Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Besonderer Teil 1970, Seite 235

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 235 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 235); 235 5. Abschnitt Mißbrauch von Waffen und Sprengmitteln §209 läßt die Waffen oder Sprengmittel dann abhanden kommen, wenn er sie verliert, unbeaufsichtigt liegen läßt bzw. nicht unter Verschluß hält und sie dadurch z. B. von Unberechtigten weggenommen werden. Die übrigen objektiven Tatbestandsmerkmale sind die gleichen wie in §§ 206 und 207. Es wird deshalb auf die Ausführungen zu diesen Bestimmungen verwiesen. 2. In leichten Fällen kann von Maßnahmen abgesehen werden. Ob ein leichter Fall vorliegt, ergibt sich aus allen objektiven und subjektiven Umständen der Tat, vor allem aber aus dem Grad der tatsächlich eingetretenen Gefährdung der allgemeinen Sicherheit. 3. Abs. 2 regelt ein besonders schweres fahrlässiges Vergehen, das vom Umfang und der Leistungsfähigkeit der Schußwaffen, Munition oder Sprengmittel wie bei den schweren Fällen der §§ 206 und 207 abhängig ist. Der schwere Fall liegt auch vor, wenn der Täter in besonders verantwortungsloser Art und Weise gehandelt hat. § 209 Einziehung Waffen, wesentliche Teile von Waffen, Munition oder Sprengmittel, deren Herstellung, Beschaffung, Lagerung oder Besitz strafbar ist, sind ohne Rücksicht auf Redite Dritter durch die Untersuchungsorgane einzuziehen. 1. Diese Bestimmung regelt die Verpflichtung der Untersuchungsorgane, Waffen, Munition oder Sprengmittel, die mit einer Straftat nach § 206 im Zusammenhang stehen, einzuziehen. Sie dient damit dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bürger und der Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit. Sie ist die Spezialbestimmung gegenüber § 56 und schließt die Einziehung der Waffen oder Sprengmittel durch die Gerichte aus. 2. Die zur Einziehung verpflichteten Untersuchungsorgane sind die Untersuchungsorgane des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Staatssicherheit sowie die Untersuchungsorgane der Zollverwaltung (§ 88 Abs. 2 StPO). 3. Einzuziehen sind nur Waffen und Sprengmittel, deren Herstellung, Lagerung oder Besitz durch Unberechtigte erfolgt und nach § 206 strafbar ist. Waffen oder Sprengmittel von Personen, die zur Führung berechtigt sind, können eingezogen werden, wenn sie in den Besitz Unberechtigter gelangt sind.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 235 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 235) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 235 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 235)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band II, Besonderer Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 1-422).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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