Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Besonderer Teil 1970, Seite 144

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 144 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 144); 5. Kapitel Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft Vorbemerkung DerJSchutz des sozialistischenEigentums und der Volkswirtschaft der DDR vor kriminellen Handlungen ist eine Hauptaufgabe des sozialistischen Strafrechts denn der ungestörte Ausbau des ökonomischen Systems des Sozialismus als des Kernstücks des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, die weitere Entfaltung der Produktivkräfte und die Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution sind Grundbedingungen für die allseitige Stärkung der DDR und damit für das Glück jedes ihrer Bürger. Das 5. Kapitel erfaßtdiespezifischen Formen der Delikte gegen das sozialistische Eigentum und gegen. 3ie WlrteffiafF.''*’. Auch andere Tatbestände des Strafgesetzbuches schützen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft der DDR vor Straftaten (z. B. die Bestimmungen des 7. Kap, „Straftaten gegen die allgemeine BiHier-heit“ und die §§ 126, 240, 245 bis 248, 272 bis 274 u. a.). Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Staatsverbrechen auf ökonomischem Gebiet wird im 2. Kapitel, besonders durch die §§ 95, 96, 101, 102, geregelt. Die gesetzliche Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Eigentums- und Wirtschaftsdelikte ist Unter Beachtung der Prinzipien des ökonomischen Systems des Sozialismus gestaltet worden. Die gegenwärtige Wirtschaftskriminalität unterscheidet sich wesentlich vôTder zur Zeit des Erlasses der WStVO bzw. von der in den JäKren гіаНТ Г950, als~ es insbesondere darum ging, die Einführung und Durchsetzung der Planwirtschaft strafrechtlich zu schützen. Die heutige WirtschaftskrirhinTtat ist vor allem dadurch gekennzeicHnet, daß Wirtschaftsfunktionäre oder andere Werktätige darunter nicht wenige, die sonst gute Arbeit leisten im Prozeß der Produktion bestimmte, zum Schutz der Wirtschaft erlassene, wirtschaftsregelnde Bestimmungen und Strafgesetze verletzen. Das sozialistische Strafrecht der Gegenwart muß die entwickelte Eigenverantwortlichkeit und ökonomische wie juristische Selbständigkeit der Betriebe und ökonomischen Einheiten und die Erweiterung der Entscheidungsbefugnisse der Wirtschaftsfunktionäre berücksichtigen. Es richtet sich in erster Linie gegen vorsätzliche, insbesondere aus Eigennutz erwachsende, zum Teil in organisierten Gruppen und mit raffi-merten Manipulationen durchgeführte Versuche, sich oder andere auf Kosten der Volkswirtschaft bzw. der ges а m tgeselischafШЖеп Interessen zTTbereichern oder rechtswidrige Vorteile zu erlangen. “;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 144 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 144) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 144 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 144)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band II, Besonderer Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 1-422).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Haupt- abteilungen selbständigen Abteilungen und rksverwa tungep. an den Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit einzureichen. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat diese qe?y nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der getroffenen gemeinsamen Festlegungen dieser Diensteinheiten in kameradschaftlicher Weise zu gestalten. Ihre gemeinsame Verantwortung besteht darin, optimale Voraussetzungen und Bedingungen für die qualifizierte Aufklärung sämtlicher Straftaten, insbesondere der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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