Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Besonderer Teil 1970, Seite 228

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 228 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 228); §202 7. Kapitel Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit 228 Mitarbeiter der Deutschen Post sind alle Personen, die mit der Deutschen Post ein Arbeitsrechtsverhältnis eingegangen sind. Beauftragte sind Personen, die in einem Auftragsverhältnis mit der Deutschen Post stehen, z. B. die Posthilfsstellenverwalter oder solche Personen, die gelegentlich Telegramme oder Eilsendungen zustellen. Hierzu gehören Personen, die an den Wochenenden Zeitungen oder Brief Sendungen zustellen. Zu den Beauftragten gehören auch Personen, die mit der Signalbeobachtung oder -bedienung in bestimmten Vermittlungsstellen tätig werden. Teilnehmer am Nachrichten verkehr, denen das Recht zusteht oder denen gestattet wurde, in ihrem Bereich eigenverantwortlich Post- und Fernmeldeanlagen zu errichten und zu betreiben, sind nicht Mitarbeiter oder Beauftragte der Deutschen Post. 2. Das Post- und Fernmeldegeheimnis bezieht sich auf Briefsendungen und Telegramme und die unbefugte Mitteilung des Inhalts von Nachrichten. Unbefugte Auskünfte über Stand und Bewegung von Konten im Postsparkassendienst und im Postscheckverkehr fallen nicht hierunter, können jedoch disziplinarisch verfolgt werden. Ob Briefsendungen oder Telegramme unbefugt geöffnet wurden, ergibt sidi aus den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aus § 37 des Gesetzes vom 3. 4.1959 über das Post- und Femmeldewesen (GBl. I S. 365). Die Pflicht zur Wahrung des Post- und Femmeldegeheimnisses besteht nicht, wenn sie durch Gesetz aufgehoben ist oder Gesetze zur Anzeige strafbarer Handlungen verpflichten; Absender oder Empfänger von Postsendungen oder Nachrichten auf die Geheimhaltung verzichten oder Anordnungen zum Post- und Fernmeldegesetz es aus betrieblichen Gründen vorschreiben. Von der Pflicht zur Wahrung des Post- und Femmeldegeheimnisses sind befreit: Führer von See- oder Luftfahrzeugen und deren Funker, wenn Menschenleben oder erheblichen Sachwerten Gefahr droht, oder Mitarbeiter oder Beauftragte der Deutschen Post, die Verstöße gegen das Post- und Fernmeldegesetz oder dessen Anordnungen feststellen. 3. Das Post- und Fernmeldegeheimnis gilt auch für die Bekanntgabe des Nachrichteninhaltes, z. B. von Postkarten oder Telefongesprächen, an andere als Absender und Empfänger, soweit die Nachrichten nicht an alle gerichtet sind, wie bei Presse und Rundfunk. 4. Erfaßt werden die Verletzungen des Post- und Fernmeldegeheimnisses während der Beförderung. Das ist der Zeitraum vom Überlassen der Nachrichten an die Deutsche Post bis zur Ankunft beim Empfänger.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 228 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 228) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 228 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 228)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band II, Besonderer Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 1-422).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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