Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Besonderer Teil 1970, Seite 318

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 318 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 318); §264 9. Kapitel Militär Straftaten 318 2. Zum Funktechnischen Dienst gehören alle Militärpersonen, die mit funktechnischen Geräten zur Überwachung des Luftraums oder der Territorialgewässer eingesetzt sind. Zum Bereitschaftsdienst gehören alle Einheiten, Dienststellen oder andere Einrichtungen, die zeitweilig im Diensthabenden System (DHS) eingesetzt sind und sofort gefechtsbereit, also in der Lage sein müssen, unverzüglich gegnerischen Aktionen zu begegnen. Der Personenkreis ist nicht auf eine bestimmte Waffengattung begrenzt, sondern kann sich aus Angehörigen aller Teilstreitkräfte der NVA zusammensetzen. Zu beachten ist, daß der gesamte Personalbestand, der im DHS eingesetzt wird, mit Zulassungsbefehl vom nächsthöheren Vorgesetzten bestätigt sowie durch die befohlenen Offiziere vergattert worden sein muß. Ist die Vergatterung unterblieben, liegt keine str. Verantw. des betreffenden Armeeangehörigen nach § 263 vor. Zum Nachrichtenwesen gehören alle Einheiten, Dienststellen bzw. Einrichtungen der NVA und der Organe des Wehrersatzdienstes, die zum Schutz der DDR und zum Zweck der militärischen Führung Funk-, Fernsprech- und Fernschreibmaßnahmen durchzuführen haben, sowie die dem Nachrichtenwesen unterstellten Kuriere. 3. Zur Schuld vgl. § 261 Anm. 3. § 264 Verletzung der Dienstvorschriften über den Flugbetrieb (1) Wer Dienstvorschriften oder andere Weisungen über die Sicherstellung oder die Durchführung des Flugbetriebes verletzt und dadurch vorsätzlich oder fahrlässig die Gefechtsbereitschaft oder die Sicherheit des Flugbetriebes gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Strafarrest bestraft. (2) Wer die Tat im Verteidigungszustand begeht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. 1. Grundanliegen dieser Norm ist die Gewährleistung der Sicherheit im Flugbetrieb. Die Luftstreitkräfte haben im modernen System der Landesverteidigung eine hervorragende Bedeutung. Durch Dienstpflichtverletzungen bei der Sicherstellung und Durchführung des Flugbetriebes können vor allem Menschen gefährdet, aber auch moderne Kampftechnik zerstört werden. Neu ist, daß hinsichtlich der Gefährdung die Gefechtsbereitschaft einbezogen und nunmehr als Schuldformen ausdrücklich Vorsatz und Fahrlässigkeit festgelegt wurden. Auf die im § 19 Abs. 2 MStrG enthaltene erhöhte Strafandrohung bei Eintritt schwerer Folgen wurde verzichtet. 2. Sicherstellung und Durchführung des Flugbetriebes ist die Organisation, Vorbereitung, Durchführung, Leitung und Sicherstellung der;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 318 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 318) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 318 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 318)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band II, Besonderer Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 1-422).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der und anderer sozialistischer Staaten unter Heraus arteitung der Schwerpunktbereiche und Tendenzen sowie der Pläne und spezifischen Besonderheiten einzelner Banden Verbindungssystem, Methoden und Mittel seiner Tarnung, Merlanale zur Erkennung derselben Mittel und Methoden der Gewalt angewendet werden. Die Begehungsweisen der sind das Zerstören, Unbrauchbarmachen, Beschädigen xmd die Entziehung des bestimniungsgemäßen Gebrauchs in anderer Weise.

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