Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Besonderer Teil 1970, Seite 146

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 146 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 146); 5. Kapitel Straftaten gegen das sozialistische Eigentum §157 und die Volkswirtschaft 146 wirtschaftsschädigende Handlungen exakt auf die Verletzung konkreter „ Verantwortungdes Täters für bestimmte Wirtschaftsaufgaben. “ Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für fahrlässige Handlungen tritt f nur ein, sofern der Schuldige vorsätzlich Pflichten verletzt und dadurch" ßeäeutende wirtschaftliche Schäden verursacht oder wenn er wegen ähnlicher Verstöße bereits materiell, disziplinarisch, ordnungsstrafrechtlich oder vor einem gesellschaftlichen Gericht zur Verantwortung gezogen wurde und daraus keine Lehren gezogen hat. Die Kriterien der Fahrlässigkeit und damit die Grenzen zwischen Schuld und Nichtschuld wurden somit in Abhängigkeit von der konkreten Verantwortlichkeit der Täter präzise bestimmt. Es wurden die Voraussetzungen exakt herausgearbeitet, unter denen die Herbeiführung volkswirtschaftlicher Schäden bei wirtschaftlichen oder technischen Risiken im Bereich der Wirtschaft, Forschung und Entwicklung gerechtfertigt ist, um eine schöpferische, auf effektive ökonomische Ergebnisse gerichtete ehrliche Arbeit nicht zu hemmen. 1. Abschnitt Straftaten gegen" das sozialistische Eigentum § 157 Begrftf des sozialistischen Eigentums (1) Als sozialistisches Eigentum im Sinne dieses Gesetzes wird das Vermögen der Deutschen Demokratischen Republik, ihrer Organe, Einrichtungen und Betriebe (Volkseigentum), das Vermögen sozialistischer Genossenschaften sowie das Vermögen demokratischer Parteien und Organisationen geschützt. Ebenso unterliegt das Vermögen sozialistischer Staaten, ihrer Organe, Einrichtungen und Betriebe dem Schutz des Geset- „ zes. (2) Vermögen von Betrieben mit staatlicher Beteiligung, Vermögen, das Rechtsträgern von sozialistischem Eigentum oder sozialistischen Genossenschaften zur Verwaltung oder Nutzung übergeben wurde, wird wie sozialistisches Eigentum geschützt. (3) Irrte sich der Täter zur Zeit der Tat über die Art des Eigentums, so wird er nach der Bestimmung bestraft, die durch seine Handlung objektiv verletzt worden ist. 1. Diese Bestimmung enthält den Begriff des sozialistischen Eigentums in strafrechtlichem Sinne. Die straf gesetzliche Unterscheidung der Eigentumsdelikte nach der Angriffsrichtung beruht auf dem objektiven,;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 146 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 146) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 146 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 146)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band II, Besonderer Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 1-422).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aufgeklärt; gegenseitig teilweise mit sehr hohem Arbeitsaufwand erar-beitete Materialien als Grundlage für weitere offensive, operative und rechtliche Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

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