Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Besonderer Teil 1970, Seite 10

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 10 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 10); 1. Kapitel Verbrechen gegen Souveränität der DDR, Frieden, Menschlichkeit und Menschenrechte 10 regelung für solche Handlungen, unabhängig von wem und wo sie begangen werden, zu normieren “Die Menschenrechte werden sowohl durch die meisten Tatbestände dieses Kap. als auch durch andere Tatbestände, z. B. hinsichtlich der Unverletzbarkeit der Person und der Wohnung, desJPost- und Fernmelde-gehretmnTsses “gesichert. Das oberste Interesse der Menschheit ist der Schutz des Friedens, der Schutz vor Menschlichkeits- und Kriegsver-brechen. Deshalb ist der Kampf um die TSrhäTtüng und Festigung des Weltfriedens und gegen Unmenschlichkeit sowie gegen Verbrechen wider die völkerrechtlichen Regeln der Kriegführung oberstes Gebot zum Schutze der Menschenrechte. Spezieller Aspekt des Schutzes der Menschenrechte ist der Schutz der Staatsbürger-"llnd Menscfien'rédite der Вürger der DDR, also ihre freie politische und kultürelle Betätigung im Sinne unseres Staaie&und-.seiner Verfassung. Angesichts der durch zahlreiche praktische Beispiele bewiesenen aggressiven westdeutschen Alleinvertretungsanmaßung und der aus ihr resultierenden strafrechtlichen Verfolgung von Bürgern der DDR wegen der Wahrnehmung ihrer Staatsbürger- und Menschenrechte im Gebiet der DDR bei ihrer Einreise nach Westdeutschland macht sich die Strafbestimmung des § 90 erforderlich. Damit werden spezielle Fälle aggressiver Handlungen erfaßt, die den internationalen Beziehungen zwischen gleichberechtigten Staaten und den Grundsätzen der anerkannten Normen des Völkerrechts widersprechen. 6. Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, gegen den Frieden, die Mensdilidikeit und die Menschenrechte sind ihrem gesellschaftlichen Wesen nadh™echte Kriminalität gefährlichster Art und größten Ausmaßes. „Diese Verbrechen sind in der Regel extrem gesellschaftsgefährlich, d. h., sie sind menschheitsfeindlich. Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit werden grundsätzlich durch den gesamten Mechanismus des imperialistischen Herrschaftssystems hervorgebracht und verwirklicht. In diese Verbrechen ist notwendigerweise eine Vielzahl von Einzelpersonen verstrickt, deren Handlungsweisen sich gegenseitig durchdringen und bedingen. Erst in der aufeinander abgestimmten Gesamtheit wird so der verbrecherische Gesamterfolg herbeigeführt. Diese Verbrechen sind daher in der Regel Organisationsverbrechen, * - . - “" Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit sind nicht nur historisches oder politisches Unrecht, sondern kriminelle Verbrechen. Ünabdingbar wird im StGB der "Grundsatz der individuellen str. Ver-antw. einer jeden zurechnungsfähigen Person, der erhöhten Verant-wortlichkeit eines jeden mit Befehlsgewalt über andere gestatteten Mensdien für derartige Verbrechen zum Ausdruck gebracht. Jede Untersuchung eines solchen ѴегЬгеШеп Grundlage des gesetz- lichen Tatbestandes, gestützt auf die maßgebenden Festlegungen und Abkommen des Völkerrechts, darauf gerichtet sein, die individuelle str. Verantw. festzustellen.;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 10 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 10) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1970, Seite 10 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 10)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band II, Besonderer Teil 1970, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 2., unveränderte Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1970, S. 1-422).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit Vorbeugende Verhinderung von Aktivitäten Übersiedlungsersuchender Bürger zur Einbeziehung von Auslandsvertretungen nichtsozialistischer Staaten in der und in anderen sozialistischen Staaten Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schlußwort auf der Delegiertenkonferenz der am Schlußwort des Ministers auf der Delegiertenkonferenz der Kreisparteiorganisation im Staatssicherheit am Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Andere dienstliche Bestimmungen, Orientierungen und Analysen Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Ministerium des Innern Befehl über Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von affen kommen, welche die mit dem tätlichen Angriff verbundenen Gefahren weiter potenzieren würden. Auch Angriffe auf Sicher.ungs- und Kon :rollkräf mi; dem Ziel, in den Besitz von Waffen kommen, welche die mit dem tätlichen Angriff verbundenen Gefahren weiter potenzieren würden. Auch Angriffe auf Sicherungs- und Kontrollkräfte mit dem Ziel in den Besitz von Prozeß-dokumenten, die dazu genutzt wurden, die Beweislage im Strafverfahren und ihre Bewertung durch die Justizorgane der zu analysieren und daraus entsprechende Schlußfolgerungen für die weitere Arbeit entwickelt wurden. Die fördernden Faktoren sowie Ursachen und Bedingungen für Hemmnisse und Schwächen sind dabei herauszuarbeiten. Der Bericht ist in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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