Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Besonderer Teil 1969, Seite 296

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1969, Seite 296 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1969, S. 296); ??251 9. Kapitel Militaerstraftaten 296 der Entwicklung im Militaerwesen wurde die Neuschaffung sowie die Praezisierung und Vervollkommnung einiger Bestimmungen erforderlich. So wurde der Revolution im Militaerwesen gekennzeichnet u. a. durch die staendige Vervollkommnung und die wachsende Bedeutung der Militaertechnik - Rechnung getragen, indem die Kampftechnik und militaerische Ausruestung in erforderlichem Masse strafrechtlich geschuetzt wurde. Allgemeine Bestimmungen ? 251 (1) Militaerstraftaten sind von Militaerpersonen schuldhaft begangene gesellschaftswidrige oder gesellschaftsgefaehrliche Handlungen, die als Vergehen oder Verbrechen strafrechtliche Verantwortlichkeit nach den Bestimmungen dieses Kapitels begruenden. (2) Militaerperson im Sinne dieses Gesetzes ist, wer aktiven Wehrdienst, Wehrersatzdienst oder Reservistenwehrdienst leistet. (3) Wegen Anstiftung und Beihilfe zu einer Militaerstraftat wird auch bestraft, wer nicht Militaerperson ist. (4) Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten auch fuer Straftaten, die sich gegen die Armeen der verbuendeten Staaten richten. 1. Die allgemeinen Bestimmungen enthalten die Besonderheiten der Militaerstraftat im Verhaeltnis zu den uebrigen Straftaten. Alle Besonderheiten der Militaerstraftat haben ihre Grundlage in entsprechenden Bestimmungen des Allg. Teils und stellen damit die Verbindung zu ihm her. ? 251 charakterisiert das Wesen der Militaerstraftat. Fuer sie gelten trotz bestehender Besonderheiten des militaerischen Lebens keine anderen Grundsaetze als fuer alle uebrigen Straftaten. Die Militaerstraftat ist demnach entweder ein Vergehen oder ein Verbrechen nach ? 1 Abs. 2 und 3. ? 251 enthaelt weiterhin die Bestimmung des Taeterkreises der Militaerstraftat sowie die Festlegung, dass der strafrechtliche Schutz des 9. Kap. auch die Armeen verbuendeter Staaten umfasst. 2. Militaerperson wird der Buerger mit Beginn des jeweiligen Wehrdienstverhaeltnisses. Aktiven Wehrdienst leisten Grundwehrdienstpflichtige, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten der NVA. (Gesetz vom 24.1.1962 ueber die allgemeine Wehrpflicht Wehrpflichtgesetz GBl. I S. 2 ?? 21 ff.; Erlass des Staatsrates der DDR ueber die Neufassung des Erlasses ueber den aktiven Wehrdienst in der NVA Dienstlaufbahnordnung vom 14.1. 1966 GBl. I S. 45) Wehrersatzdienst leisten Angehoerige anderer bewaffneter Organe der DDR im Rahmen der Festlegungen des Nationalen Verteidigungsrates \;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1969, Seite 296 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1969, S. 296) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1969, Seite 296 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1969, S. 296)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band II, Besonderer Teil 1969, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1969, S. 1-422).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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