Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch, Besonderer Teil 1969, Seite 244

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1969, Seite 244 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1969, S. 244); §213 8. Kapitel Straftaten gegen die staatliche Ordnung 244 die mehrfache versuchte Tatbegehung im Grenzgebiet, die durch eine besonders aufgeführte Tatbestandsvariante hervorgehoben wird eine bereits erfolgte Bestrafung nach § 213, auch wenn die Bestrafung wegen Vorbereitung oder Versuch erfolgt ist. Unter dem Tatbestandsmerkmal mehrfach begangen ist zumindest eine vollendete Straftat außer der zur Aburteilung stehenden Tat zu verstehen, einerlei, ob sie im laufenden Strafverfahren mit angeklagt ist oder nicht. Zwei Versuchshandlungen im Grenzgebiet liegen z. B. dann nicht vor, wenn im unmittelbaren Anschluß an einen wegen unüberwindlicher Schwierigkeiten abgebrochenen ersten Versuch ein weiterer an anderer Stelle der Grenze unternommen wird. In diesem Fall sind die Teilhandlungen ein in sich geschlossener Versuch. Bricht der Täter diesen jedoch ab, begibt sich zum Ausgangspunkt oder ins Hinterland zurück und wiederholt er ihn später, .handelt er mehrfach im Sinne von Ziff. 4. Liegen bei früheren Vorbereitungs- oder Versuchshandlungen nach § 213 die Voraussetzungen des § 21 Abs. 5 Rücktritt von Vorbereitung und Versuch vor, sind diese Handlungen nicht zur Strafschärfung heranzuziehen (vgl. § 21 Anm. 14). Erschwerend wirkt dagegen immer, wenn der Täter bereits wegen ungesetzlichen Grenzübertritts bestraft ist. Hier genügt die einmalige Bestrafung sowohl wegen einer vollendeten als auch versuchten oder vorbereiteten Straftat. 7. Abs. 2 enthält in den Ziff. 1 bis 4 keine abgeschlossene Aufzählung der schweren Fälle. Bei der Prüfung der Frage, ob ein weiterer Fall vorliegt, ist jedoch zu beachten, daß dessen Schwere an den in Ziff. 1 bis 4 aufgeführten. Merkmalen zu messen ist. 8. Ungesetzlicher Grenzübertritt ist bereits mit der Vornahme von Vorbereitungshandlungen strafbar (Abs. 3). 9. Hinsichtlich der Probleme des Rücktritts von Vorbereitung und Versuch des ungesetzlichen Grenzübertritts vgl. § 21 Anm. 14. Die Sicherung der Staatsgrenze ist dazu angetan, bei Tätern solche Motive wie Erkennen des verwerflichen Charakters des Vorhabens oder Angst vor Bestrafung zu wecken und sie dadurch zur freiwilligen Aufgabe des gefaßten Entschlusses zu veranlassen. Treten jedoch zu dem allgemeinen Wissen von der Sicherung der Staatsgrenze weitere vom Willen des Täters unabhängige Umstände ein, dann liegt keine freiwillige Abstandnahme vor. Das gleiche gilt, wenn der Täter, weil er seine Tat entdeckt glaubt, von der Fortführung Abstand nimmt. 10. Die Vorschriften der GrenzschutzVO vom 19. 3.1964 (GBl. II S. 255) bleiben vom Tatbestand des § 213 unberührt. Bei der strafrechtlichen Bekämpfung des ungesetzlichen Grenzübertritts hat zum Schutze der gesellschaftlichen Ordnung die vorgesehene;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1969, Seite 244 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1969, S. 244) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Besonderer Teil 1969, Seite 244 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1969, S. 244)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Lehrkommentar zum Strafgesetzbuch (StGB), Band II, Besonderer Teil 1969, Hans Heilborn, Helmut Schmidt, Hans Weber (Gesamtleitung), Ministerium der Justiz, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft (Hrsg.), 1. Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 (Strafr. DDR Lehrkomm. StGB BT 1969, S. 1-422).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten. Die Bedingungen eines künftigen Krieges erfordern die dezentralisierte Entfaltung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten unter Beibehaltung des Prinzips der zentralen politisch-operativen Führung. Unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, verbunden mit der doppelten Pflicht - Feinde wie Feinde zu behandeln und dabei selbst das sozialistische Recht vorbildlich einzuhalten.

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