Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Besonderer Teil 1970, Seite 156

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 156 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 156); 5. Kapitel Straftaten gegen das sozialistische Eigentum § 160 und die Volkswirtschaft 156 lege) vorgenommen wird. Zwischen Betrug und Urkundenfälschung wird in solchen Fällen in der Regel Tateinheit (§ 63) vorliegen. Zwischen einer Betrugshandlung und einer vorsätzlichen Verletzung der Preisbestimmungen gern. §170 besteht ebenfalls Tateinheit. Beim Vorliegen von Betrug und § 176 ist § 176 als ds spezielle Gesetz anzuwenden (Gesetzeskonkurrenz). 7. -,Versuch liegt vor, wenn mit der Täuschungshandlung in der Absicht, sichöder anderen dadurch rechtswidrige Vermögensvorteile zu verschaffen, zumindest begonnen wurde, auch wenn sich der andere nicht täuschen oder irreführen ließ. § 160 Verfehlung zum Nachteil sozialistischen Eigentums Wer einen Diebstahl oder Betrug zum Nachteil sozialistischen Eigentums begeht, der unter Berücksichtigung aller Umstände der Tat wie des Schadens, der Schuld des Täters und seiner Persönlichkeit geringfügig ist, wird wegen einer Verfehlung zur Verantwortung gezogen. 1. § 160 konkretisiert für die Eigentumsverfehlung die Kriterien des § 4. Dabei wird bestimmt, daß das ‘Merkmal „unbedeutende Auswirkungen der Tat und der Schuld des Täters“ bei der Eigen turns Verfehlung die Prüfung erfordert, ob unter Berücksichtigung aller Umstände der Tat der Diebstahl oder Betrug geringfügig ist. Das Merkmal der Geringfügigkeit muß sowohl nach der Höhe des Schadens als auch der Schuld des Täters beurteilt werden. SdiliëffficKist auch die Würdigung der gesamtenTFeiönlichkeit des Täters entsprechend den Kriterien de § 61 Abs. 2‘ mit ausschlaggebend, ob eine Verfehlung vorliegt. Für die Feststellung, ob der Schaden geringfügig ist, bietet § 1 Abs. 2 der f l.DVO zum EG StGB v. 1. 2. 68 Verfolgung von Verfehlungen I (GBl. II S 89) ein Kriterium. Danach wird von einer Schadensgrenze von 50, M ausgegangen, die nicht wesentlich überschritten sein darf. Wichtig ist dabei, daß nicht nur der verursachte, sondern auch der beabsichtigte Schaden für die Bemessung dieser Schadensgrenze ausschlaggebend ist. Diese Schadensgrenze ist kein absolutes Kriterium und ist zur Schuld und Persönlichkeit des Täters in Beziehung zu setzen. Schließlich ist auch zu berücksichtigen, in welcher Situation sich der Geschädigte befand. So kann durchaus bei einem Diebstahl wichtiger Materialien oder Gegenstände, die zwar nicht die 50-Mark-Grenze erreichen, aber im konkreten Fall von großer Bedeutung sind, schon ein Vergehen vorliegen. Zur Einschätzung der Schuld und Persönlichkeit des Täters bei Eigentumsverfehlungen weist § 1 Abs. 2 letzter Satz der 1. DVO darauf hin, daß es sich in der Regel nur um eine erstmalige Tat handeln darf.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 156 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 156) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 156 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 156)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band II, Besonderer Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 1-422).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Abteilung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit operativen Arbeit Vertrauliche Verschlußsache. Die Bedeutung des. Ermittlungsverfahrens irn Kampf gegen die Angriffe das Feindes und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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