Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Besonderer Teil 1970, Seite 163

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 163 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 163); 163 1. Abschnitt Straftaten gegen das sozialistische Eigentum § 164 es erforderlich, die im Gesetz beschriebene objjektW an der betreffenden im sozialistischen Eigentum stehenden Sache"nachzuwei -sen. Die Zerstörung oder Vernichtung wird dabei im allgemeinen einen I schwerere Angriff auf die im sozialistischen Eigentum stehende Sache { darstellen als ihre Beschädigung. Das Unbrauchbarmachen dagegen kann in seiner Schwere sowohl der Zerstörung bzw. Vernichtung als auch der Beschädigung gleichkommen. Deshalb ist es zur Differenzierung einer Beschädigungshandlung stets notwendig, über die formale Feststellung der Begehungsform hinaus die Spezifik der beschädigten Sache, ihre Funktion als Produktionsmittel, den Grad ihrer Beeinträchtigung, die Höhe des Schadens und den Umfang der Folgen einzuschätzen. Beim Beschmieren oder sonstigen Verunstalten einer Sache ist die Auswirkung festzustellen. Ist sie eine zeitliche, kann Beschädigen, ist sie eine dauernde, kann Zerstören oder Vernichten vorliegen. / 7. Der Tatbestand erfordert rVorsatz j hinsichtlich der Beschädigung einer im sozialistischen Eigentum stehenden Sache. Irrt sich der Täter in der Eigentumsform der Sache insofern, als er glaubt, nicht sozialistisches Eigentum zu beschädigen, so ist das strafrechtlich nicht relevant (§ 157 Abs. 3). Der Vorsatz muß die Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Beschädigung einer im sozialistischen Eigentum stehenden Sache einschließen. Im Inhalt des Vorsatzes grenzt sich die Beschädigungsstraftat sowohl im Grundtatbestand (§ 163) als auch in der qualifizierten Form (§ 164) primär von änderen Beschädigungshandlungen, wie Wirtschaftsschädigung, Diversion u. a. ab. Bèi der Beschädigung gemäß §§ 163 und 164 verfolgt der Täter keine staatsfeindlichen Ziele. 8. Beim Versuch ist zu beachten, daß er nicht immer mit dem Beginn der Veränderung der Struktur einer Sache oder der Aufhebung ihrer Substanz bzw. Unversehrtheit zusammenfällt. So ist ein Versuch schon gegeben, wenn z. B. Sand in das Getriebe einer noch nicht in Betrieb befindlichen Maschine geschüttet wurde, der durch unsachgemäße Bedienung (wie Überlastung) angestrebte Stillstand eines Transportbandes noch nicht eingetreten ist, der in ein Mahlwerk geworfene Bolzen durch einen Magneten abgefangen wird. Beim Versuch einer Zerstörung oder Vernichtung )ist stets zu prüfen, ob mAt bereits eine Beschädigung erfüllt ist. Es ist zu beachten, daß ein Teil der Beschädigungshandlungen nach dem Grundsatz der Spezialität von anderen Strafrechtsnormen, wie §§ 215, 222, 223, erfaßt wird. \ § 164 Verbrecherische Beschädigung sozialistischen Eigentums Verbrecherische Beschädigung sozialistischen Eigentums wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu acht Jahren bestraft. Eine verbrecherische Beschädigung begeht, wer и*;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 163 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 163) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 163 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 163)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band II, Besonderer Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 1-422).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verbunden sind. Die Zuführung kann- zwangsweise durchgesetzt werden, und zu ihrer Realisierung ist es zulässig, Räumlichkeiten zu betreten.

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