der Verteidigungszustand wird entsprechend Art. 52 der Verfassung beschlossen und erklärt. Der Tod eines Menschen muß nicht vorsätzlich verursacht worden sein.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 71 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 71) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 71 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 71)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band II, Besonderer Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 1-422).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben. Kombinaten und Einrichtungen. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Rechtspflegeorganen Entwicklung der Bearbeitung von Unter- suchungsvorgängen Entwicklung der Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den an-deren Sicherheitsorganen. Die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die und andere sozialistische Staaten. wird zum Nachteil der Interessen der für eine fremde Macht, deren Einrichtungen oder Vertreter oder einen Geheimdienst oder für ausländische Organisationen sowie deren Helfer zum Zwecke der Durchführung subversiver Aktivitäten, vorrangig zur Spionage, die gegen die andere sozialistische Staaten und friedliebende Völker gerichtet ist.

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