Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Besonderer Teil 1970, Seite 161

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 161 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 161); 161 1. Abschnitt Straftaten gegen das sozialistische Eigentum §163 strafung aus § 161 eine weitere Herabsetzung der Strafe gern. § 22 Abs. 4 erfolgen. 'r cS Ob wiederholtes Handeln mit großer Intensität vorliegt, ist von der gesamten Anlage, Begehungsweise und Zielstellung der Straftat her zu beurteilen. Jede Einzelhandlung muß jedoch mit großer Intensität begangen worden sein (vgl. Anm. 3). C'Z] Nach Ziff. 4 ist die Vorbestraftheit ein die Tat qualifizierendes 4' Merkmal. Es müssen zwei Vorstrafen wegen Diebstahls oder Betru- ges oder eine Vorstrafe wegen Raubes oder Erpressung, und zwar Frei-heitsstrafen vorliegen, wenn diese Rückfallverschärfung eintreten soll. Als Freiheitsstrafe gilt auch eine soldie, bei der der Täter zwar, mit einer Verurteilung auf Bewährung bestraft wurde, jedoch der Vollzug der Freiheitsstrafe aus den in § 35 Àbs. 3 genannten Gründen durch Beschluß des Gerichts angeordnet worden ist. Zwischen den speziellen Rückfallbestimmungen des §162 Abs. 1 Ziff. 4 und der Rückfallregelung des § 44 besteht ein Verhältnis dahingehend, daß § 162 Äbs. 1 Ziff. 4 nicht Anwendung findet, wenn die dort beschriebenen zwei Vor taten Verbrechen und die weiteren Voraussetzungen des § 44 gegeben sincl. In diesem Fall wird die Strafe § 44 entnommen. Eine“ doppelte Strafverschärfung über § 162 Abs. 1 Ziff. 4 und § 44 findet nicht statt. s*7 \ ( 9. Das Tatbestandsmerkmal die Tat ausführt bei § 162 Abs. 1 Ziff. 2 und 4 " 4 umfaßt sowohl die vollendete als auch die versuchte Tat. Die Straf- barkeit des Versuchs ergibt sich aus §§ 158, 159 Abs. 2. § 163 Vorsätzliche Beschädigung sozialistischen Eigentums (1) Wer vorsätzlich und rechtswidrig Produktionsmittel oder andere Sachen, die sozialistisches Eigentum sind, zerstört, vernichtet, beschädigt oder unbrauchbar macht, wird von einem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege zur Verantwortung gezogen pder mit öffentlichem Tadel, Geldstrafe, Verurteilung auf Bewahrung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. 1. § 163 enthält den Grundtatbestand einer Beschädigungshandlung an Produktionsmitteln und anderen Sachen, die sozialistisches Eigentum im Sinne des § 157 sind. Dadurch wird auch die besondere Bedeutung des Schutzes des sozialistischen Eigentums an Produktionsmitteln für die weitere Entwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse, insbesondere den wissenschaftlich-technischen Fortschritt, hervorgehoben. 11 Lehrkommentar StGB Bd. 2;
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Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band II, Besonderer Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 1-422).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung des Ministers zum Befehl zur Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. Der Briefverkehr und die Unterhaltung beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen.

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